Einkaufsvergnügen für Jedermann
Der Einkauf von Lebensmitteln gehört unumstritten zu unserem Alltag. Durch die Corona-Pandemie wissen viele Verbraucher kleine Hofläden zu schätzen. Jedoch können nicht alle uneingeschränkt diesen Alltag bewältigen. Kognitive, sensorische oder motorische Einschränkungen können dazu führen, dass die gesellschaftliche Teilhabe nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben ist. Durch Rollstühle, Rollatoren wird beim Einkaufen mehr Platz benötigt. Aber auch situativ auftretende Behinderungen durch volle Taschen, einen Kinderwagen oder den derzeit vorgeschriebenen Mundschutz können den Einkauf erschweren. Direktvermarktende Betriebe können den derzeitigen Kundenzulauf nutzen und sich hier weiter positionieren und die Kundengruppe 50 + langfristig an sich zu binden und so einen Wettbewerbsvorteil zu Mitbewerbern auszubauen.
Schon lange ist klar, wir werden weniger, älter und bunter – der Wirtschaftsfaktor Alter ist unumstritten eine Zielgruppe, mit der sich direktvermarktende Betriebe beschäftigen müssen. Aus diesem Grund macht es Sinn, sich von Zeit zu Zeit mit der Frage auseinanderzusetzen, was diese Zielgruppe benötigt.
Das Behindertengleichstellungsgesetz fordert eine Gleichstellung aller – umgesetzt wird dies häufig durch die Länderbauordnungen, Normen und länderspezifischen Verkaufsstätten Verordnungen. Diese gelten i.d.R. vor allem für Neubauten. Sicherheit im Alltag und Teilhabe sind wichtige Faktoren, um lange selbstständig leben zu können und zum Leben gehört auch das Beschaffen von Waren.
Barrierefrei oder barrierearm?
Eine komplette Barrierefreiheit lässt sich vor allem in Altbauten meistens nicht erreichen, da hierfür sehr strenge DIN-Normen gelten spricht man häufig von barrierearm. Diese kann durch bauliche Maßnahmen (z.B. Vergrößerung der Eingangstür), durch Ausstattungsveränderung (z.B. Änderung des Bodenbelags) oder durch den Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. bewegliche Rampe) hergestellt werden.
Auch im Hofladen lassen sich viele Maßnahmen ergreifen um vorhandene Barrieren möglichst zu reduzieren und den Einkauf für alle Kunden so komfortabel, wie möglich zu gestalten. Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ist es ratsam, die Ladengestaltung darauf auszurichten immer zwei Sinne gleichzeitig anzusprechen, sodass Menschen mit einer Beeinträchtigung trotzdem die Chance haben, entsprechende Produkte zu finden.
Bequem für alle
Ein entspannter Einkauf fängt mit einer entspannten Anfahrt an. Der Parkplatz sollte gut beschildert sein und ein ebener Untergrund einen sicheren Gang zum Eingang ermöglichen. Auch ein fest ausgeschilderter Parkplatz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt in Eingangsnähe schafft Sicherheit. Die Eingangstür sollte schwellenlos erreichbar sein und mindestens eine Breite von 90 cm haben. Ist der Eingang nicht stufenlos erreichbar sein, sollte eine Rampe vorhanden sein. Schicke Glasflächen können für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zum Hindernis werden, entsprechende Flächen sollten deutlich markiert werden. Türen, die automatisch öffnen bieten den zusätzlichen Vorteil, dass auch schwer bepackte Kunden einfach herein und herauskommen. Der Bodenbelag sollte rutschfest sein und nicht spiegeln, dies führt zu optischen Irritationen. Eine angenehme und helle Beleuchtung fördert das Wohlbefinden aller Kunden. Es sollte darauf geachtet werden, auch beim Warenauffüllen die Gänge frei zu lassen und so die benötigte Breite in den Gängen von 1,50 m zu gewährleisten. Eine ideale Griffhöhe liegt zwischen 1 m und 1,4 m Höhe. Die Preisauszeichnung sollte möglichst groß und verständlich geschrieben sein, sollte der Platz an dem Regal dies nicht zulassen, so können Lupen am Einkaufswagen Abhilfe schaffen. Ein häufiges Umdekorieren und Umräumen der Waren führt bei manchen Kunden zu Verunsicherung und verlängert den Einkaufsprozess. Hier ist es wichtig, das Personal regelmäßig zu schulen. Gut geschultes Personal gibt dem Kunden die Zeit, die er benötigt, erkennt aber einen suchenden Kunden. Auch ein Einkaufsservice in Form eines Assistenten kann das Wohlbefinden des Kunden steigern. Möglich ist, auch einen Lieferdienst anzubieten oder den Laden zu bestimmten Stunden extra auf besondere Bedürfnisse einzustellen. Im Kassenbereich ist eine freie Fläche von 1,5 m x 1,5 m ideal, sodass Rollatoren, Rollstühle oder Kinderwagen in Ruhe wenden können.
Auch schon vor dem Besuch im Hofladen können Sie auf Ihren besonderen Service hinweisen -aussagekräftige Bilder von der Verkaufsfläche oder dem Parkplatz auf der Homepage oder in den sozialen Medien bietet dem Kunden die Möglichkeit, sich schon zu Hause optimal auf den Einkauf vorzubereiten.
Coronabedingt aktueller denn je
Der derzeit vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz bietet für Menschen mit Beeinträchtigungen seine Tücken – das Lippenlesen wird dadurch erschwert und auch die akustische Lautstärke wird dadurch gedämpft. Durch Scheiben vor dem Kassenbereich oder Mundschutz mit sogenannten Sichtfenstern aus Plastik sind Gestik und Mimik für den Kunden sichtbar.
Seit 2010 gibt es das deutschlandweise Qualitätskennzeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“. Das Zeichen zertifiziert Einkaufsstätten und möchte so auf die unterschiedlichen Ansprüche der Kundengruppen aufmerksam machen. Niemand möchte gerne auf seine alltäglichen Begegnungen und Besorgungen verzichten und ständig darauf hingewiesen werden alt oder krank zu sein. Alle Kundengruppen mögen es bequem und gut durchdacht und honorieren ein positives Einkaufserlebnis mit wiederkehrenden Besuchen!
Kontakte
Christine Gehle
Ausbildungsberaterin Beruf Hauswirtschafter/-in, Beraterin Direktvermarktung, Frauen in der Landwirtschaft
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