Für und Wider von Saatguteinheiten
Insbesondere im Mais- und Rübenanbau wird seit Jahrzehnten das benötigte Saatgut in Einheiten á 50.000 oder 100.000 Körner pro Einheit vermarktet und eingesetzt. Befördert wurde dies seinerzeit sicherlich zum einen durch den züchterischen Fortschritt, in dem bei diesen Fruchtarten nahezu ausschließlich Hybridmaterial zum Einsatz kommt. Zum anderen wurde bei diesen Fruchtarten mit Bestandesdichten von 80.000 bis 100.000 Pflanzen pro Hektar, durch entsprechende landtechnische Entwicklungen, die Einzelkornsaat zum Standardverfahren und damit der Einsatz von Einheiten auch ausgesprochen zweckmäßig und sinnvoll.
Mit zunehmender Entwicklung und Verbreitung von leistungsfähigen Rapshybriden wurde auch hier der Vermarktung und Anwendung von Saatgut in Einheiten der Vorzug gegeben. Hier kommen Aussaatmengen und Bestandesdichten in etwa von 35 bis 55 keimfähige Körner/m² zum Zuge mit teilweise stark schwankenden Tausendkorngewichten (TKG bzw. korrekt TKM = Tausendkornmasse). Hieraus resultieren Einheitsgrößen bei Hybriden von 1,5 Mio. keimfähigen Körnern und 2 Mio. keimfähigen Körnern bei Liniensorten, die oft ein etwas geringeres TKG aufweisen als die Hybridsorten, was Saatgutmengen von ca. 6 – 15 kg entspricht.
Beginnend mit Hybridroggen und fortgesetzt dann mit dem Erscheinen der ersten erfolgversprechenden Hybridgerstensorten auf dem Markt, wird auch Saatgut dieser Fruchtarten seit einigen Jahren in Einheiten vermarktet und mittlerweile weitet sich dies auch teilweise auf Liniensorten bei Wintergerste und Wintertriticale in bestimmten Züchterhäusern aus. Hier bewegen sich die Hybridsorten von Winterroggen je nach Aussaatzeitpunkt im Regelfall zwischen 150 und 280 keimfähigen Körnern/m², wobei spezialisierte Betriebe durchaus je nach Gegebenheit den als Untergrenze genannten Bereich noch spürbar unterschreiten. Bei Hybridgerstensorten werden je nach Aussaatzeitpunkt 150 bis 250 Körner/m² empfohlen, während bei Liniensorten, auch in Abhängigkeit von der Zeiligkeit, je nach Aussaatzeitpunkt 220 – 350 Körner/m² angeraten werden. Pflanzenbaulich bewegt man sich bei diesen Fruchtarten natürlich hinsichtlich der Bestandesdichten in ganz anderen Dimensionen als bei Raps oder erst recht bei Mais oder Rüben.
Während beim Anbau von Mais und Rüben aus den oben genannten Gründen die Verpackung des Saatgutes in Einheiten ausdrücklich bejaht wird und auch bei Raps überwiegend als sinnvoll erachtet wird, gibt es im Fruchtartenbereich Getreide durchaus kritische Stimmen. Diese Thematik wird im Folgenden aus pflanzenbaulicher Sicht, aus dem Blickwinkel der Transparenz, aus Sicht der Saatgutaufbereitung und Vermarktung und letztlich aus finanziellen Aspekten sprich Saatgutpreiskalkulationen heraus etwas näher beleuchtet.
Pflanzenbauliche Sicht am Beispiel Winterroggen
Hybridroggen aus einem führenden Züchterhaus wird im so genannten „S-Bag“ sprich einer Einheit á 1 Mio. keimfähige Körner vermarktet. Im Big Bag-Bereich gibt es den 12-U Bag und den 25-U Bag, sprich 12 Mio. keimfähige Körner oder 25 Mio. keimfähige Körner. Eine Züchtervertriebsorganisation bietet für Hybridroggen ebenfalls die gesackte Einheit = 1 Mio. keimfähige und den Maxi Pack im Big Bag mit 25 Einheiten = 25 Mio. keimfähige Körner an (s. Bilder). Seitens einer weiteren Züchtervertriebsorganisation wird als Robustroggen eine synthetische Roggensorte mit einer Einheit á 1,2 Mio. keimfähige Körner und in zwei Big Bag Varianten mit 10 bzw. 20 Einheiten also 12 Mio. bzw. 24 Mio. keimfähige Körner angeboten. Soweit so gut. Da der versierte Pflanzenbauer nicht wie vielleicht in früherer Zeit noch üblich die Aussaat mit Kilogramm oder Pfundangaben pro Hektar oder Morgen umschreibt, sondern zur Erzielung günstiger, möglichst optimaler Bestandsdichten heute mit Pflanzen/m² und demzufolge bei der Aussaat mit keimfähigen Körnern/m² arbeitet. Dem ersten Eindruck nach, kommen dieser Forderung Saatgutmengenangaben in Einheiten näher, weil für die theoretische Berechnung pro Flächeneinheit oder Betrieb dann das TKG und die Keimfähigkeit nicht berücksichtigt werden muss. Anders sieht es aus, wenn die Angabe der Körnerzahl ohne den wesentlichen Zusatz "keimfähige" erfolgt. Hier wird dann TKG und Kf benötigt und muss beim Abdrehen der Drillmaschine berücksichtigt werden, weil diese Einstellung wiederum über das Gewicht erfolgt. Demzufolge ist es für den Getreideanbauer aus dieser Sicht weitestgehend unerheblich, ob er Einheiten geliefert bekommt oder Mengen in kg, dt oder t. Er muss selbstverständlich Vorplanungen für den Bedarf treffen. Mit der Verwendung von Einheiten kann er den Bedarf für seinen Betrieb sehr exakt vorkalkulieren und so Saatgutübermengen oder auch eine Unterversorgung eventuell noch besser vermeiden. Wesentlich wichtiger aber ist, dass für den Saatgutkäufer eine wesentlich bessere Vergleichbarkeit der Saatgutpreise möglich wird, dadurch dass ein direkter Vergleich zwischen bestimmten Einheiten, bei welchen bereits unterschiedliche Tausendkorngewichte und Keimfähigkeiten berücksichtigt werden, gegeben ist. Genau aber das macht die Kalkulationen und Preisaussagen für den Handel besonders schwierig, da insbesondere zwischen den Tausendkornmassewerten häufig gravierende Unterschiede vorliegen (siehe unten).
Transparenz
Wie bereits im vorhergehenden Abschnitt geschildert, gibt es eine Vielzahl von Verpackungsvarianten. Nimmt man noch den Bereich der Hybridgerste hinzu, so arbeitet das derzeit führende Unternehmen hier mit einer Einheit von 900.000 Körnern. Hier fehlt das kleine, aber sehr wesentliche Beiwort „keimfähige“. Das bedeutet, dass für die genaue Bemessung der Aussaatmenge alleine aus diesem Grunde nachjustiert werden muss. Hier gibt es darüber hinaus auch noch den Big Bag mit 20 bzw. jetzt neu mit 22 Einheiten (10 + 1) entsprechend 19,8 Mio. Körner. Bei ausgewählten neuen Liniensorten aus dem Weizen-, Gerste- und Triticalebereich bietet ein Züchtungsunternehmen unter einer Premiummarke diese Sorten in 0,5 bzw. 0,75 Units (0,5 bzw. 0,75 Mio. keimfähige Körner). Als Big Bags sind diese dann mit 9 bzw. 18 Einheiten erhältlich (9 Mio. bzw. 18 Mio. keimfähige Körner). Für den Landwirt als Saatgutkäufer ist es sicherlich gut möglich hier den Überblick zu behalten, auch wenn es nicht immer ganz einfach ist. Bezüglich Bestellmengen und Saatgutpreisvergleichen resultiert sogar, wie oben erläutert, eine Verbesserung der Transparenz.
Saatgutaufbereitung und Vermarktung
Für die Vermarktung insbesondere aber für die Saatgutaufbereitung stellen diese Verpackungsformen sicherlich eine größere Herausforderung logistischer aber auch technischer Art dar. Besonders für große Aufbereitungsbetriebe, die in unterschiedlichsten Fruchtartenbereichen und für verschiedene Züchterhäuser oder Vertriebsorganisationen in Aufbereitungsangelegenheiten unterwegs sind, dürfte der zusätzliche Aufwand nicht unerheblich sein und das in einer Phase, wo ohnehin nicht nur Hochkonjunktur sondern auch Hochbetrieb in den Anlagen Tag und Nacht herrscht.
Hinzu kommt, dass viele Landwirte Saatgut häufig in einem sehr engen Zeitfenster bestellen.
Nicht selten wird die Sortenwahl und die sich daran anschließende Saatgutbestellung auf den „letzten Drücker“ in Angriff genommen, weil auf die aktuellen Sortenprüfungsergebnisse gewartet wird und alles muss dann auf einmal sehr schnell gehen. Erfahrene Kenner der Materie, sei es aus der Offizialberatung, sei es aus der Privatberatung bzw. seien es die Erfahrungen von erfahrenen Ackerbauern selbst, zeigen, dass die Entscheidungen zur Sortenwahl zumindest zur Hälfte oder auch bis 70 % für die vorgesehenen Anbauflächen einer bestimmten Fruchtart bereits im Vorfeld der Ernte aufgrund von mehrjährigen Ergebnissen getroffen werden können und sollten. Dies würde den eigenen Stress für die Sortenentscheidung aber auch den Stress für die Saatgutaufbereiter erheblich reduzieren können. Bei der Bestellung von Saatgut von Zuckerrüben und von Mais ist es üblich, dass hier die Saatgutbestellungen überwiegend 12 – 14 Monate bzw. 3 – 6 Monate im Voraus erfolgen, was auch durchaus sachgerecht ist. Auch hier gibt es keine galoppierenden Zuchtfortschritte, die dazu führen würden, dass der Anbauer dieser Kulturen auf die Teilnahme am Zuchtfortschritt verzichten müsste. Alleine bei Getreidesaatgut, wo zudem auch noch gewaltige Tonnagen, von der Aufbereitung und der Logistik her, bewegt werden müssen, bestellen viele Landwirte heute, um morgen oder übermorgen säen zu können. Das ist fachlich nicht begründbar und eher fehlerlastig als eine vorausschauende Sortenwahl und Saatgutbestellung, zumindest für einen Großteil des Saatgutbedarfs.
Hinzu kommt, dass neben den Sortenwünschen, oft relativ kleine Bestellmengen und mitunter stark divergierende Wünsche hinsichtlich des verwendeten Beizmittels kommen. Zu alledem kommt nun noch die Vielzahl an Verpackungsvarianten.
Außerdem, dies sei am Beispiel Wintergerste deutlich gemacht, sind diese Einheiten mitunter auch unter praktischen Gesichtspunkten nicht immer leicht zu handhaben. Je nach Sorte, ob mehrzeilig oder zweizeilig und nach Herkunft, können die Tausendkorngewichte erheblich schwanken. Unterschiede von bis zu 20 g also einem TKG von 40 g bei Wintergerste und bis 60 g bei besonders großkörnigen Sorten sind nicht ungewöhnlich. Bei einer Keimfähigkeit von 95 % bringt es die Partie mit dem relativ niedrigen TKG auf ein Gewicht für eine Einheit (0,75 Mio. keimfähige Körner) von 31,6 kg bei der Ware mit dem hohen TKG kommt man auf ein Gewicht von 47,4 kg. Das heißt, man muss entweder mit unterschiedlichen Sackgrößen arbeiten oder man hat nur teilweise gefüllte Säcke, die allein von der Stapelfähigkeit her besondere Obacht erfordern. Deshalb arbeiten einige Firmen bereits mit unterschiedlichen Sackformaten für die kleineren Einheiten (0,5 bis 1,0 Units), während bei Big Bags der Befüllungsgrad nicht so erheblich ist. Zu berücksichtigen ist auch, dass auch in Deutschland ein Trend zur Verwendung von 25 kg Säcken erkennbar ist, die beispielsweise in den Beneluxländern und Frankreich schon Standard sind. Hier sind gesundheitliche Gründe (z. B. Reduzierung von Rückenbeschwerden) durch eine leichtere Handhabbarkeit die Antriebsfeder. Damit könnte dann auch eine Verringerung der Verpackungsvarianten z. B. in Richtung 0,5 Unit und eventuell noch zwei Big Bag-Varianten erreicht werden. Weiterhin ist die Beladung und Ausnutzung des vorhandenen Laderaums beim LKW mit festgelegten Tonnagen sicherlich leichter und effektiver möglich als ggf. mit unterschiedlichsten Saatgutchargen in Einheiten. Eventuell steigt auch die Verwechslungsgefahr von Bestellungen. Auch das spricht sehr dafür, die Anzahl an Verpackungsvarianten deutlich zu straffen.
Aus den geschilderten Gründen steht doch eine ganze Reihe von Aufbereitungsbetrieben dieser Vielfalt an Verpackungsvarianten skeptisch gegenüber. Andere Betriebe greifen diese Verpackungsformen offensiv auf, auch in der Hoffnung und mit der Zielsetzung ggf. den Saatgutabsatz noch stärker als Premiumprodukt begünstigen zu können. Denn für das Saatgut selbst kann mit der Vermarktung als Einheit eine Steigerung der Wertigkeit, des Images als zukunftsträchtiges Betriebsmittel einhergehen und damit ein Beitrag zur Steigerung des Saatgutwechsels gelingen. Damit würden dann auch die Voraussetzungen für die Beibehaltung oder sogar Förderung von Zuchtfortschritten in der Getreideerzeugung geschaffen. Dies ist umso wichtiger, weil im Bereich der Pflanzenernährung und im chemischen Pflanzenschutz weiterhin Restriktionen zu erwarten sind.
Preiskalkulationen nicht leicht!
Wo liegen die Unterschiede in Preisgestaltung und Kalkulation bei Saatgutpartien von Sorten, die weiterhin nach Menge abgerechnet werden und solchen, die nach Einheiten abgerechnet und gehandelt werden?
Während die Hybridsorten bei Roggen und Gerste auch mit dem Vermehrer bereits über Einheiten abgerechnet werden, erfolgt dies bei den oben erwähnten neuzugelassenen Sorten, die auch als Einheiten vermarktet werden, weiterhin über die Menge. Damit kommt insbesondere der Tausendkornmasse, die teilweise erheblich schwanken kann, bei Wintergerste beispielsweise sind Schwankungsbreiten je nach Herkunft von 20 g durchaus möglich, eine entscheidende Bedeutung zu. Hinzu kommt, dass auch gewisse Schwankungen bei der Keimfähigkeit in den gesetzlichen Grenzen von 92 % – 100 % möglich sind. Selbst, wenn der Unterschied in der Tausendkornmasse zwischen zwei Partien (Partie 1: TKG 40 g, Partie 2: TKG 50 g) nur 10 g beträgt, könnten alleine daraus Preisunterschiede bis 20 % abgeleitet werden. Eine Folge wäre vermutlich, dass z. B. Großbetriebe aus dem Osten bei der Abrechnung nach Gewicht mit Nachdruck kleinkörnige Ware fordern würden oder bei Abrechnung nach Einheiten andere Betriebe wiederum besonders großkörnige Ware erwarten. Mit der Abrechnung mit dem Saatgutkäufer über Einheiten könnte man dann für Preisvergleiche die Transparenz erhöhen. Aber der Handel hat natürlich derzeit ein riesiges Kalkulationsproblem beim Einkauf und Verkauf der Ware, da diese nach wie vor mengenbasiert erfolgt. Nebenbei könnte damit die Saatgutproduktion in eher ungünstigen Lagen begünstigt und in Spitzenlagen, die hervorragende Qualitäten mit hohen Tausendkornmassegewichten hervorbringen können, benachteiligt werden. Alleine aus pflanzenbaulichen Gründen wäre sicherlich auch ein Abrücken sprich Senken von den langjährig bewährten Sortiernormen bei Saatgut nicht erwünscht. Diese Problematik ist derzeit noch nicht gelöst, aber die marktbeteiligten Züchterhäuser und VO-Firmen sind sich dessen bewusst. Denkbar wäre eine gewisse Steuerung über die Lizenzhöhe, in der Form, dass kleinkörnige Ware etwas höher belastet wird, als die Ware mit dem hohen Tausendkorngewicht. Deshalb sind derzeit Saatgutpreisvergleiche zwischen den verschiedenen Systemen (Menge oder Einheit) nur bedingt möglich. Wenn man hier zu einem vernünftigen Ausgleich bei Units kommt, hat der Handel es natürlich auch leichter Preise zu kalkulieren, da er nicht mehr so stark an Mengen-, TKG- und Keimfähigkeitswerte gebunden ist, die ihm in der Kalkulationsphase oft nicht oder nur unvollständig vorliegen.
Wenn es gelingt eine für alle Marktbeteiligten (Züchter, VO-Firmen, Vermehrer) vernünftige Ausgleichsregelung zu finden, wird es vermutlich nur eine Frage der Zeit sein, bis dann bei allen Fruchtarten eine Umstellung auf Einheiten erfolgt, weil auf Dauer die Beibehaltung zweier Systeme (mengen- oder einheitenbasiert) ökonomisch und logistisch nicht sinnvoll ist.
Fazit
Insgesamt ist festzustellen, dass derzeit außerhalb des Hybridsortenbereichs die Bereitstellung von Saatgut bei Getreide in Einheiten sich im Wesentlichen auf ein führendes Züchterhaus im Segment neu zugelassene Sorten bei Weizen, Gerste und Triticale konzentriert.
Der Saatgutkäufer kann sowohl bei mengenmäßigen als auch bei preislichen Kalkulationen mit Saatguteinheiten eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit erzielen.
Für den Vermehrer und die Vermehrungsplanung und für den Handel ist es wichtig und erforderlich, dass eine vernünftige Ausgleichsregelung als Kompromiss für die bislang übliche Mengenabrechnung im Vergleich zur Einheitenabrechnung gefunden wird, damit z. B. keine einseitige Förderung von kleinkörnigem Saatmaterial erfolgt, die wiederum gegebenenfalls aus pflanzenbaulicher Sicht oder aus Qualitätsgründen oder auch aus strukturellen Gründen nicht nachhaltig erscheint.
Für die Aufbereitung von Saatgut ist die Umstellung auf ein Einheitensystem sicherlich zunächst mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Hier kann durch eine Reduzierung der Verpackungsvarianten und abschließend durch die Umstellung auf ein Verpackungssystem der jetzt vorhandene Aufwand deutlich reduziert werden.
Insbesondere aufgrund des gravierenden Einflusses der unterschiedlichen Tausendkorngewichte auf Mengen und damit verbundenen erheblichen Unterschieden bei Kalkulation und Abrechnung und Kalkulation nach Einheiten wird man einen vernünftigen Ausgleich z. B. über die Steuerung mittels Lizenzhöhe anstreben müssen, damit alle Marktbeteiligten hier zurechtkommen.
Für das Saatgut selbst kann mit der Vermarktung als Einheit eine Steigerung der Wertigkeit und des Images als zukunftsträchtiges Betriebsmittel einhergehen und damit ein Beitrag zur Steigerung des Saatgutwechsels gelingen. Damit würden dann auch die Voraussetzungen für die Beibehaltung oder sogar Förderung von Zuchtfortschritten in der Getreideerzeugung geschaffen. Dies ist umso wichtiger, weil im Bereich der Pflanzenernährung und im chemischen Pflanzenschutz weiterhin Restriktionen zu erwarten sind.
Kontakte
Dr. sc. agr. Matthias Benke
Leiter Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut
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