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Ausbildungsvertrag, Verordnung, wichtige Unterlagen ...

Webcode: 01030960

Alle für den Abschluss des Ausbildungsvertrages notwendigen Unterlagen und die aktuellen Ausbildungsvergütungen, Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeit können Sie einfach im Downloadcenter finden und herunterladen.

Zusätzlich finden Sie dort auch die aktuelle, seit 01.08.2016 gültige Verordnung für die Berufsausbildung im Beruf Fischwirt/in.
Die Links auf weitere für die Berufsausbildung relevante Gesetze, z. B. dem Berufsbildungsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz, finden Sie in dem Artikel Rechtliche Grundlagen.

Der Ausbildungsvertrag ist vollständig auszufüllen und von allen Vertragsparteien zu unterschreiben. Der Vertrag ist vor Beginn der Ausbildung an folgende Anschrift zur Eintragung einzureichen:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Fachbereich Aus- und Fortbildung, Landjugend
Mars-la-Tour Straße 1-13, 26121 Oldenburg


Evtl. sind zusätzliche, erforderlich Unterlagen mit einzureichen (wie z. B. individueller Ausbildungsplan, Bescheinigung der Erstuntersuchung nach Jugendarbeits­schutz­gesetz, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf).

Nähere Hinweise zu Vergütung und Urlaub befinden sich in einem Merkblatt im Downloadcenter.

Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises ist für jeden Auszu­bildenden verpflichtend. Aufgrund einer Änderung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist im Berufsausbildungsvertrag die Form des Berichtsheftes / Ausbildungs­nach­weises festzulegen. Das Berichtsheft / der Ausbildungs­nachweis kann in schriftlicher Form (Ordner) oder in elektronischer Form als „Online-Berichtsheft“ geführt werden.

Berichtshefte, welche mit dem PC z.B. mit der Textverarbeitung „Word“ geführt und bei denen anschließend die Berichte als Ausdrucke im Berichtsheft abgeheftet werden, fallen nicht unter die „elektronische“ sondern weiterhin unter die bisherige „schriftliche“ Form.

Ob das Berichtsheft / der Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden soll, ist im Vertrag unter F „sonstige Vereinbarungen“ festzulegen.

Wenn das Berichtsheft nicht in elektronischer Form (Online-Version) zur Verfügung steht, ist die Berichtsheftführung immer als schriftlich festzulegen.

Für die Kontrolle ist der zuständigen Stelle das Berichtsheft in jedem Fall in ausgedruckter Ausführung mit Originalunterschrift auch weiterhin vorzulegen! 
 

Zu Beginn der betrieblichen Ausbildung ist der Auszubildende durch den Ausbildenden bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden, die neben den Beiträgen für die Krankenversicherung auch die Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einzieht.

Kontakte


Elke Rather

Ausbildungsberaterin Beruf Fischwirt*in, Beruf Forstwirt*in, Meisterfortbildung, Forstmaschinenführer*in

elke.rather~lwk-niedersachsen.de

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