Sonderbericht des Weltklimarats zur Landwirtschaft - Mit nachhaltiger Ertragssicherung das Klima schützen
Der Weltklimarat hat einen Sonderbericht zur Landwirtschaft und Ernährungssicherheit veröffentlicht. Danach werden über 70 % der globalen, eisfreien Landoberfläche durch Menschen genutzt. Dadurch werden jährlich 12 Mrd. t Treibhausgase verursacht. Das entspricht etwa 23 % der von Menschen insgesamt verursachten Treibhausgasemissionen.
Durch den fortschreitenden Klimawandel sind Teile der für die Ernährung benötigten Flächen durch Austrocknung oder Überschwemmung und Versalzung gefährdet. Gleichzeitig ist von einer wachsenden Weltbevölkerung auszugehen. Um trotz dieses drohenden Flächenverlustes eine wachsende Bevölkerungszahl klimaschonend ernähren zu können, sind Konsumenten und Produzenten gefordert.
Laut Weltklimarat gehen weltweit jährlich 30 % Lebensmittel durch Verluste und Verschwendung verloren. Eine Verringerung dieser Verluste ist eine gesicherte Klimaschutzmaßnahme und zugleich ein Beitrag zur Ernährungssicherung. Auch durch die Zusammensetzung des Warenkorbs kann jeder Konsument seinen Beitrag leisten. Gemüse statt Fleisch bedeutet in der Regel, dass mit weniger Treibhausgasemissionen mehr Menschen von der Fläche ernährt werden können. Eine Halbierung des Fleischkonsums aller Bundesbürger würde Deutschland dem Klimaziel um etwa ein Prozent näherbringen. Das deutsche Klimaschutzziel lautet 80 bis 95 % Treibhausgasminderung bis 2050 im Vergleich zum Referenzjahr 1990. Diese Zahlen machen deutlich, dass die Diskussion um die Bedeutung des Fleischkonsums für den Klimaschutz nicht vom erforderlichen Umbau des Energiesektors ablenken darf. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die fossilen Energieträger im Boden bleiben und durch erneuerbare Energien ersetzt werden.
Auch die Landwirtschaft ist gefordert, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im Sonderbericht wird dazu der Aufbau individueller und institutioneller Kapazitäten zur Beschleunigung des Wissenstransfers, zur Verbesserung des Technologietransfers und der Technologieeinführung empfohlen. Dieser Empfehlung trägt Niedersachsen bereits unter anderem durch die vom Land geförderte einzelbetriebliche Klimaschutzberatung Rechnung. Sie ist beispielgebend auch für andere Bundesländer. In diesen Beratungen werden wirksame Klimaschutzmaßnahmen aufgezeigt.
Für die Umsetzung einiger Maßnahmen sollten staatliche Anreize geschaffen werden. Beispielsweise könnte eine Humusmehrung im Boden unterstützt werden. Die Maßnahme dient dem Klimaschutz, weil damit der Atmosphäre Kohlendioxid entzogen wird. Gleichzeitig wird die Bodenstruktur verbessert. Das dient der Anpassung an die Klimaveränderungen. Auch die gasdichte Abdeckung von Wirtschaftsdüngerlagern stellt eine wirksame Klimaschutzmaßnahme dar, die durch eine Investitionsförderung oder einen Lagerkostenzuschuss unterstützt werden könnte. Von Seiten der Vermarktungsunternehmen könnte klimaschonendes Verhalten ebenfalls honoriert werden, wenn zum Beispiel in der Tierfütterung auf den Einsatz von Soja verzichtet wird, dass mit klimaschädlichen Landnutzungsänderungen belastet sein könnte.
Andere Klimaschutzmaßnahmen liegen im eigenen wirtschaftlichen Interesse der Landwirte und bedürfen keiner finanziellen Unterstützung, aber sehr wohl einer gesellschaftlichen Anerkennung. Dazu gehören beispielsweise ertragssichernde Maßnahmen wie eine bedarfsgerechte Düngung und ein sachgerechter Pflanzenschutz.
Ziel der Klimaschutzberatungen ist die Minimierung der produktbezogenen Treibhausgasemissionen, auch derer, die in vorgelagerten Bereichen verursacht werden, zum Beispiel bei der Düngemittelherstellung oder der Stromerzeugung. Ertrags- und leistungssichernde Maßnahmen verbessern die einzelbetriebliche Klimaeffizienz. Außerdem können Produktionsverlagerungen auf Standorte mit höheren Treibhausgasemissionen und möglicherweise sogar Regenwaldrodungen vermieden werden.
Kontakte
Wiebke Schumacher
Fachreferentin Klimaschutz, Klimaanpassung
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