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Zwischenfruchtanbau 2026 gestalten - Artenwahl und Nährstoffversorgung

Webcode: 01045589
Stand: 06.07.2026

Die Zeit zwischen GAP-Antragstellung und Getreideernte wird in den Betrieben auch zur Planung des Zwischenfruchtanbaus genutzt. Vor dem Hintergrund hoher Stickstoffpreise ist eine hohe Nachlieferung des in der Zwischenfrucht gebundenen Stickstoffs in die Folgefrucht anzustreben. In leguminosenhaltigen Mischungen bzw. rein legumen Zwischenfruchtbeständen ist bei guter Entwicklung mit 10 – 20 kg N/ha höherer Stickstoff- (N)-Nachlieferung zu rechnen als bei ungedüngten leguminosenfreien Zwischenfrüchten. Auf Standorten mit einem hohen N-Nachlieferungsvermögen können auch 30 – 60 kg/ha erreicht werden. Dem sind die Kosten für die Zwischenfrüchte gegenüberzustellen. Durch die Berücksichtigung dieser Nachlieferung bei der Düngeplanung der folgenden Hauptfrucht lässt sich somit N-Dünger einsparen. Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie dieses Ziel durch bewusste Artenwahl erreichen können. Zudem erhalten Sie Informationen zu den aktuell gültigen Rahmenbedingungen.

Blühende Zwischenfrüchte sind für Insekten attraktiv
Blühende Zwischenfrüchte sind für Insekten attraktivAnnette Hoffmann
Die verschiedenen Aussaatverfahren werden in dem Artikel zur Vorbereitung und Aussaat  dargestellt. Je früher eine Zwischenfrucht ausgesät wird, desto höher ist die Massebildung des Bestandes und somit auch die Stickstoffaufnahme. Das bestätigen aktuelle Versuche der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die verschiedene Saatverfahren und Saattermine einer Ölrettich-/Wickemischung miteinander verglichen haben (Dreijährige Versuchsserie zu Zwischenfruchtaussaatterminen und -verfahren). In den drei Versuchsjahren führten die frühen Saattermine aufgrund der längeren Vegetationszeit zu höheren TM-Erträgen und N-Aufnahmen als Aussaaten Mitte August bzw. Anfang/Mitte September. In den ersten beiden Versuchsjahren war ausreichend Keimwasser vorhanden und die Bestände entwickelten sich üppig. Im vergangenen Jahr führte die schlechte Wasserversorgung zu erheblich geringeren Zwischenfruchtaufwüchsen als die Jahre zuvor. Das betraf sowohl den Versuch als auch zahlreiche Bestände in der Praxis. Früh gesäte und damit zum Vegetationsende sehr weit entwickelte, physiologisch „alte“, Bestände sterben über Winter zudem besser ab, was insbesondere bei Ölrettich und z. T. auch Senf bedeutsam sein kann.

 

 

Zwischenfruchtanbau mit vielfachem Nutzen

Aus pflanzenbaulicher Sicht führt Zwischenfruchtanbau zu Erfüllung zahlreicher Ökosystemleistungen: Erosions- und Wasserschutz, Humuserhalt, Nematodenbekämpfung und Unkrautunterdrückung sind nur einige davon.
Mitunter gibt es auch rechtliche bzw. förderrechtliche Konstellationen, in denen der Anbau von Zwischenfrüchten erfolgen muss bzw. angerechnet werden kann:

Düngung: Soll im Spätsommer/Herbst eine Stickstoffdüngung ausgebracht werden, geht das nur zu Zwischenfrüchten, die mindestens 8 Wochen auf der Fläche verbleiben müssen bzw. zu Raps und Wintergerste. Die Vorfrucht muss Getreide sein.Weitergehende Informationen zur Herbstdüngung lesen Sie hier

GLÖZ 6: Im Rahmen von GLÖZ 6 „Mindestanforderung an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten“ ist Zwischenfruchtanbau eine von verschiedenen Möglichkeiten, auf 80 % der Ackerflächen des Betriebes die Bodenbedeckung sicherzustellen. Ausnahme 2026:

Hinsichtlich der Mindestanforderung an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (GLÖZ 6) darf in amtlich festgestellten bedrohten oder befallenen Gebieten zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) auf Ackerflächen auf die Mindestbodenbedeckung verzichtet werden, wenn auf den Flächen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie als Hauptkultur angebaut werden und nach der Hauptkultur während des Antragsjahres keine Zwischenfrüchte und keine weitere Kultur mehr angebaut werden (Neuerungen GAP 2026).

GLÖZ 7: Bei der Einhaltung des Fruchtwechsels auf 33 % der Ackerfläche kann der Anbau von Zwischenfrüchten angerechnet werden.

Wahl der Zwischenfruchtart

Von den Kulturen der Fruchtfolge hängt ab, welche Zwischenfruchtart oder auch -arten in einer Mischung geeignet sind. Dabei sollen die positiven Wirkungen der Zwischenfrüchte auf die Reduktion von Krankheiten oder Schädlingen genutzt und negative Wirkungen wie die Förderung von Krankheiten vermieden werden. Die Tabelle gibt eine schnelle Übersicht über die Eignung der Zwischenfrüchte in Bezug auf die Hauptfrüchte:

Eignung der Zwischenfrüchte in Bezug auf die Hauptfrüchte
Eignung der Zwischenfrüchte in Bezug auf die HauptfrüchteAnnette Hoffmann

In Kartoffelfruchtfolgen kommt vor allem Ölrettich in Frage, ggf. in Kombination mit Wicke. Insbesondere Senf und Phacelia fördern die virusbedingte Eisenfleckigkeit und scheiden hier aus.

Ölrettich und Senf sind vor Zuckerrüben sehr gut geeignet (Nematodenresistenzen beachten).

Kruziferen (Kreuzblütler) wie Senf scheiden in Rapsfruchtfolgen aus, da sie Kohlhernie, aber auch Sclerotinia und Verticillium fördern können. Beispiele mit Kohlherniebefall an Senf aus der Praxis bestätigen dies leider. Obwohl Ölrettich auch eine Kruzifere ist, ist er wenig anfällig für Kohlhernie und bietet sich für Raps-/Rübenfruchtfolgen am ehesten an.

In leguminosenhaltigen Fruchtfolgen ist ein Anbau von Zwischenfrüchten nach der Leguminose empfehlenswert, um den verbliebenen Stickstoff aufzunehmen, wenn aus Sicht der N-Dynamik nicht unmittelbar bestenfalls Raps auf die Leguminose folgt. Stickstoffsammelnde Arten sollten hier in der Zwischenfrucht nicht zum Einsatz kommen, damit die nötigen Anbaupausen, die für den Anbau von Leguminosen als Hauptfrucht gelten, nicht unterbrochen werden. Einer Leguminosenmüdigkeit des Bodens kann so Einhalt geboten werden.

In Mais-/ Getreidefruchtfolgen ist der Spielraum für die Wahl verschiedener Arten am größten, sodass vielfältige Mischungen am ehesten in diesen Anbaukonstellationen zum Einsatz kommen sollten. Durch die unterschiedliche Ausprägung des Wurzelwerks der eingesetzten Arten ist eine intensive Durchwurzelung des Bodens zu erwarten. Vielfältige Mischungen stehen selten jedes Jahr in gleicher Zusammensetzung auf dem Feld, je nach Witterungsbedingungen entwickelt sich mal die eine, mal die andere Art besser. Auch oberirdisch spricht das bunte Bild der verschiedenen Arten an, insbesondere, wenn die Mischungen blühen. Neben dem pflanzenbaulichen Nutzen wird hierdurch ein wichtiger Beitrag für das Ansehen der Landwirtschaft geleistet.

Nährstoffversorgung sicherstellen

Mischungsbeispiele für den Zwischenfruchtanbau 2026
Mischungsbeispiele für den Zwischenfruchtanbau 2026Annette Hoffmann
Neben dem optimalen Saattermin ist für die Entwicklung des Zwischenfruchtbestandes eine ausgewogene Nährstoffversorgung erforderlich. Kruziferen haben einen hohen Stickstoffbedarf, der bei hohen Getreide- und Stroherträgen nicht immer allein über den Nmin-Rest im Boden nach der Getreideernte und die nachfolgende Mineralisation gedeckt werden kann. Durch eine Düngung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ist eine Unterstützung der Bestandsentwicklung möglich. In Niedersachsen dürfen nach Vorfrucht Getreide und Zwischenfruchtaussaat bis zum 15.09. Gründüngungszwischenfrüchte mit 60 kg Gesamt-N/ha bzw. 30 kg Ammonium- (NH4-) N/ha gedüngt werden, wenn sie keine oder max. 50 Prozent Leguminosen (Samenanteil) enthalten. Die gedüngten Zwischenfrüchte müssen mindestens acht Wochen auf der Fläche stehen bleiben. Ab einem Leguminosenanteil von 50 Samenprozent oder mehr besteht kein N-Düngebedarf. Stickstoffsammelnde Knöllchenbakterien üben bei einem zu hohen N-Angebot ihre Funktion nicht in dem Maße aus, wie zu erwarten wäre. Zudem werden sie bei hohem Stickstoffangebot von konkurrenzstärkeren Nicht-Leguminosen überwachsen. Auch mit Blick auf die Kosten für legume Mischungsbestandteile ist zumindest dann Zurückhaltung beim Leguminosenanteil geboten, wenn eine Düngung vorgesehen ist. Die Düngung muss bis zum 01.10. aufgebracht worden sein. Ungeachtet dessen dürfen zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung Mist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost, Grünguthäcksel, Pilzsubstrat und Klärschlammerden ausgebracht werden, die aufgrund ihrer geringen N-Verfügbarkeit nicht vorrangig zur Düngung der Zwischenfrucht, sondern der Folgekultur beitragen sollen (Beginn der Sperrfrist 01.12.). Die zusätzlichen Vorgaben für die Roten Gebiete sind 2026 außer Kraft gesetzt.

Sollen in Niedersachsen im Rahmen der freiwilligen Vereinbarungen (FV) in Wasserschutzgebieten Ausgleichszahlungen für Zwischenfrüchte abgeschlossen werden, darf der Leguminosenanteil lt. dem Maßnahmenkatalog für FV in Trinkwassergewinnungsgebieten 30 % Samenanteil nicht überschreiten.

Ableitung Zwischenfruchtdüngung 2026
Ableitung Zwischenfruchtdüngung 2026Annette Hoffmann
Auch wenn in diesem Jahr die Düngung der Zwischenfrucht überall möglich wäre (sofern es privatrechtlich nicht anders geregelt ist), kann alternativ durch eine gezielte Auswahl leguminosenhaltiger Mischungen Stickstoff in das Anbausystem gebracht werden, der im nächsten Jahr der Folgekultur zur Verfügung steht. Hierzu lohnt sich der Blick in den Abschlussbericht eines On-Farm-Research-Versuchs zur Stickstoffversorgung von Zwischenfrüchten aus den Jahren 2020 bis 2023. Insbesondere auf den nachlieferungsstarken Böden Adenstedt und Koldingen war der Nmin-Wert der Ölrettich-/Wicke-Mischung (70/30) im März knapp 20 kg N/ha höher als nach ungedüngter Zwischenfrucht, an dem leichten Standort (Halligdorf) und im Vergleich zu gedüngtem Ölrettich betrug die positive Differenz ca. 10 kg N/ha. Im Mai (unter Zuckerrüben, für die Probenahme ungedüngt) ist die Differenz noch größer und liegt auf den schweren Standorten um die 30 kg N/ha, auf dem leichten knapp unter 20 kg N/ha. Vor dem Hintergrund aktuell hoher Stickstoffpreise ist der Einsatz von Mischungen mit hohen Leguminosenanteilen oder (auf schweren, bindungsstarken Standorten) reinen Leguminosen eine Möglichkeit, Stickstoff in das System zu bringen und gleichzeitig Stickstoffkosten zu sparen.  

Mittelwert der Nmin-Werte nach verschiedenen Zwischenfrüchten an zwei schweren Standorten (Adenstedt und Koldingen) und einem leichten Standort (Halligdorf) im Vergleich zu ungedüngtem Ölrettich
Mittelwert der Nmin-Werte nach verschiedenen Zwischenfrüchten an zwei schweren Standorten (Adenstedt und Koldingen) und einem leichten Standort (Halligdorf) im Vergleich zu ungedüngtem ÖlrettichAnnette Hoffmann
Der in der Zwischenfruchtbiomasse gebundene Stickstoff dient der Nährstoffversorgung der Folgefrucht. Auf leichten, verlagerungsgefährdeten Standorten ist eine möglichst lange Standzeit der Zwischenfrucht anzustreben, damit Nährstoffverluste durch nach dem Umbruch einsetzende Niederschlagsereignisse vermieden werden. Damit zu Zeiten des größten N-Bedarfs der Folgekultur auch genügend Stickstoff freigesetzt wird, kann auf besseren, nicht verlagerungsgefährdeten Standorten ein vorgezogener Umbruch der Zwischenfrucht dienlich sein. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die im Rahmen der Düngeverordnung und der GAP- Regelungen definierten Mindeststandzeiten für Zwischenfrüchte zu beachten.

Standzeiten beachten

Mit Ausnahme der freiwilligen Vereinbarungen in Wasserschutzgebieten (15.02.), GLÖZ 6 auf schweren Böden (01.10.) oder vor frühen Sommerungen (15.10.) gilt für alle anderen Anbaukonstellationen (GLÖZ 6 und GLÖZ 7) eine verpflichtende Standzeit bis zum 31.12. des Anbaujahres. Eine mechanische Bearbeitung des Bestandes vorab, z. B. zur Vermeidung des Aussamens des Bestandes, ist zulässig, solange eine Mulchauflage verbleibt. Sollte für die Zwischenfruchtfläche keine der rechtlichen Vorgaben greifen, sind Sie in der Wahl des Umbruchtermins frei. Gedüngte Zwischenfrüchte müssen allerdings wenigstens 8 Wochen auf der Fläche verbleiben, bevor sie umgebrochen werden dürfen. Besonders auf schweren Böden kann ein Umbruch vor Winter vorteilhaft sein, weil zum einen die Mineralisierung des freiwerdenden Stickstoffs zu höheren Nmin-Werten zur Aussaat der Sommerung führt, zum anderen der Zwischenfruchtbestand mechanisch beseitigt wird. Besonders Frostphasen können genutzt werden, um mittels Cambridgewalze und geringem energetischen und monetären Aufwand die Zwischenfrucht zum Absterben zu bringen.

Späteste Aussaattermine und Mindeststandzeiten von Gründüngungszwischenfrüchten 2026
Späteste Aussaattermine und Mindeststandzeiten von Gründüngungszwischenfrüchten 2026Annette Hoffmann

Zwischenfruchtanbau ist ein wichtiges Gestaltungselement in vielfältigen Fruchtfolgen. Dabei kann durch ihn die durch GLÖZ 6 geforderte Bodenbedeckung in den sensiblen Zeiten erfüllt werden, zudem trägt er zur Gestaltung vielfältiger Fruchtfolgen nach GLÖZ 7 bei. Die Hauptmotivation für den Anbau sollte stets in der Nutzung der pflanzenbaulichen Leistungen der Zwischenfrucht liegen. Wenn die Zwischenfrüchte sorgfältig wie eine Hauptkultur geführt werden, ist der größtmögliche Effekt zu erwarten. Boden,- Erosions- und Wasserschutz werden bei gleichzeitiger Förderung des Bodenlebens und der Biodiversität gewährleitstet.

Schnell gelesen:

  • Frühe Zwischenfruchtaussaat sichert hohe Stickstoffaufnahme
  • Leguminosen können zur Nährstoffversorgung des Zwischenfruchtbestandes beitragen,
    eine Mischung aus 70 % Ölrettich mit 30 % Wicke (Samenanteil) hat sich bewährt.
  • Die Düngung von Zwischenfrüchten ist nach Getreide, Aussaat bis 15.09. und einer Mindeststandzeit von 8 Wochen mit Ausnahme von Leguminosen und Mischungen mit einem Leguminosenanteil von über 50 % bezogen auf den Samenanteil erlaubt. 
  • Leguminosengrenze in Wasserschutzgebieten im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen bleibt bei 30 % Samenanteil, Standzeit bis 15.02. des Folgejahres.
  • Im Rahmen von GLÖZ 6 und GLÖZ 7 endet die verpflichtende Standzeit am 31.12. (Ausnahmen beachten).