Die Zeit zwischen GAP-Antragstellung und Getreideernte wird in den Betrieben auch zur Planung des Zwischenfruchtanbaus genutzt. Vor dem Hintergrund hoher Stickstoffpreise ist eine hohe Nachlieferung des in der Zwischenfrucht gebundenen Stickstoffs in die Folgefrucht anzustreben. In leguminosenhaltigen Mischungen bzw. rein legumen Zwischenfruchtbeständen ist bei guter Entwicklung mit 10 – 20 kg N/ha höherer Stickstoff- (N)-Nachlieferung zu rechnen als bei ungedüngten leguminosenfreien Zwischenfrüchten. Auf Standorten mit einem hohen N-Nachlieferungsvermögen können auch 30 – 60 kg/ha erreicht werden. Dem sind die Kosten für die Zwischenfrüchte gegenüberzustellen. Durch die Berücksichtigung dieser Nachlieferung bei der Düngeplanung der folgenden Hauptfrucht lässt sich somit N-Dünger einsparen. Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie dieses Ziel durch bewusste Artenwahl erreichen können. Zudem erhalten Sie Informationen zu den aktuell gültigen Rahmenbedingungen.

Zwischenfruchtanbau mit vielfachem Nutzen
Aus pflanzenbaulicher Sicht führt Zwischenfruchtanbau zu Erfüllung zahlreicher Ökosystemleistungen: Erosions- und Wasserschutz, Humuserhalt, Nematodenbekämpfung und Unkrautunterdrückung sind nur einige davon.
Mitunter gibt es auch rechtliche bzw. förderrechtliche Konstellationen, in denen der Anbau von Zwischenfrüchten erfolgen muss bzw. angerechnet werden kann:
Düngung: Soll im Spätsommer/Herbst eine Stickstoffdüngung ausgebracht werden, geht das nur zu Zwischenfrüchten, die mindestens 8 Wochen auf der Fläche verbleiben müssen bzw. zu Raps und Wintergerste. Die Vorfrucht muss Getreide sein.Weitergehende Informationen zur Herbstdüngung lesen Sie hier
GLÖZ 6: Im Rahmen von GLÖZ 6 „Mindestanforderung an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten“ ist Zwischenfruchtanbau eine von verschiedenen Möglichkeiten, auf 80 % der Ackerflächen des Betriebes die Bodenbedeckung sicherzustellen. Ausnahme 2026:
Hinsichtlich der Mindestanforderung an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (GLÖZ 6) darf in amtlich festgestellten bedrohten oder befallenen Gebieten zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) auf Ackerflächen auf die Mindestbodenbedeckung verzichtet werden, wenn auf den Flächen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie als Hauptkultur angebaut werden und nach der Hauptkultur während des Antragsjahres keine Zwischenfrüchte und keine weitere Kultur mehr angebaut werden (Neuerungen GAP 2026).
GLÖZ 7: Bei der Einhaltung des Fruchtwechsels auf 33 % der Ackerfläche kann der Anbau von Zwischenfrüchten angerechnet werden.
Wahl der Zwischenfruchtart
Von den Kulturen der Fruchtfolge hängt ab, welche Zwischenfruchtart oder auch -arten in einer Mischung geeignet sind. Dabei sollen die positiven Wirkungen der Zwischenfrüchte auf die Reduktion von Krankheiten oder Schädlingen genutzt und negative Wirkungen wie die Förderung von Krankheiten vermieden werden. Die Tabelle gibt eine schnelle Übersicht über die Eignung der Zwischenfrüchte in Bezug auf die Hauptfrüchte:
In Kartoffelfruchtfolgen kommt vor allem Ölrettich in Frage, ggf. in Kombination mit Wicke. Insbesondere Senf und Phacelia fördern die virusbedingte Eisenfleckigkeit und scheiden hier aus.
Ölrettich und Senf sind vor Zuckerrüben sehr gut geeignet (Nematodenresistenzen beachten).
Kruziferen (Kreuzblütler) wie Senf scheiden in Rapsfruchtfolgen aus, da sie Kohlhernie, aber auch Sclerotinia und Verticillium fördern können. Beispiele mit Kohlherniebefall an Senf aus der Praxis bestätigen dies leider. Obwohl Ölrettich auch eine Kruzifere ist, ist er wenig anfällig für Kohlhernie und bietet sich für Raps-/Rübenfruchtfolgen am ehesten an.
In leguminosenhaltigen Fruchtfolgen ist ein Anbau von Zwischenfrüchten nach der Leguminose empfehlenswert, um den verbliebenen Stickstoff aufzunehmen, wenn aus Sicht der N-Dynamik nicht unmittelbar bestenfalls Raps auf die Leguminose folgt. Stickstoffsammelnde Arten sollten hier in der Zwischenfrucht nicht zum Einsatz kommen, damit die nötigen Anbaupausen, die für den Anbau von Leguminosen als Hauptfrucht gelten, nicht unterbrochen werden. Einer Leguminosenmüdigkeit des Bodens kann so Einhalt geboten werden.
In Mais-/ Getreidefruchtfolgen ist der Spielraum für die Wahl verschiedener Arten am größten, sodass vielfältige Mischungen am ehesten in diesen Anbaukonstellationen zum Einsatz kommen sollten. Durch die unterschiedliche Ausprägung des Wurzelwerks der eingesetzten Arten ist eine intensive Durchwurzelung des Bodens zu erwarten. Vielfältige Mischungen stehen selten jedes Jahr in gleicher Zusammensetzung auf dem Feld, je nach Witterungsbedingungen entwickelt sich mal die eine, mal die andere Art besser. Auch oberirdisch spricht das bunte Bild der verschiedenen Arten an, insbesondere, wenn die Mischungen blühen. Neben dem pflanzenbaulichen Nutzen wird hierdurch ein wichtiger Beitrag für das Ansehen der Landwirtschaft geleistet.
Nährstoffversorgung sicherstellen
Sollen in Niedersachsen im Rahmen der freiwilligen Vereinbarungen (FV) in Wasserschutzgebieten Ausgleichszahlungen für Zwischenfrüchte abgeschlossen werden, darf der Leguminosenanteil lt. dem Maßnahmenkatalog für FV in Trinkwassergewinnungsgebieten 30 % Samenanteil nicht überschreiten.
Standzeiten beachten
Mit Ausnahme der freiwilligen Vereinbarungen in Wasserschutzgebieten (15.02.), GLÖZ 6 auf schweren Böden (01.10.) oder vor frühen Sommerungen (15.10.) gilt für alle anderen Anbaukonstellationen (GLÖZ 6 und GLÖZ 7) eine verpflichtende Standzeit bis zum 31.12. des Anbaujahres. Eine mechanische Bearbeitung des Bestandes vorab, z. B. zur Vermeidung des Aussamens des Bestandes, ist zulässig, solange eine Mulchauflage verbleibt. Sollte für die Zwischenfruchtfläche keine der rechtlichen Vorgaben greifen, sind Sie in der Wahl des Umbruchtermins frei. Gedüngte Zwischenfrüchte müssen allerdings wenigstens 8 Wochen auf der Fläche verbleiben, bevor sie umgebrochen werden dürfen. Besonders auf schweren Böden kann ein Umbruch vor Winter vorteilhaft sein, weil zum einen die Mineralisierung des freiwerdenden Stickstoffs zu höheren Nmin-Werten zur Aussaat der Sommerung führt, zum anderen der Zwischenfruchtbestand mechanisch beseitigt wird. Besonders Frostphasen können genutzt werden, um mittels Cambridgewalze und geringem energetischen und monetären Aufwand die Zwischenfrucht zum Absterben zu bringen.
Zwischenfruchtanbau ist ein wichtiges Gestaltungselement in vielfältigen Fruchtfolgen. Dabei kann durch ihn die durch GLÖZ 6 geforderte Bodenbedeckung in den sensiblen Zeiten erfüllt werden, zudem trägt er zur Gestaltung vielfältiger Fruchtfolgen nach GLÖZ 7 bei. Die Hauptmotivation für den Anbau sollte stets in der Nutzung der pflanzenbaulichen Leistungen der Zwischenfrucht liegen. Wenn die Zwischenfrüchte sorgfältig wie eine Hauptkultur geführt werden, ist der größtmögliche Effekt zu erwarten. Boden,- Erosions- und Wasserschutz werden bei gleichzeitiger Förderung des Bodenlebens und der Biodiversität gewährleitstet.
Schnell gelesen:
- Frühe Zwischenfruchtaussaat sichert hohe Stickstoffaufnahme
- Leguminosen können zur Nährstoffversorgung des Zwischenfruchtbestandes beitragen,
eine Mischung aus 70 % Ölrettich mit 30 % Wicke (Samenanteil) hat sich bewährt. - Die Düngung von Zwischenfrüchten ist nach Getreide, Aussaat bis 15.09. und einer Mindeststandzeit von 8 Wochen mit Ausnahme von Leguminosen und Mischungen mit einem Leguminosenanteil von über 50 % bezogen auf den Samenanteil erlaubt.
- Leguminosengrenze in Wasserschutzgebieten im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen bleibt bei 30 % Samenanteil, Standzeit bis 15.02. des Folgejahres.
- Im Rahmen von GLÖZ 6 und GLÖZ 7 endet die verpflichtende Standzeit am 31.12. (Ausnahmen beachten).









