Bezirksstelle Bremervörde

Eingriffsregelung: Ausgleich und Ersatz beim Bauen im Außenbereich

Webcode: 01042669

Die rechtliche Grundlage der Eingriffsregelung ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert. Die Eingriffsregelung gilt im Baugenehmigungsverfahren und hat zum Ziel, erhebliche und dauerhafte Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden, auszugleichen oder dafür Ersatz zu schaffen. Eine ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nich als Eingriff zu sehen.

Was sind Eingriffe in Natur und Landschaft?

Als Eingriffe zählen z.B.

  • Landwirtschaftliche Bauvorhaben wie Boxenlaufställe, Schweinemastställe, Maschinenhallen u.a.
  • Bau von Güllebehälter und Siloplatten
  • Bau von Windkraftanlagen
  • Bau von Wohnhäusern im Außenbereich

Wie lassen sich Eingriffe vermeiden?

Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen. Jedoch ist damit nicht die Aufgabe des gesamten Projektes verbunden, sondern es wird nach Alternativen gesucht. Für die Praxis bedeutet dies z.B.:

  • Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz wie z.B. naturnahe Biotope, artenreiche Gehölzbestände oder Lebensstätten besonders oder streng geschützter Tier- und Pflanzenarten nicht in Anspruch nehmen
  • die Bauten bevorzugt auf befestigten oder versiegelten Flächen errichten
  • Neubauten möglichst an vorhandene Bauten anschließen
  • die Bauten durch geeignete Baumaterialien, Oberflächengestaltung und Farbgebung in das Landschaftsbild anpassen
  • regional- und ortstypische Bauformen fortführen

Beispiele und Hinweise für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

  • Eingrünung: Anlage einer 5- bis 7-reihigen Bepflanzung in der Nähe des Bauvorhabens zur freien Landschaft hin, unter Berücksichtigung zukünftiger Bauvorhaben. Hinweis: Nur geeignete, standort-heimische Gehölzarten verwenden!
  • Extensivierung von bisher intensiv genutzten Acker- oder Grünlandflächen
  • Anlage von Feldhecken, Waldränder, Streuobstwiesen, Gewässerrandstreifen u.a.

Was bietet Ihnen die Landwirtschaftskammer im Rahmen der Eingriffsregelung?

  • Wir bieten Ihnen die Planung von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen für Bauvorhaben im Außenbereich und in der Landwirtschaft an
  • Im Vorfeld des Bauvorhabens werden eigene Vorstellungen und Möglichkeiten berücksichtigt
  • Die ausgearbeiteten Maßnahmen können dann zusammen mit dem Bauantrag bei der genehmigenden Behörde eingereicht werden

Ihr Vorteil: Umfassende und fachkompetente Beratung!