Bezirksstelle Emsland

Aktuelle Informationen der Bezirksstelle Emsland zur Förderung (insbesondere GAP)

Webcode: 01042571
Stand: 13.12.2023

Die Auszahlung der Direktzahlungen, die im Frühjahr 2023 beantragt wurden, werden von den Landwirten erwartet. Aufgrund der vielen neuen Regelungen gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Prämienbescheide zu richten.

Anforderungen der GAP-Förderung 2024 sollten bei der Anbauplanung insbesondere hinsichtlich der GLÖZ8-Stilllegungsverpflichtung und GLÖZ7-Fruchtwechselverpflichtung zumindest bereits mitgedacht sein.

ANDI 2023-2027
ANDI 2023-2027Otto Pieper
I Auszahlung der Direktzahlungen 2023 – Bewilligungsbescheide prüfen

Die Auszahlung der Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensgrundstützung, Junglandwirte-Einkommensgrundstützung und auch die Ökoregelungen) erfolgt bis Ende Dezember 2023 (Webcode 01042438). Erfreulich ist, dass die Förderbeträge für 2023 höher ausfallen werden als zunächst geplant (Webcode 01040008). Die Auszahlung der gekoppelten Tierprämien (Mutterkuh-, Mutterschaf- und Mutterziegenprämie) ist für Ende Februar 2024 geplant.
Aufgrund der neuen GAP mit den damit einhergehenden teilweise komplexen Regelungen und der erforderlichen Umsetzung in der Bewilligung ist es unbedingt notwendig, die Bewilligungsbescheide genau zu prüfen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob Differenzen zwischen der gemeldeten und der festgestellten sowie auszahlungsfähigen Fläche bestehen. Auch im Einzelfall festgestellte Kürzungen aufgrund von Verstößen gegen die Konditionalitäten (GLÖZ, GAB – Grundanforderungen an die Betriebsführung) sollten nachvollzogen werden.
Wichtig ist, dass bei Unstimmigkeiten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides reagiert wird. Regelmäßig sollte dann in dieser Frist Widerspruch gegen den Bescheid bei der Bewilligungsstelle eingelegt werden. Da die Bescheide aufgrund der komplexen Vorgaben nicht unbedingt einfach zu verstehen und zu lesen sind, bieten wir dazu Unterstützung an.
In Einzelfällen, bei denen die Prüfung des Antrages nicht abgeschlossen werden konnte, erfolgt die Auszahlung später. Diese betroffenen Antragsteller sollen darüber schriftlich informiert werden.
Anfang Januar wird auf der Homepage der LwK eine Videoanleitung mit Hinweisen und Erklärungen zum Bewilligungsbescheid veröffentlicht, so dass für den eigenen Bescheid erkennbar ist, ob Abzüge und Sanktionen erfolgt sind. Zudem erfolgt zu dieser Thematik ein Online-Seminar (Teamssitzung) am 10.01.2024 um 10 Uhr.
Die zuständigen GAP-Berater stehen ihnen gerne für Hilfestellungen und Fragen zur Verfügung. 

 

II GLÖZ 2 Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren

Die Regelungen zu GLÖZ 2 greifen ab dem 01.01.2024. Die entsprechende Kulisse ist nun online einsehbar (Webcode 01042486).

 

III GLÖZ – Bewirtschafterwechsel – was ist zu beachten

Die Förderung für eine Fläche erhält der Antragsteller aus dem Frühjahr 2023, auch wenn die Bewirtschaftung der Fläche nach der Antragstellung von einem anderen Bewirtschafter übernommen worden ist (Pächterwechsel). Gleichwohl müssen die Fördervoraussetzungen grundsätzlich für die Flächen im gesamten Verpflichtungszeitraum eingehalten werden.
Beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) zählt der Anbau des Vorbewirtschafters, da es sich um schlaggenaue Betrachtung handelt. Um den Fruchtwechsel jetzt planen zu können, sind sie auf die Angaben des Vorbewirtschafter angewiesen. Im Antragsprogramm ANDI 2024 sollen diese Angaben dann auch ersichtlich sein. Auch wenn sie eine Fläche zur Erfüllung der GLÖZ8-Brache übernehmen, war die Fläche nach Ernte der Hauptfrucht der Selbstbegrünung zu überlassen bzw. unmittelbar aktiv zu begrünen. Auch hier sind sie Angaben des Vorbewirtschafters erforderlich.

Die Präsentationen zu den rechtlichen Regelungen und zum pflanzenbaulichen Teil stehen im Anhang zum Download bereit.

Bei Fragen wenden sie sich gern an die zuständigen GAP-Berater der Bezirksstelle Emsland.

 

Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten

 

Gewässerrandstreifen / Niedersächsischer Weg

Der Ausgleich für Gewässerrandstreifen nach dem NDS Weg kann weiterhin beantragt werden (Webcode 01040376).

 

Nordische Gastvögel - Billigkeitsleistung

Es besteht die Möglichkeit, in Gänsekulissen entsprechende Rastereignisse zu melden. Für Gänsefraßschaden auf Acker- und Grünlandflächen kann ein Ausgleich (Billigkeitsleistung) gewährt werden. Die Kulisse, die Ende 2021 erweitert worden ist, umfasst seitdem auch das Vogelschutzgebiet Emstal von Lathen bis Papenburg (V16). Die Meldung von Fraßereignissen kann ausschließlich bei der Bewilligungsstelle Aurich erfolgen, sowohl für Acker als auch Grünland. Hierzu kann ein Antrag auf Gewährung von Billigkeitsleistungen durch Eintragseinbußen infolge von Rastspitzen nordischer Gastvögel auf der Homepage der Bewilligungsstelle heruntergeladen werden (Webcode 01042394). Anträge am besten per Email an: bwst.aurich@lwk-niedersachsen.de.

Acker: Es ist darauf zu achten, den Fraß innerhalb von 14 Tagen nach Rastereignis zu melden, damit der Fraßschaden bestmöglich festgehalten werden kann. Im Frühjahr müssen die Flächen bei erneutem Fraßereignis nachgemeldet werden.

Dauergrünland: Dauergrünlandflächen können ab Mitte bis Ende April (rechtzeitig vor dem 1. Schnitt) gemeldet werden, wenn ein überdurchschnittlich hoher Gänseschaden entstanden ist.

Neuansaaten: Die Meldung für Grünlandneuansaaten sind wie Ackerflächen frühzeitig ab Herbst nach dem Schadensereignis zu melden um sicherzustellen, dass entstandene Schäden durch Gänse verursacht und die Flächen gemäß der guten landwirtschaftlichen Praxis bestellt wurden.

 

IuZ – Investitionsprogramm Landwirtschaft

Die landwirtschaftliche Rentenbank teilt mit, dass beim IuZ keine Anträge mehr gestellt werden können. Auch für 2024 sind die Mittel bereits vergeben. Es wird keine weitere Antragsrunde in 2023 oder 2024 geben.
Alle Antragsteller, die 2023 eine Bewilligung bekommen haben, sollen auch die Förderung erhalten. Alle Antragsteller, die einen Antrag über die Hausbank eingereicht, aber bisher noch keine Bewilligung bekommen haben, sollen nach aktuellem Stand noch eine Förderung erhalten können. Alle anderen haben keine Möglichkeit mehr eine Förderung zu erhalten. Das Programm endet 2024. 

 

Bei Fragen wenden sie sich gern an die zuständigen GAP-Berater der Bezirksstelle Emsland.