Bezirksstelle Emsland

Aktuelle Informationen der Bezirksstelle Emsland zur Förderung

Webcode: 01044343
Stand: 30.06.2025

Aktuelle und wichtige Hinweise zur Förderung aus der Bezirksstelle Emsland für Sie hier zusammengefasst:

Deckblatt - Förderung
Deckblatt - FörderungDaniela Schulte
I ANDI 2025 – Änderungen bis 30.09.25

Nach Abschluss der GAP-Antragsphase (15.05.2025 bzw. 31.05.2025) sind noch Änderungen bis zum 30.09.2025 möglich. Mögliche und erforderliche Änderungen sind unter Webcode 01044295 detailliert aufgeführt (Link: ANDI - Was kann noch geändert werden?). Diese Änderungen müssen über das Programm ANDI 2025 mit erneuter Abgabe des Datenbegleitscheins erfolgen.

II GAP 2025 – Statistik Bezirksstelle Emsland

Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksstelle Emsland (Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim) wurden insgesamt 4.863 Anträge abgegeben, etwa 3% weniger als noch in 2024 (Emsland: 3.467 > -3,7 %; Grafschaft Bentheim 1.396 > -1 %). Angaben zu beantragten Flächen und Kulturen werden hier dargestellt. 

Angebaute Kulturen 2025
 

III FANi-App – Aufträge werden eingestellt, Mitwirkung erforderlich

a. Allgemeine Hinweise:
Satellitengestützt erfolgt eine generelle Überprüfung von sog. monitoringfähigen Kriterien auf allen beantragten Flächen (Area Monitoring System - AMS). Folgende Kriterien werden geprüft:
- Kulturerkennung (NUTZ)
- Nachweis von Kennarten (ÖR5, GN5)
- Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA),
- Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL)
- nichtbeihilfefähige Fläche (NBF)

Soweit die Kriterien über das AMS-System nicht eindeutig festgestellt werden können, sind Antragsteller verpflichtet, bei der Aufklärung von Unstimmigkeiten mitzuwirken.
Über die FANi-App werden Prüfaufträge an die betroffenen Antragsteller erteilt. Diese Aufträge werden in der App bereitgestellt und der Antragsteller bekommt einen entsprechenden Hinweis per Mail (Absender ist die jeweilige Bewilligungsstelle). Mit Hilfe der FANi-App müssen dann Fotobelege erstellt werden. Diese können ausschließlich in dieser App abgearbeitet werden.

b. Aktuell:
Für die Kulturerkennung der frühen Kulturen (hierzu zählen nicht Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben) sowie der Kulturerkennung der speziellen Kulturen (wie u.a. Mais-Mischkultur, Getreide-Gemenge Leguminose-Gemenge) wurden die ersten Fotobelegaufträge bereits in FANi eingestellt. Außerdem wurden Fotobelegaufträge für Bracheflächen, bei denen in diesem Jahr die Mindestbewirtschaftung zwingend erforderlich ist in FANi bereitgestellt.

Die Frist für die Erledigung der Fotobelegaufträge zur Kulturerkennung ist der 16.10.2025. Die Mindesttätigkeit der Bracheflächen ist bis zum 20.11.2025 nachzuweisen. Die Erledigungsfrist wird übrigens bei jedem einzelnen Auftrag explizit angezeigt!

Wichtiger Hinweis: In der Regel werden spezielle Kulturen z. B. Mais/Bohne ausschließlich durch die Einreichung von Fotobelegen anerkannt.

Die Fotobelegaufträge werden beim Aufrufen von FANi stets aktualisiert, d. h. der ein oder andere Fotobelegauftrag kann sich durch Bestätigung im laufenden Kontrollverfahren AMS auch erledigen.

Vor der Ernte der Kultur sollte man auf jeden Fall in FANI prüfen ob der Fotobelegauftrag sich durch die Bestätigung in AMS - Area Monitoring System vielleicht bereits erledigt hat. Ansonsten bitte Fotos vor der Ernte der Fläche anfertigen und über FANi hochladen. 

Die aktuell vorgesehenen Zeiträume für neue Fotobelegaufträge in FANi sind zudem jederzeit auf der Seite der LWK unter dem Webcode 01039323 einsehbar.

FANi – LWK

Weitere Infos zu FANI unter

FANi - SLA

c. Fotobelegaufträge zu ÖR5/GN5:
Antragsteller in der Maßnahme ÖR5/GN5 – Nachweis von Kennarten auf Dauergrünland haben bereits vor Kurzem Aufträge erhalten.
Falls die Kennartenaufnahme für einzelne Prüfschläge mehr oder weniger abgeschlossen ist, sollten die Fotobelegaufträge auch eingereicht werden. Nach Abgabe der Fotobelegaufträge ist weiter eine Dokumentation von weiteren Kennarten über die Vorab-Dokumentation in FANI möglich.

Wie ist der weitere Verfahrensablauf bei ÖR 5 / GN 5:
Ab Mitte Juni werden die eingereichten Fotobelegaufträge vom Dienstleister hinsichtlich der Anerkennung der Kennarten überprüft. Nach der ersten Prüfung (ca. Anfang Juli) erhalten die Betriebe, falls nicht ausreichend Kennarten festgestellt wurden, erneut einen Fotobelegauftrag für weitere Ergänzungen zu den Prüfschlägen.

Es ist dann auch konkret zu erkennen, auf welchen Prüfabschnitten Kennarten nicht in ausreichender Anzahl festgestellt wurden. Bis Anfang November können weitere Fotobelegaufträge für die Kennarten eingereicht werden.

Es ist daher zu empfehlen in den nächsten Wochen die ersten Fotobelegaufträge ÖR 5/GN 5 hochzuladen.

Wichtig: Sollten auf einem Schlag nicht mindestens 4 Kennarten vorhanden sein und festgestellt werden, muss für den betreffenden Schlag die Maßnahme ÖR5 über das Programm ANDI bis zum 30.09.2025 zurückgenommen werden, da ansonsten Kürzungen/Sanktionen bei den übrigen ÖR5-Schlägen erfolgen!

Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten

Gewässerrandstreifen / Niedersächsischer Weg

Der Ausgleich für Gewässerrandstreifen nach dem NDS Weg kann weiterhin beantragt werden (Link GWR - Niedersächsischer Weg Webcode 01040376). Eine Antragstellung ist auch noch rückwirkend für das Jahr 2024 bis zum 31.03.2026 möglich. Die Prämienhöhe richtet sich zum einen nach der Nutzung der Fläche als Acker oder Dauergrünland, zum anderen nach der Lage am Gewässer 1. Ordnung, 2. Ordnung oder 3. Ordnung.
Wir, die Berater der LWK Niedersachsen (Berater GAP - Bezirksstelle Emsland), unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen

Das Land Niedersachsen bietet ab dem 01.07.2025 eine Förderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen an. Förderfähig ist die erstmalige streifenförmige Einrichtung eines Agroforstsystem auf landwirtschaftlichen genutzten Ackerflächen oder auf Dauergrünland. Detaillierte Infos unter Webcode 01040376 (Link: Förderung AFS ). Im Anschluss an die investive Förderung zur Anlage von Agroforstsystemen ist grundsätzlich die Beibehaltung durch die Ökoregelung ÖR3 „Beibehaltung von Agroforstsystemen“ förderbar.

Kostenlose Heckenpflege

Viele Hecken sind durch fehlende oder nicht optimale Pflege mittlerweile zu Baumreihen durchgewachsen. Die BINGO-Umweltstiftung möchte dies nun ändern und bietet eine geförderte Heckenpflege für Eigentümer von Hecken (z.B. Landwirte, Firmen, Verbände, Kommunen) an. Die Vorteile: Schmaler Antrag, anfallendes Material kann bei Bedarf behalten oder entsorgt werden, Heckenpflege zu 100 % gefördert. Weitere Informationen unter https://www.bingo-umweltstiftung.de/hecken. Sollte konkretes Interesse oder Fragen bestehen, melden Sie sich gern beim Biotop- und Artenschutzberater Janosch Hans (unter 05941926518 oder janosch.hans@lwk-niedersachsen.de), der auch kostenfrei bei der Antragstellung unterstützen kann.