Neues aus Ihrer Bezirksstelle: ENNI und Stoffstrombilanz
Aktuelle Informationen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Stadt und Landkreis Osnabrück.
- Aufzeichnung der Düngung über ENNI
Die Düngeverordnung des Bundes und die niedersächsische Landesdüngeverordnung beinhalten Regelungen, was zu welchem Zeitpunkt aufgezeichnet und bei einer Kontrolle auch vorgelegt, oder elektronisch gemeldet werden muss. Betriebe die für das Jahr 2022 Meldungen in ENNI vorgenommen haben müssen diese Meldungen auch für 2023 durchführen. Ob ein Betrieb meldepflichtig ist kann auf der Seite www.lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode 01033201 geprüft werden.
Alle Aufzeichnungspflichtigen Betriebe müssen bis zum 31.03.2024 folgende Daten in ENNI melden
- Düngebedarfsermittlung (DBE)
- Dokumentation der Düngung (DdD)
- Betriebliche N Obergrenze (170 kg N)
Bei der Erfassung Ihrer Daten in ENNI unterstützen wir Sie gerne. Jedoch sollten die dafür benötigten Daten (siehe Punkt 1-3) zeitnah bei uns eingehen, damit wir das arbeitsreiche Frühjahr zeitlich entlasten.
- Stoffstrombilanz (SSB) – Aufzeichnungspflicht – Durchführung
Im Januar 2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Die Stickstoff- und Phosphoraufnahmen und -abgaben landwirtschaftlicher Betriebe und Biogasanlagen sollen dabei dokumentiert werden. Bis dato waren nur tierhaltende Betriebe von der Aufzeichnungspflicht betroffen. Dies hat sich zum 01.01.2023 geändert.
Ab dem 01.01.2023 sind alle Betriebe ab einer Flächengröße von 20 ha und/oder einem Viehbesatz größer 50 GV aufzeichnungspflichtig. Wer diese Grenzen unterschreitet aber Wirtschaftsdünger (Gülle, Gärreste, Festmist, HTK) von mindestens 750 kg Stickstoff (Ges-N) aufnimmt ist damit auch aufzeichnungspflichtig. Bei den Biogasanlagen gibt es keine Änderung. Alle bisher aufzeichnungs-pflichtigen Anlagen bleiben es auch. Ausgenommen sind reine NaWaRo-Anlagen und Kofermentanlagen. Ein entsprechendes Schema finden Sie unter www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 01040733
Jeder Betrieb muss sich für einen Zeitraum entscheiden, in dem die Stoffstrombilanz gerechnet werden soll. Wir empfehlen hier das Kalenderjahr, da auch in ENNI das Kalenderjahr als Bezugsgröße von der Düngebehörde empfohlen wird und somit nicht zwei verschiedene Zeiträume betrachtet werden.
6 Monate nach dem Zeitraum ist die Stoffstrombilanz fertig zu stellen. Dies bedeutet für das Kalenderjahr 2023 (01.01.2023 - 31.12.2023) erstmalig zum 30.06.2024. Wenn Betriebe in den letzten Jahren schon eine Stoffstrombilanz (SSB) erstellt haben, ist es sinnvoller den bisherigen Zeitraum beizubehalten.
- Wie wir Sie unterstützen
Nicht nur in ENNI, sondern auch bei der Stoffstrombilanz unterstützen wir Sie gerne. Die dazugehörenden Erhebungsbögen stehen Ihnen zum Download bereit. Füllen Sie die Erhebungsbögen gerne aus und senden uns diese unterschrieben zurück.
Bitte nehmen Sie zeitnah Kontakt mit uns auf!
Ihre Ansprechpartner*innen:
Standort Osnabrück
Audrey Averdiek, Tel.: 0541 56008-118
Ludger Bernhold, Tel.: 0541 56008-125
Hannes Beune, Tel.: 0541 56008-119
Dieter Högemann, Tel.: 0541 56008-135
Sören Johannigmann, Tel.: 0541 56008-139
Standort Bersenbrück
Jutta Blome, Tel.: 05439 9407-13
Clemens Haking, Tel.: 05439 9407-24
Dirk Hehemann, Tel.: 05439 9407-15
Markus Paßlick, Tel.: 05439 9407-22
Mit freundlichen Grüßen das Team der Bezirksstelle Osnabrück und der Außenstelle Bersenbrück der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Kontakte
Ludger Bernhold
Leiter Bezirksstelle Osnabrück
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