Meisterfortbildung und -prüfung
Es geht noch weiter: Wer Spaß an der hauswirtschaftlichen Ausbildung gefunden hat, kann seine Berufschancen durch die Fortbildung zur Meisterin / zum Meister der Hauswirtschaft erhöhen.
Die Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter/in umfasst drei Themenschwerpunkte:
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
- Betriebs- und Unternehmensführung
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Der erfolgreiche Abschluss der Meisterprüfung berechtigt dazu, den Titel "Meister/in der Hauswirtschaft" zu tragen. Als Fachkraft kann die Meisterin / der Meister Führungsaufgaben des mittleren Managements in hauswirtschaftlichen Betrieben oder Betriebszweigen wahrnehmen sowie als Ausbilder/in tätig sein.
Ausgebildete Meister/innen der Hauswirtschaft finden Anstellungen in Großhaushalten wie z. B. Seminar, Tagungs- oder Krankenhäusern, Wohn- oder Pflegeeinrichtungen für Senioren, Jugendliche oder Kinder sowie in Privat- oder Geschäftshaushalten oder Haushalten landwirtschaftlicher Betriebe.
Sie haben die Berechtigung als Ausbilder/in tätig zu werden und können junge Auszubildende im betrieblichen Alltag auf die Abschlussprüfung im Beruf Hauswirtschafter/in vorbereiten.
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Meisterprüfung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hauswirtschafter/-in und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufstätigkeit mit Fach- und Führungsaufgaben voraus.
Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung
Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung werden an verschiedenen Standorten von unterschiedlichen Bildungsträgern angeboten.
Informationen über aktuelle Kursangebote sind bei den Ausbildungsberaterinnen und unter der unten genannten Kontaktadresse erhältlich.
Prüfungsleistungen
Die Meisterprüfung besteht aus 6 Einzelprüfungen:
- je drei Klausuren in den drei Themenschwerpunkten (Dauer jeweils 3 Stunden)
- ein Arbeitsprojekt über 6 Monate mit anschließender Präsentation und Prüfungsgespräch
(Dauer insgesamt 1 Stunde)
- eine praktische Ausbildungseinheit, in der eine Auszubildende exemplarisch unterwiesen wird,
mit anschließendem Prüfungsgespräch (Dauer insgesamt 1 Stunde)
- eine Situationsaufgabe, in der der Prüfling fachlich zu einem Betriebsspiegel Stellung nimmt
(Vorbereitung und Prüfungsgespräch insgesamt 4 Stunden)
Fördermöglichkeiten
Für die anteilige Übernahme der Gebühren von Vorbereitungslehrgängen auf die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft kann ein Antrag auf "Meister-Bafög" gestellt werden.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Meisterprüfung in der Hauswirtschaft erfolgt im Regelfall bis zum 01.10. eines Jahres. Das zu verwendende Anmeldeformular ist im Downloadcenter verfügbar.
Gesetzliche Grundlage für die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft ist die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in vom 28. Juli 2005 und das Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005.
Kontakte
Anerkennung als Ausbilder*in in der Hauswirtschaft
Wer sich als Ausbilder*in in den Berufen Hauswirtschafter*in und Fachpraktiker*in Hauswirtschaft anerkennen lassen möchte, muss bestimmte Anforderungen erfüllen.
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