Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Berichtsheftführung, Leittextarbeit

Webcode: 01012951

Während der Ausbildungszeit führen die Auszubildenden das vorgeschriebene Berichtsheft, das vom Ausbilder regelmäßig nachgesehen und abgezeichnet wird. Das Berichtsheft dient dazu, den Ausbildungsbetrieb besser kennenzulernen, die zeitlichen Arbeitsabläufe im Jahr zu erfassen und daraus Zusammenhänge zu entwickeln.


Außerdem ist eine sorgfältige Berichtsheftführung eine gute Prüfungsvorbereitung. Als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung muss das Berichtsheft mindestens „ausreichend“ geführt sein.
 

Tierwirt*in Rinderhaltung
Tierwirt*in RinderhaltungAndreas Teichler
Aufgrund einer Änderung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist im Berufsausbildungsvertrag die Form des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises festzulegen. Das Berichtsheft/der Ausbildungs­nachweis kann in schriftlicher Form (Ordner)  geführt werden. Berichtshefte, welche mit dem PC z.B. mit der Textverarbeitung „Word“ geführt und bei denen anschließend die Berichte als Ausdrucke im Berichtsheft abgeheftet werden, fallen nicht unter die „elektronische“, sondern weiterhin unter die bisherige „schriftliche“ Form.

Ob das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden soll, ist unter F sonstige Vereinbarungen festzulegen.

Da das Berichtsheft nicht in elektronischer Form (Online-Version) zur Verfügung steht, ist die Berichtsheftführung immer als schriftlich festzulegen.

Für die Kontrolle ist der zuständigen Stelle das Berichtsheft in jedem Fall in ausgedruckter Ausführung mit Originalunterschrift vorzulegen!
 

Für den Beruf des Tierwirts werden inzwischen zahlreiche Leittexte angeboten, die in das Berichtsheft integriert werden können. Die Leittexte können unter der Internetadresse www.leittexte.de heruntergeladen werden.

Das Merkblatt „Anforderungen an das Berichtsheft im Ausbildungsberuf Tierwirt/Tierwirtin“ gibt weiteren Aufschluss zur Berichtsheftführung.

Das Berichtsheft kann unter folgender Adresse bezogen werden:

Landwirtschaftsverlag GmbH, Hiltrup, Hülsebrockstr. 2, 48165 Münster, Tel.: 0 25 01 / 801 - 300,

Fax -351, Internet: www.lv-berichtshefte.de

 

Kontakte


Reena Peters

Ausbildungsberaterin Beruf Pferdewirt/in, Tierwirt/in

0441 801-203

0152 5478 2060

reena.peters~lwk-niedersachsen.de



Frederike Sürie

Ausbildungsberaterin Beruf Pflanzentechnolog*in, Revierjäger*in und Tierwirt*in Fachrichtung Imkerei

05551 6004-132

0171 6443 742

frederike.suerie~lwk-niedersachsen.de

Mehr zum Thema

Grüne Berufe

Die 12 Grünen Ausbildungsberufe entdecken: Talente-gesucht.de

Die Berufsorientierungswebsite talente-gesucht.de hilft sich und die 12 Grünen Ausbildungsberufe in Niedersachsen zu entdecken. Auch die Suche nach anerkannten Ausbildungsbetrieben ist hier möglich.

Mehr lesen...
Eine Gruppe von Praktikanten aus Niedersachsen in Spanien

Auslandspraktikum: Erfahrungsberichte

Wie ein Auslandaufenthalt war und was es zu erleben gab, können diejenigen am Besten berichten, die vor Ort waren.

Mehr lesen...
Auf ins Ausland!

Auslandspraktikum: Wo ist es möglich?

Der Entschluss ist gefallen. Es soll ins Ausland gehen. Doch wohin genau kann die Reise gehen?

Mehr lesen...
Neue Wege entdecken

Ausbildung: Ins Ausland - geht das?

Ein Auslandsaufenthalt ist während oder nach der Ausbildung möglich. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen berät interessierte, junge Menschen über die Möglichkeiten.

Mehr lesen...

Grüne Berufe deutschlandweit: Informationen anderer Bundesländer

Wer seine Ausbildung oder auch einen Teil seiner Ausbildungszeit in einem anderen Bundesland absolvieren möchte, findet hier Informationen und Adressen anderer Bundesländer.

Mehr lesen...

Tierwirt: Berufsschulbesuch

Die Berufsschule vermittelt die grundlegenden fachtheoretischen Kenntnisse für den Beruf und erweitert die Allgemeinbildung. Alle Auszubildenden in Niedersachsen sind berufsschulpflichtig.

Mehr lesen...

Beratungsangebote & Leistungen

Ausbildereignung

Ausbildereignung erwerben

Sie suchen Wissen und Fähigkeiten, um junge Menschen auszubilden. Sie arbeiten in einem Unternehmen und übernehmen die Aufgaben eines Ausbilders, bzw. einer Ausbilderin. Sie benötigen die Ausbildereignung, um als Ausbilder/in …

Mehr lesen...