Während der Ausbildungszeit führen die Auszubildenden das vorgeschriebene Berichtsheft, das vom Ausbilder regelmäßig nachgesehen und abgezeichnet wird. Das Berichtsheft dient dazu, den Ausbildungsbetrieb besser kennenzulernen, die zeitlichen Arbeitsabläufe im Jahr zu erfassen und daraus Zusammenhänge zu entwickeln.
Außerdem ist eine sorgfältige Berichtsheftführung eine gute Prüfungsvorbereitung. Als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung muss das Berichtsheft mindestens „ausreichend“ geführt sein.

Ob das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden soll, ist unter F sonstige Vereinbarungen festzulegen.
Da das Berichtsheft nicht in elektronischer Form (Online-Version) zur Verfügung steht, ist die Berichtsheftführung immer als schriftlich festzulegen.
Für die Kontrolle ist der zuständigen Stelle das Berichtsheft in jedem Fall in ausgedruckter Ausführung mit Originalunterschrift vorzulegen!
Für den Beruf des Tierwirts werden inzwischen zahlreiche Leittexte angeboten, die in das Berichtsheft integriert werden können. Die Leittexte können unter der Internetadresse www.leittexte.de heruntergeladen werden.
Das Merkblatt „Anforderungen an das Berichtsheft im Ausbildungsberuf Tierwirt/Tierwirtin“ gibt weiteren Aufschluss zur Berichtsheftführung.
Das Berichtsheft kann unter folgender Adresse bezogen werden:
Landwirtschaftsverlag GmbH, Hiltrup, Hülsebrockstr. 2, 48165 Münster, Tel.: 0 25 01 / 801 - 300,
Fax -351, Internet: www.lv-berichtshefte.de












