Die Entwicklung in der Landwirtschaft und der Einsatz neuer Technologien, die Umsetzung und Einhaltung neuer Vorschriften im Umweltrecht, im Tierschutz und im Bodenschutz, sowie die Anforderungen an das Betriebsmanagement, erfordern eine fundierte Grundausbildung und die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.
Jeder in der Landwirtschaft Tätige, ob als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer, ist verantwortlich für die „ordnungsgemäße“ erfolgreiche Bewirtschaftung seines Betriebes, ohne die Natur und die Umwelt zu gefährden.
Die Landwirtschaftskammer (LWK) hat ein Bildungskonzept entwickelt, dass sich speziell an Landwirtinnen und Landwirte richtet, die einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf ausüben und nebenberuflich in der Landwirtschaft tätig sind oder eine langjährige Tätigkeit in der Landwirtschaft nachweisen können. Eine weitere Zielgruppe sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die entweder bereits auf landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt sind oder einen Arbeitsplatz bekommen könnten, aber keine landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben. Der Bedarf an qualifizierten Arbeitnehmern in der Landwirtschaft, vor allem in tierhaltenden Betrieben, ist seit einigen Jahren durch das ständige Wachsen der Betriebe gleich bleibend hoch und kann nicht gedeckt werden, da zu wenig Schulabgänger eine landwirtschaftliche Ausbildung anstreben.
Für diese Berufsumsteiger in die Landwirtschaft bietet die LWK seit vielen Jahren Vorbereitungslehrgänge auf den Berufsabschluss Landwirtin/Landwirt an. Mit dem erfolgreichen Abschluss beweisen die Teilnehmer, dass sie über ein solides theoretisches Grundwissen und praktische Fertigkeiten verfügen, die sie für die erfolgreiche Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebe einsetzen können. Dies ist auch ein Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels in der Landwirtschaft.
Die Vorbereitung wird jedes Jahr im Zeitraum Ende November bis Ende Februar durchgeführt. In der anschließenden Woche findet die Prüfung statt.
Lehrgangsorte sind das Landwirtschaftliche Bildungszentrum (LBZ) in Echem und die DEULA in Nienburg. Alle Bildungsstätten bieten Unterkunftsmöglichkeiten.
Der Unterricht wird in Vollzeitform von Montag bis Freitag durchgeführt. Teilnehmen können langjährig in der Landwirtschaft, hauptberuflich oder nebenberuflich tätige Personen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist für Bewerber mit einem landwirtschaftsfremden Beruf neben der Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen der Nachweis einer hauptberuflichen Praxiszeit von mind. 3,5 Jahren. Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit in der Landwirtschaft sind mind. 7 Praxisjahre gefordert. Praxiszeiten werden ab nach Vollendung der allgemeinen Schulpflicht (12 Jahre) berücksichtigt.
Die Lehrgänge sind als Bildungsurlaub nach dem Nds. Bildungsurlaubsgesetz anerkannt.
Die aktuellen Termine finden Sie im unten stehenden Infoblatt. Bei Interesse melden Sie sich bitte frühzeitig. Für die Anmeldung zur Prüfung sind feste Anmeldetermine gesetzt.
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