Die Einführung der Erstaufforstungsprämie in den 90er Jahren zeigte Wirkung: Zahlreiche, bis dahin landwirtschaftlich genutzte Flächen wurden umgewandelt. Zwei Jahrzehnte später ist in den jungen Beständen einiges zu tun – dazu eine Checkliste von Bezirksförster Dieter Scholz aus der Land & Forst 2/15.
Die Hochwelle der Erstaufforstungen ist vorüber und die Zeit der 20-jährigen Prämienzahlung in vielen Fällen bereits abgelaufen. Inzwischen sind die Flächen aus der Kulturpflege herausgewachsen. Diese stellte sich mitunter als mühsamer als gedacht heraus, weil z.B. aufgrund von Pflanzenausfall, aufwändiger Mäusebekämpfung (vor allem Schermaus) oder stark verdämmender Begleitvegetation nachgebessert werden musste. Wie präsentieren sich die Flächen heute? Folgende Maßnahmen sollten geprüft und eingeleitet werden, sofern nicht ohnehin schon geschehen.
Was zu prüfen ist:
Handlungsbedarf im Bestand: 20 Jahre nach der Erstaufforstung müssen die Weichen neu gestellt werden.Dieter ScholzAbbau eines damals errichteten Wildschutzzaunes: die Bäume sind nun aus „dem Äser“ gewachsen. Bereits bei Anlage war der später notwendige Abbau bekannt und verpflichtend.
Sofern kein Gatter nötig war und einzelne Bäume durch Drahthosen oder Fegeschutzstäbe geschützt wurden, müssen diese ebenfalls nun entfernt werden (Gefahr des Einwachsens).
Einsammeln von Mäuseköderstationen, die zum Schutz vor Mäusefraß verteilt wurden.
Läuterung der Flächen:schlecht geformte, vorwüchsige Bäume („Protzen“) müssen entfernt werden, damit sie die besser geformten Bäume nicht noch mehr bedrängen bzw. um diese besser zu fördern. Hierzu gehört evtl. auch eine Stammzahlreduzierung oder der Aushieb von zu viel unerwünschter Naturverjüngung anderer Baumarten.
Dabei hat sich die Auswahl von Z-Stämmen (= Zukunftsstämme) forstlich bewährt, die es freizustellen und zu fördern gilt.
Die Auswahl geeigneter, zu astender Bäume (Wertastung); diese kommt vor allem bei Vogelkirsche und Douglasie in Betracht. Anlage einer Feinerschließung durch Rückegassen: Sofern nicht bereits erfolgt, kann beim Gassenaufhieb Nutzholz anfallen. Diese Maßnahme gilt als Grundvoraussetzung für die weitere Bewirtschaftung. Und es macht es ohnehin wenig Sinn, gute Bäume zunächst zu fördern, um sie dann später für eine Rückegasse wieder zu opfern. Vor allem auf den eher nährstoffreicheren Erstaufforstungen im südniedersächsischen Bergland können bereits erste Durchforstungen mit Nutzholzerträgen erfolgen, und sei es „nur“ zur Brennholzgewinnung für den eigenen Herd.
Aufforstungsboom dank Prämie
Anreize zur Aufforstung bot die in den 90er Jahren in den Förderrichtlinien verankerte Erstaufforstungsprämie.
Sie beinhaltete zusätzlich zu den Zuschüssen zur eigentlichen Erstaufforstung (EA) auch eine Stilllegungsprämie (Einkommensverlustprämie), gestaffelt nach Art der EA, Empfängerkreis und Vornutzung.
Die Prämie wurde für 20 Jahre gewährt.
Die Einkommensverlustprämie – zwischenzeitlich auf einen Zeitraum von 15 Jahren begrenzt – ist nicht mehr Bestandteil der Förderrichtlinie.
Die Prämie diente als Ausgleich für aufforstungsbedingte Einkommensverluste und konnte als eine Art Pachtersatz angesehen werden.
Oft ermöglichte sie den Landwirten, sich von problematischen Flächen zu trennen. Häufig wurden schwer zu bewirtschaftende, schlecht erreichbare Flächen mit geringen Bodenpunkten oder an Wald angrenzende Flächen aufgeforstet (Schattlagen).
In den vergangenen zehn Jahren wurden niedersachsenweit rund 1.200 Hektar Wald mit Unterstützung durch öffentliche Mittel erstaufgeforstet.
Fazit
Erstaufgeforstete Flächen zeigen häufig eine erstaunliche Wuchsdynamik. Jetzt gilt es, sie in geeignete forstliche Bahnen zu lenken. Später lassen sich die Weichen kaum noch stellen, die Erfolgsaussichten verschlechtern sich. Lassen Sie sich daher von Ihrer Försterin / Ihrem Förster beraten. Schließlich ist außer finanziellen Aufwendungen meist auch viel Herzblut in die Aufforstung geflossen und erste Renditen aus der Investition könnten erzielt werden.
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