Dieser Artikel gibt einen Überblick über aktuelle Förderprogramme für landwirtschadftliche Unternehmen in Niedersachsen. Ob Investitionen in nachhaltige Technologien, den Umbau der Tierhaltung oder die Integration außerlandwirtschaftlicher Betriebszweige, die Auswahl ist groß. Welches Programm zu Ihnen und Ihrem Betrieb passt, können Sie herausfinden, indem SIe sich über die weiterführenden Links informieren. Oder sprechen Sie die WirtschaftsberaterInnn der Landwirtschaftskammr Niedersachsen an!
A
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Förderung von investiven Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen, die besondere Anforderungen im Bereich Umwelt-, Klima- und Tierschutz erfüllen. Darüber hinaus werden definierte Maschinen und Geräte, die einen Beitrag zum Umweltschutz leisten gefördert (SIUK-Maßnahmen).
Agrarumwelt und Klimamaßnahmen (AUKM)
Teil der GAP-Förderung: Freiwillige 5-jährige Maßnahmen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Die Maßnahmen sind ein Jahr im Voraus zu beantragen und individuell für jedes Bundesland geregelt. Welche AUKM beantragt werden können, wird immer am Anfang jeden Jahres neu festgelegt.
Agroforstsysteme (AFS)
Förderung von weiterhin landwirtschaftlich genutzten Acker- und Dauergrünlandflächen, auf denen erstmalig ein streifenförmiges Agroforstsystem etabliert wird.
Ausbildung von Kadaversuchhunden als Prävention gegen die ASP
Förderung der Ausbildung und Prüfung von Kadaversuchhunden.
Auszubildene aus Insolvenzbetrieben (NBank)
Förderung für Unternehmen, die Auszubildene aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen und somit ein Beitrag dazu leisten, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK NABO)
Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die in Maschinen und Geräte zur Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden oder zur Erhöhung der Biodiversität in Agrarlandschaften investieren möchten. Dazu zählen unter anderem Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung.
B
Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BLE)
Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die in einen Stallneu- oder Stallumbau, mit dem Ziel der Haltung von Schweinen in höheren Haltungsstufen, investieren wollen. Es wird zwischen der investiven Förderung und der Mehrkostenförderung unterschieden.
Bundesprogramm Energieeffizienz (BLE)
Förderung für kleine und mittlere landwirtschaftlich und gartenbauliche Betriebe, die in sparsamere und klimafreundliche Technologien investieren wollen. Es wird zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen, wie Energiespeicher oder Reifendruckregelanlagen und den gesamtbetrieblichen CO2-Einsparinvestitionen nach einer Energieberatung, wie einer Wärmepumpe oder Kälteanlage unterschieden.
C
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D
Direktzahlungen (GAP-Förderung)
Teil der GAP-Förderung: Förderung für Lanirtinnen und Landwirte, die die Konditionalität, d.h. die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) einhalten. Die Direktzahlungen gliedern sich in die Einkommensgrundstützung und die Umverteilungs-Einkommensstützung.
Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung (DAT)
Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen, die außerlandwirtschaftliche Einkommensalternativen im Unternehmen integrieren und gleichzeitig die Tierhaltung um mind. 30 GV reduzieren.
E
Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EA Pflanze)
Teil der GAP-Förderung: Ausgleich für Acker- und Dauerkulturflächen, auf denen ein Anwendungsverbot bestimmter Pflanzenschutzmittel besteht.
Erschwernisausgleich Dauergrünland
Teil der GAP-Förderung: Ausgleich für Dauergrünlandflächen, auf denen die Nutzung aufgrund der in einer Naturschutzgebietsverordnung geregelten Vorgaben wesentlich erschwert ist.
Erweiterter Erschwernisausgleich (EEA)
Teil des Nds.-Weges: Ausgleich für Flächen, auf denen die Nutzung aufgrund der Vorgaben des Nds. Weges wesentlich erschwert werden. Es wird unterschieden zwischen EEA 1: Versagung einer Grünlanderneuerung, EEA 2: Zusätzliche Vorgaben zum Schutz von artenreichem Feucht- und Nassgrünland, EEA 3: Zusätzliche Vorgaben zum Schutz von mesophilem Grünland, EEA 4: Zusätzliche Vorschriften zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Totalherbiziden, EEA 5: Zusätzliche Bewirtschaftungsvorgaben im Grünland.
Erschwernisausgleich Wald (EA Wald)
Ausgleich für Waldflächen, auf denen die Nutzung aufgrund von Vorgaben in der Naturschutzverordnung, der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder im Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ wesentlich erschwert ist.
Einzelbetriebliche Beratung (EB Beratung)
Förderung von Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe, die zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen beitragen. Dazu zählen z.B. Beratungen zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität, zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, zu zur Klimaresilienz, zum Ökolandbau oder zu betriebswirtschaftlichen Aspekten.
F
Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die in mobile/teilmobile Schlachteinheiten, Molkereien oder regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Produkte investieren wollen. Die Förderung gliedert sich in einen investiven Teil (ehem. Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen) und einen nicht investiven Teil (ehem. Absatzförderung).
Forstliche Förderung in Niedersachsen
Förderung für Besitzer von land- und forstwirtschaftlicher Fläche, die in eine Erstaufstockung, naturnahe Waldbewirtschaftung oder forstwirtschaftliche Infrastruktur investieren wollen.
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ)
Förderung für private Waldbesitzer, die sich zu einer forstwirtschaftlichen Gemeinschaft zusammenschließen, um den strukturellen Nachteilen durch die kleinteiligen Besitzstrukturen mittel- bis langfristig entgegenzuwirken.
G
Gewässerrandstreifen
Teil des Nds. Weges: Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die aufgrund von Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Entstehen. Ein Ausgleich wird unabhängig von der Flächennutzung, Acker- oder Dauergrünland gezahlt.
Gekoppelte Zahlungen für Mutterkühe
Teil der GAP-Förderung: Förderung für landwirtschaftliche Betriebe, die mind. 3 Mutterkühe halten.
Gekoppelte Mutterschafe und ziegen
Teil der GAP-Förderung: Förderung für landwirtschaftliche Betriebe, die mind. 6 Mutterschafe oder -ziegen halten.
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I
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J
Junglandwirte-Einkommensstützung
Teil der GAP-Förderung: Zusätzliche Förderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die einen GAP-Antrag stellen. Die Junglandwirte-Einkommensstützung können sowohl natürliche Personen als auch Personengesellschaften oder juristische Personen erhalten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden.
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Liquiditätssicherung in der Landwirtschaft (Landwirtschaftiche Rentenbank)
Angebot eines bedarfsabhängigen Programms, welches in Krisensituationen einfach und schnell bereitgestellt wird. Option besteht für Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus welche einen Liquiditätsbedarf infolge von Extremwetterereignissen, einem Ausbruch der ASP, Blauzungenkrankheit oder Maul- und Klauenseuche haben.
M
Mehrgefahrenversicherung
Förderung zur Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost, Trockenheit und Dürre. Das Risiko Hagel ist nicht förderfähig.
N
Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Kredite zu besonders günstigen Top-Konditionen für produzierende Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus, die in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Minderung von Emissionen, Förderung des ökologischen Landbaus oder Verbesserung des Tierwohls investieren.
Nordische Gastvögel
Ausgleich zur Minderung wirtschaftlicher Nachteile, die durch Schäden infolge außergewöhnlicher Rastereignisse von nordischen Gastvögeln auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen entstanden sind.
O
Öko-Regelungen (ÖR)
Teil der GAP-Förderung: Freiwillige einjährige Maßnahmen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Eine Antragstellung ist im Rahmen der GAP im Jahr der Umsetzung erforderlich. Es werden 7 Öko-Regelungen unterschieden.
P
Produktionssicherung in der Landwirtschaft (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Kredite zu besonders günstigen Top-Konditionen für produzierende Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus und zusätzlicher Zinsbonus für junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren, die in den Kauf von Betriebsmitteln, wie den Erwerb von Flächen oder Tieren und Umschuldungen um Rahmen der Hofübergabe investieren.
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Schaf- und Ziegenhaltung für Naturschutzzwecke (SchaNa)
Förderung eines anteiligen Ausgleichs der wolfsbedingten laufenden Mehraufwendungen der Schaf- und Ziegenhaltung. Unter Mehraufwendungen sind Personal- und Sachausgaben für die Errichtung und Wartung von Herdenschutzzäunen sowie die kosten der Haltung eines Herdenschutzhundes zu verstehen.
Sommerweidehaltung von Milchkühen
Teil der GAP-Förderung: Förderung für landwirtschaftliche Betriebe, die Milchkühe halten und diesen in einem definierten Weidezeitraum den täglichen Weidegang ermöglichen.
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Wachstum in der Landwirtschaft (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Zusätzlicher Zinsbonus für junge Landwirte und Landwirtinnen unter 41 Jahren, die Investitionen über die Landwirtschaftliche Rentenbank finanzieren wollen. Investiert werden kann in den Bau, Erwerb und die Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden, baulichen oder technischen Anlagen, den Kauf von Maschinen oder der Anlage von Dauerkulturen.
Wiesenvogelschutz
Förderung von Grünlandflächen in ausgewiesenen Gebieten (definierte Kulisse), auf denen bestimmte Maßnahmen zur wiesenvogelgerechten Bewirtschaftung eingehalten werden.
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Z
Zuschuss Klimabilanz (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Förderung einer Beratungsdienstleistung für landwirtschaftliche Unternehmen, die eine gesamtbetriebliche Klimabilanz für ihren Betrieb erstellen lassen wollen.
Zinsbonus Klimabilanz (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Zusätzliche Zinsvergünstigung auf Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen über eine Klimabilanz seines Betriebs (produktbezogen) verfügt. Die vorzuhaltende Klimabilanz muss nicht über dieses Zuschussprogramm erstellt worden sein.
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Dies ist eine Auflistung der aktuellen Förderprogramme, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit!




















