Hühnereier dürfen nun bis zum 28. Tag nach dem Legen an Verbraucher abgegeben werden
Nach der bisherigen Lebensmittelhygiene-VO EU 853/2004 darf die Abgabe von Eiern an die Verbraucher bisher längstens 21 Tage nach dem Legen erfolgen.
Mit Wirkung zum 8.12.2022 tritt eine Änderung in der EU-Verordnung in Kraft, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt.
Danach soll die Abgabe von Eiern an die Verbraucher auch länger als 21 Tage möglich sein, nämlich bis zum 28. Tag nach dem Legen. Als Begründung wird angeführt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nach den EU-Vermarktungsnormen für Eier auch bei 28 Tagen nach dem Legedatum (EU-VO 589/2008, Artikel 13) liege.
Zur Vereinheitlichung in allen EU-Mitgliedsstaaten wurde unter Nr. 4 das Mindesthaltbarkeitsdatum in die EU-VO 853/2004 aufgenommen, dort heißt es nun:
4. Für Eier von Hennen der Art Gallus gallus wird das Mindesthaltbarkeitsdatum im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf höchstens 28 Tage nach dem Legen festgesetzt. Ist ein Legezeitraum angegeben, so wird das Mindesthaltbarkeitsdatum ab dem ersten Tag dieses Zeitraums gerechnet.
Das bedeutet, dass Sie jetzt Eier bis zu 28 Tage nach dem Legen an den Endverbraucher abgeben dürfen.
In den Erwägungsgründen zur Änderung dieser Vorgaben führt die EU-Kommission an, dass die bisherige Vorgehensweise (Abgabestopp ab 21. Tag nach Legedatum) „… zur Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel beitragen würde, da diese Eier zum gleichen Zeitpunkt aus dem Verkauf genommen würden, an dem ihr Mindesthaltbarkeitsdatum abläuft.
Eine Verlängerung dieses Zeitraums von 21 auf 28 Tage würde die Lebensmittelverschwendung erheblich reduzieren.“
Quelle: Verband Nds. Geflügelwirtschaft
Kontakte
Sandra Raupers-Greune
Beraterin Garten, Hof- und Dorfgrün, Direktvermarktung, Landfrauenverband
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