Beratungsleistung Lagerraumcheck
Sind die Lagerkapazitäten auf Ihrem Betrieb noch ausreichend?
Wir empfehlen Ihnen einen unverbindlichen Lagerraumcheck.
Mindestanforderung an die Lagerung gemäß aktueller Düngeverordnung:
Die aktuelle Düngeverordnung schreibt seit 2017 weitergehende Regelungen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger und Gärrückständen vor, daneben sind in den Richtwerten für den Anfall von Gülle seit 2017 anfallende Prozesswassermengen zusätzlich zu berücksichtigen. Damit hat sich der Lagerraumbedarf seitdem erhöht, der auch im Rahmen von Prüfungen kontrolliert werden kann.
- Die derzeit gültige Düngeverordnung schreibt eine Lagerkapazität von mindestens 6 Monaten für Gülle und Jauche vor. Für die Ermittlung der betriebsindividuell erforderlichen Lagerkapazität ist das Acker-/ Grünlandverhältnis sowie eine mögliche Abgabeverpflichtung von Bedeutung. Somit ergeben sich in der Regel oft höhere erforderliche Mindestlagerkapazitäten.
- Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder Betriebe, die über keine eigenen Aufbringflächen verfügen (z. B. Biogasanlagen), müssen seit 2020 für flüssige Wirtschaftsdünger generell 9 Monate Lagerkapazität nachweisen.
- Zusätzlich zum mengenmäßigen Anfall von Gülle und Jauche sind weitere Einleitungen (z. B. Niederschlags- und Abwasser, Silagesickersäfte) zu berücksichtigen, wenn sie in den Gülle-, Gärrest- bzw. Jauchebehälter eingeleitet werden. Bei einer separaten Lagerung von Silagesickersäften und Schmutzwasser von Siloplatten ist eine Lagerkapazität von mindestens 4 Monaten vorzusehen.
- Für Stallmist von Huf- und Klauentieren ist eine Mindestlagerkapazität von 2 Monaten notwendig.
Das Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen aus dem Betrieb einer Biogasanlage, die als Düngemittel angewendet werden sollen, muss auf die Belange des jeweiligen Betriebes und Gewässerschutzes abgestimmt sein.
Was ist zu tun?
Sollten Sie sich aktuell noch nicht mit dem Thema Lagerraum beschäftigt oder einen Bauantrag gestellt bzw. vorbereitet haben, empfehlen wir Ihnen einen Lagerraumcheck durchzuführen. Wir beraten Sie gerne zu möglichen Anpassungsstrategien für Ihren Betrieb.
Ihre Berater
Für die Berechnung des erforderlichen Lagerraumes stehen Ihnen die Berater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Bremervörde gerne zur Verfügung:
René Schnabel (Bereich Landkreis Stade und Altkreis Bremervörde)
Tel.: 04761/9942-143; E-Mail: rene.schnabel@lwk-niedersachsen.de
Susanne Klein (Bereich Landkreis Cuxhaven))
Tel.: 04761/9942-144; E-Mail: susanne.klein@lwk-niedersachsen.de
Klaus Burfeind (Landkreise Osterholz, Verden und Altkreis Rotenburg)
Tel.: 04761/9942-137; E-Mail: klaus.burfeind@lwk-niedersachsen.de
Kontakte
Rene Schnabel
Berater Baugenehmigungsverfahren, TÖB, Fachgutachten, Verwertungskonzepte
Susanne Klein
Beraterin Wasserschutz, Nährstoffmanagement, landbaul. Klärschlammverwertung, Baurecht
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