Änderungen der Düngeverordnung seit 01. Mai 2020 in Kraft
Nach Zustimmung des Bundesrates Ende März zu den Änderungen der Düngeverordnung sind diese nun zum 01.Mai 2020 in Kraft getreten. Damit gelten neue Regelungen für die Düngung, die sich in flächenbezogene Maßnahmen sowie in Maßnahmen für nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete einteilen lassen.
Mit der Novelle der DüV tritt der Schutz der Gewässer nochmals deutlich stärker als bisher in den Vordergrund.
Alle flächenbezogenen Maßnahmen wurden zum 01.05. wirksam, die Maßnahmen für die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete (= rote Gebiete) gelten ab dem 01.01.2021.
Da die neuen Vorgaben der Düngeverordnung der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie dienen, haben sie auch Auswirkungen auf die Cross Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung und ihre Einhaltung wird bei den Cross Compliance-Kontrollen überprüft. Die bei Cross Compliance zu beachtenden Änderungen wurden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt, die auf der Homepage des BMEL unter diesem Link abrufbar ist.
Die Änderungen der DüV betreffen vor allem die Aufzeichnungspflichten auf Einzelschlag- bzw. Betriebsebene.
Damit müssen alle tatsächlich ausgebrachten Dünger (Stickstoff- und Phosphatdünger) innerhalb der nächsten 2 Tage nach Ausbringung des Düngers aufgezeichnet werden. Zur Dokumentation der Düngungsmaßnahmen gemäß § 10 Absatz 2 DüV steht nun auch eine EXCEL-Anwendung als Arbeitshilfe zur Verfügung. Diese kann im Internet hier abgerufen werden.
Weitere wichtige Änderungen:
- Ermittlung der 170 kg N-Grenze unter Berücksichtigung von Düngungsverboten und Teilbeschränkungen
- Maximale Überschreitung des N-Düngebedarfs um 10 %
- Mengenbegrenzung der Herbstdüngung mit flüssigen organischen Düngemitteln auf dem Grünland
- Anrechnung der N-Düngung im Herbst zu Winterraps und Wintergerste auf den N-Bedarfswert im folgenden Frühjahr
- Abstandsauflagen zu oberirdischen Gewässern auf hängigen Flächen
- Verlängerung der Sperrfristen für die Aufbringung von Komposten und Festmisten von Huf- und Klauentieren
- Ausbringverbot für stickstoff- und phosphathaltige Düngemittel auf gefrorenem Boden
- Erhöhung der Mindestwirksamkeit von Rinder- und Schweinegülle sowie von flüssigen Gärrückständen
Für die Bewirtschaftung von Flächen in „Roten Gebieten“ gelten weiter verschärfende Maßnahmen erst ab dem 01.01.2021.
Jedoch haben die Regelungen der seit 05.12.2019 geltenden Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) weiterhin Gültigkeit.
Zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern müssen folgende Maßnahmen in den Gebieten eingehalten werden:
- Untersuchung von Wirtschaftsdünger und Gärrückständen auf ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff und Gesamtphosphat
- unverzügliche Einarbeitung innerhalb 1 Stunde von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichem N-Gehalt an verfügbarem Stickstoff auf unbestelltem Ackerland
- die Erhöhung der Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärrückstände um 1 Monat. Diese Regelung tritt erst ab dem 31.12.2021 in Kraft.
Auf der Webiteder LWK Niedersachsen sind hier alle Änderungen zur Düngeverordnung beschrieben.
Zur Umsetzung und weiteren Ausführungsbestimmungen werden wir Sie weiterhin aktuell informieren.
Dieser Artikel erschien in unserem Newsletter.
Möchten Sie informiert bleiben? Dann abonnieren Sie kostenlosen Newsletter der Bezirksstelle Uelzen hier.
Kontakte
Veranstaltungen
Wagen Sie einen Neuanfang! Dateien clever organisieren.
05.11.2024
Sind Sie auf dem Weg ins digitale Agrarbüro? Ihr Bildschirm ist überladen, und Sie haben jede Menge Dateien und Ordner ohne klare Struktur? Dann wagen Sie mit uns den ersten Schritt! Was im Haus funktioniert, hilft auch beim Computer: …
Mehr lesen...AgrarBüromanagerin I
07.11.2024 - 06.02.2025
Vom Einsteigerwissen zum Insiderwissen – diesen Ansatz verfolgt die Seminarreihe für Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben. Sie erhalten an 10 Seminartagen erste Basiskenntnisse rund um die Schreibtischarbeit und mit ihnen …
Mehr lesen...Von der Inbox zur Winbox: Erfolgreiches E-Mail-Management
25.11.2024
Die Digitalisierung ist im Agrarbüro angekommen! Immer mehr E-Mails überschwemmen das digitale Postfach. Im E-Mail-Workshop sehen Sie, wie moderne und wirkungsvolle E-Mails heute aussehen: klar gestaltet, präzise …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Nährstoffmanagement, Modul Online Software NÄON
Sie möchten die Vorgaben der Düngeverordnung zur Düngebedarfsermittlung und zur Dokumentation der Düngung mit einer Düngeplanung und Ackerschlagkartei (Düngung und Pflanzenschutz) verknüpfen, um möglichst wenig…
Mehr lesen...Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Sie befassen sich mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen, weil Sie z.B. einen Nutzungsvertrag (Pachtvertrag) für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage angeboten bekommen haben, beabsichtigen (auf eigenen) Flä…
Mehr lesen...Mediation
Es finden keine offenen Gespräche mehr statt, obwohl viele Dinge ausgesprochen und geklärt werden sollten. Standpunkte verhärten sich – das Misstrauen wächst und bestimmt den Alltag.
Mehr lesen...Gesundheitsförderung durch sozioökonomische Beratung
Ihnen wächst die Arbeit über den Kopf, die Sorgen rauben Ihnen den Schlaf oder Ihre finanzielle Situation ist existenzbedrohend oder die anstehende Hofübergabe bereitet ungeklärte Herausforderungen.
Mehr lesen...Bodenaufbringung
Sie planen eine Bodenauffüllung/Bodenmelioration oder haben Bodenmaterial und beabsichtigen dieses landbaulich zu verwerten. Sie möchten Bodenmaterial in oder auf Kulturböden aufbringen und benötigen Unterstützung bei der …
Mehr lesen...Registriernummernvergabe
Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb neu gegründet oder benötigen wegen Betriebsleiterwechsel, Umfirmierung oder Betriebsteilung eine neue Registriernummer oder müssen die Tierhaltung anzeigen.
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...BTB
Ausgangslage Landwirte und Imker sind aufeinander angewiesen: Die Landwirte haben Vorteile durch die Bestäubung Ihrer Kulturpflanzen durch die Honigbienen. Die Imker benötigen Blühpflanzen zur Versorgung Ihrer Bienen und zur …
Mehr lesen...DAS - Netzwerke Wasser
Ausgangslage In der Landwirtschaft gewinnen die Auswirkungen des Klimawandels seit Jahren an Bedeutung. Um dem Trockenrisiko zu begegnen, rückt die Feldberegnung zunehmend in den Fokus – auch in Regionen, in denen sie bislang keine …
Mehr lesen...KLIMZUG-Nord
Fünf Jahre erarbeitete die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Projekt KLIMZUG-NORD zusammen mit Projektpartnern aus Wissenschaft und Verwaltung Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels. Für die Landwirtschaft bedeutet…
Mehr lesen...Netzwerke Wasser 2.0
Ausgangslage Im Zentrum des Projekts stehen die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels auf den pflanzlichen Wasserbedarf und die Böden und deren Bedeutung auf kommunaler bzw. Landkreisebene. Das Tempo und die Unsicherheiten des…
Mehr lesen...NoRegret
Ausgangslage Aus Klimawandel- und ernährungspolitischen Gründen wird für die Zukunft ein erhöhter Zusatzwasser-Bedarf während der Vegetationszeit erwartet. Hieraus darf keine signifikante Beeintr&…
Mehr lesen...