Bezirksstelle Uelzen

Investitionsförderung 2023- Antragsbeginn noch unklar

Webcode: 01041902

Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) können mit bis zu 40% der förderfähigen Nettoinvestitionssumme in Ihrem Vorhaben unterstützt werden. Es sind besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima-  und Tierschutz zu erfüllen.
 

Auslauf Offenstall - Schweine in Echem
Auslauf Offenstall - Schweine in EchemVanessa Gappa
Förderfähig sind:

  1. Stallbauvorhaben, deren Tierschutzstandards über den gesetzlichen Mindeststandards liegen. 
  2. Spezifische Investitionen zum Klima- und Umweltschutz (SIUK) können mit 40 % gefördert werden. Dazu gehören:
    ▪ Abluftreinigungsanlagen (Schweine, Geflügel)
    ▪ Kot-Harn-Trennung (Schweine)
    ▪ Verkleinerte Güllekanäle (Schweine)
    ▪ Emissionsarme Stallböden (Rinder)
    ▪ Fütterungssysteme für nährstoffreduzierte Phasenfütterung (Schweine)
    ▪ Güllekühlung (Schweine)
    ▪ Abdeckung bestehender Güllelagerstätten (Rinder, Schweine)
    ▪ Separate Wirtschaftsdüngerlagerstätten in Verbindung mit Stallbauten
    ▪ geschlossene, rezirkulierende Bewässerungssysteme für Sonderkulturen
    ▪ Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte
    ▪ „Biobett“-System zur Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen
  3.  Architektur- und Ingenieurleistungen, Investitionskonzept, Betreuung von baulichen Investitionen.

Ein Termin für das nächste Antragsverfahren 2023 steht noch nicht fest.

Weitere Bedingungen und den neuen GV-Schlüssel finden Sie hier

Ansprechpartnerin: Sonja Kornblum