Achtung: Impfpflicht bei Newcastle Disease (ND) bei Hühnern und Puten auch in Kleinstbeständen, Trinkwasserimpfungen sind auch für Kleinsthalter verpflichtend und verfügbar
Rassegeflügelzüchter, Hobbyhalter von Hühnern und Puten bzw. Kleinstbestände von Geflügel müssen diese Tiere nicht nur bei der Tierseuchenkasse ab dem ersten Tier melden, sie sind auch verpflichtet, diese Tiere gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen.
Die Geschehnisse derzeit im Raum Cloppenburg und Oldenburg mit der aviären Geflügelinfluenza zeigen, wie wichtig eine Meldung und eine Impfung gegen die Newcastle Krankheit sein kann. Darüber hinaus regelt die Geflügelpestverordnung die Hygiene und den Umgang mit der Tierseuche im Rahmen der Virusausbreitung. Zwar ist die Newcastle Krankheit und die aviäre Influenza nicht identisch, dennoch weisen beide Seuchen große Gemeinsamkeiten auf.
Seit April 2020 dürfen Lebendimpfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden können, auch an nicht-gewerbliche und nicht-berufsmäßige Halter (Hobbyhalter) abgegeben werden. Im Fall einer Abgabe von Lebendimpfstoffen muss eine regelmäßige Bestandsbetreuung durch den abgebenden Tierarzt gewährleistet werden. Da es sich bei ND um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sollen auch bei der Anwendung im Hobbybereich grundsätzlich die Vorgaben der Gebrauchsinformation beachtet werden.
Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen dafür verschiedene Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht werden. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu applizieren. Inaktivatimpfstoffe werden als Wiederholungsimpfung nach Grundimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff per injectionem verabreicht. Mögliche Impfschemata sind im Text beschrieben.
Bei einem Zukauf von Junghennen sind diese bereits in der Junghennenaufzucht grundimmunisiert worden. Trotzdem muss der Kleinsthalter alle 12 Wochen seinen Bestand über eine Trinkwasserimpfung nachimpfen. Beim selbsterbrütetem Rassegeflügel muss der Geflügelhalter eine ND Impfung bereits in einem frühen Aufzuchtstadium durchführen. Eine Trinkwasserimpfung mit Lebendimpfstoff ist unbedingt erforderlich, eine zusätzliche Steigerung der Immunität durch eine Nadelimpfung wie bei Corona führt der bestandsbetreuende Tierarzt durch.
Auf jeden Fall sind Kleinstbestände von Hühnern und Puten bei der Tierseuchenkasse zu melden und regelmäßig gegen die ND Krankheit zu Impfen.
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