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Fristen & Stichtage

Förderung

Übersicht von zu beachtenden Fristen und Stichtagen aus dem landwirtschaftlichen Bereich nach Themenbereichen.

Nach dem Versand der Beitragsbescheide im Juli/August sind zum 15. Januar 80% des letzten Beitrages (Zahlungsart Überweisung) als Vorschuss zu zahlen. Erteilt man der BG eine Einzugsermächtigung wird dieser Vorschuss auf zwei Raten zu je 40% verteilt. Die Raten werden automatisch am 15. Januar und am 15. Mai eingezogen. Eine Spitzabrechnung erfolgt im August. Der ermittelte Restbetrag wird in beiden Fällen zum 15. September fällig.
Förderung, Betrieb & Umwelt
Stand: 03.01.2022

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können von 47 Cent Energiesteuer je Liter Diesel rd. 21,5 Cent pro Liter für Kraftstoff zurück erhalten, der in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird (sog. Agrardiesel). Der Antrag ist bis zum 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet worden sind, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Hinweis: Beim Antrag auf Agrardieselvergütung verlangt der Zoll dieses Jahr zusätzliche Erklärungen, die teilweise bereits bis zum 30. Juni eingereicht werden mussten!
Förderung, Betrieb & Umwelt
Stand: 01.08.2017

Das gesamtbetriebliche Aufkommen tierischer Wirtschaftsdünger inkl. Gärreste pflanzlicher und tierischer Herkunft darf 80 kg Gesamtstickstoff pro Hektar nicht überschreiten. Diese Auflage ist jährlich von der zertifizierenden Kontrollstelle des Betriebes zu bescheinigen und bis zum 01.12. der Bewilligungsstelle vorzulegen.
Förderung, Betrieb & Umwelt, Pflanze
Stand: 22.08.2017

Der Bewuchs muss in dem auf das Antragsjahr folgenden Kalenderjahr bis zum 15. Februar auf der Fläche verbleiben. Nach dem 15.02. darf der Aufwuchs genutzt werden. Hinweis: Ein Zwischenfruchtanbau liegt nur vor, wenn die Kulturpflanzenmischung im Folgejahr wiederum von einer Hauptkultur im Sinne der Anbaudiversifizierung gefolgt wird.
Förderung, Betrieb & Umwelt, Pflanze
Stand: 08.11.2016

Die Beseitigung der winterharten ZF/US ist ab dem 1. März möglich. Der Aufwuchs darf nur mechanisch beseitigt werden und nicht durch den Einsatz von PSM vorgenommen werden Winterharte ZF können nur durch Umbruch beseitigt werden, Bodenbearbeitung auf ZF-Flächen (Scheibenegge, Grubber etc.) gilt als Beseitigung, danach dürfen PSM vor der Aussaat der Hauptfrucht eingesetzt werden.
Förderung, Betrieb & Umwelt, Pflanze
Stand: 03.01.2022