Fristen & Stichtage
Tier
Übersicht von zu beachtenden Fristen und Stichtagen aus dem landwirtschaftlichen Bereich nach Themenbereichen.
Gem. § 4 und 5 der StoffBilV müssen die dem Betrieb zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor ermittelt werden. Die zugeführten und abgegebenen N- und P-Mengen sind auf Grundlage von Lieferscheinen, Rechnungen und unter Heranziehung des jeweiligen Gehaltes an N und P (Deklaration) dieser Stoffe und Nutztiere zu ermitteln. Betriebe, die das Kalenderjahr als Bezugsjahr gewählt haben müssen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Ausgangsdaten und das Ergebnis der Stoffstrombilanz für die eigenen Unterlagen aufzeichnen.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 09.08.2022
Bei Aufnahme der Tierhaltung sind die Stammdaten, die Nutzungsrichtung und die Anfangsbestände zu melden.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 02.07.2015
Der Aktionsplan Kupierverzicht sieht vor, dass jährlich zum 01.07. eine Tierhalter-Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens für alle schweinehaltende Betriebe beim zuständigen Veterinäramt eingereicht wird. Diese Erklärung kann nur nach der Durchführung einer Risikoanalyse und der sich daraus ergebenden Optimierungsmaßnahmen sowie einer Dokumentation von Schwanz-/Ohrenverletzungen ausgefüllt und verwendet werden. Die Tierhaltererklärung ist dann 12 Monate gültig.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 09.08.2022
Betriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen bis zum 10.07. die Bestandsbewegungen des vorangegangenen Quartals melden. Sauenhalter und Ferkelaufzüchter melden abgesetzte bzw. verkaufte Tiere über den Bündler. Mastschweine werden durch den Schlachthof gemeldet.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 09.08.2022
Tierhalter müssen bis zum 14. Juli Mitteilungen über die Verwendung der Antibiotika und den Tierbestand sowie Tierbestandsveränderungen für das erste Halbjahr an die amtliche Tierarzneimittel (TAM)-Datenbank bei HI-Tier (www.hi-tier.de) machen. Dies gilt für alle Betriebe, die im vergangenen Halbjahr durchschnittlich mehr als
- 20 Mastkälber bis einschließlich 8 Monate oder
- 20 Mastrinder ab einem Alter von über 8 Monaten
- 250 Mastferkel bis einschließlich 30 kg
- 250 Mastschweine über 30 kg
- 10.000 Masthühner oder
- mehr als 1.000 Mastputen
gehalten haben.
Achtung: Gleichzeitig ist die schriftliche Versicherung, dass die Behandlungsanweisung des Tierarztes befolgt wurde, abzugeben!
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 11.07.2016
Die Tierhalter müssen ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 vergleichen. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit unter Kennzahl 1, steht die Ampel für diesen Betrieb auf grün, das heißt es ist nichts zu veranlassen. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1, aber noch unter Kennzahl 2, so steht die Ampel für diesen Betrieb auf gelb, das heißt es ist zu prüfen, welche Ursachen zu dem überdurchschnittlichen Verbrauch geführt haben. Bestehen Möglichkeiten, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, so sind diese zu nutzen.
Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2, steht die Ampel für diesen Betrieb auf rot, das heißt es sind - gemeinsam mit dem Tierarzt - die Ursachen für diesen erheblich überdurchschnittlichen Verbrauch zu ermitteln und ein "Maßnahmenplan" aufzustellen, mit dem die Tiergesundheit im Bestand so verbessert werden kann, dass eine Reduktion der Antibiotika möglich ist.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 06.07.2015
Betriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen bis zum 10.10. die Bestandsbewegungen des vorangegangenen Quartals melden. Sauenhalter und Ferkelaufzüchter melden abgesetzte bzw. verkaufte Tiere über den Bündler. Mastschweine werden durch den Schlachthof gemeldet.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 09.08.2022
Tierhalter müssen ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 vergleichen und das Ergebnis dokumentieren. Die Kennzahlen werden im Bundesanzeiger, in HI-Tier oder beim LAVES zum 30.09. veröffentlicht.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 06.07.2015
Schweine-, Ziegen- und Schafhalter müssen die Stichtagsmeldung bei hi-Tier zwischen dem 1. bis 15. Januar vornehmen. Wenn zum 1. Januar keine Tiere im Bestand sind (Rein-Raus-Verfahren), zukünftig aber weiterhin Tiere gehalten werden sollen, ist ein Bestand von Null zu melden.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 20.01.2021
Die Daten für die Meldung der Tierbestände bei der niedersächsischen Tierseuchenkasse ist vom 3. bis 17. Januar möglich.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 20.01.2021
Betriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen bis zum 10.01. die Bestandsbewegungen des vorangegangenen Quartals melden. Sauenhalter und Ferkelaufzüchter melden abgesetzte bzw. verkaufte Tiere über den Bündler. Mastschweine werden durch den Schlachthof gemeldet.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 09.08.2022
Tierhalter müssen bis zum 14. Januar eine Mitteilung über die Verwendung von Antibiotika, den Tierbestand und die Tierbestandsveränderungen für das zweite Halbjahr an die amtliche Tierarzneimittel (TAM)-Datenbank über hi-Tier (www.hi-tier.de) vornehmen. Das gilt für alle Betriebe, die im vergangenen Halbjahr durchschnittlich mehr als
- 20 Mastkälber bis einschließlich 8 Monate oder
- 20 Mastrinder ab einem Alter von über 8 Monaten
- 250 Mastferkel bis einschließlich 30 kg
- 250 Mastschweine über 30 kg
- 10.000 Masthühner
oder mehr als 1.000 Mastputen gehalten haben.
Achtung: Gleichzeitig ist die schriftliche Versicherung, dass die Behandlungsanweisung des Tierarztes befolgt wurde, abzugeben!
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 20.01.2021
Die Tierhalter müssen ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 vergleichen. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit unter Kennzahl 1, steht die Ampel für diesen Betrieb auf grün, das heißt es ist nichts zu veranlassen. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1, aber noch unter Kennzahl 2, so steht die Ampel für diesen Betrieb auf gelb, das heißt es ist zu prüfen, welche Ursachen zu dem überdurchschnittlichen Verbrauch geführt haben. Bestehen Möglichkeiten, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, so sind diese zu nutzen.
Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2, steht die Ampel für diesen Betrieb auf rot, das heißt es sind - gemeinsam mit dem Tierarzt - die Ursachen für diesen erheblich überdurchschnittlichen Verbrauch zu ermitteln und ein "Maßnahmenplan" aufzustellen, mit dem die Tiergesundheit im Bestand so verbessert werden kann, dass eine Reduktion der Antibiotika möglich ist.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 06.07.2015
Betriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen bis zum 10.04. die Bestandsbewegungen des vorangegangenen Quartals melden. Sauenhalter und Ferkelaufzüchter melden abgesetzte bzw. verkaufte Tiere über den Bündler. Mastschweine werden durch den Schlachthof gemeldet.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 09.08.2022
Tierhalter müssen ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 vergleichen und das Ergebnis dokumentieren. Die Kennzahlen werden im Bundesanzeiger, in HI-Tier oder beim LAVES zum 31.03. veröffentlicht.
Betrieb & Umwelt, Tier
Stand: 06.07.2015