Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Immissionsschutz

Immissionsschutz

Mars-la-Tour-Str. 11
26121 Oldenburg
Routenplanung

Leitung
Friedrich Arends

Zeiten

Montag - Donnerstag: 08.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 14.00 Uhr

Über uns

Das Sachgebiet Immissionsschutz  ist Teil des Fachbereichs Landtechnik, Energie, Bauen, Immissionsschutz.  Ein Bereich unserer Tätigkeit ist die Funktion der landwirtschaftlichen Fachbehörde für Baurecht und Immissionsschutzrecht. Gleichzeitig bieten wir gemeinsam mit der korrespondierenden Fachgruppe 2 der Bezirksstellen Hilfestellungen bei der Abgabe von Emissionserklärungen an.

Unser Angebot richtet sich an Landwirt*innen als Antragstellende von Stallbauvorhaben (Geruch, NH3, Staub, Bioaerosole), Gewerbe- und Industrietreibende, Privatpersonen, Landkreise, Gemeinden (im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung), Planungsbüros als Planer von Bauvorhaben (Geruch, NH3, Staub, Bioaerosole), Gerichte sowie Landesministerien.

Wir bieten Beratung und kompetente Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

  • Geruchsgutachten/Geruchsimmissionsgutachten zu Bauvorhaben und im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung
  • Ammoniakgutachten und Gutachten zur Stickstoffdeposition
  • Staubgutachten bzw. PM10-Gutachten
  • Bioaerosolgutachten
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchungen
  • Gutachten zu anderen N-empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen
  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen
  • UVP-Berichte, artenschutzrechtliche Prüfungen (saP)
  • Biomonitoring
  • Fachbehördliche Beurteilungen zu landwirtschaftlich basierten Fragen zum Baurecht, z.B. Privilegierungsfragen, Futterflächenberechnung nach § 201 BauGB, Lagerraumermittlung, fachliche Beurteilungen zum Immissionsschutz, ökologische Bewertung von Emissionen / Immissionen incl. gutachterlicher Tätigkeiten im Zuge der Amtshilfe bei Gerichtsverfahren, fachlich inhaltliche und konzeptionelle Abstimmung mit beteiligten anderen Behörden
  • Abstandsbeurteilung anhand von Abstandsregelungen zu Geruch und Ammoniak bei Bauvorhaben auf der Basis der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2, der TA Luft und anderer Richtlinien sowie informelle Vorplanungen/Fachbeiträge zu Bauleitplanungen, soweit keine Beurteilung auf Grundlage einer Ausbreitungsrechnung erforderlich ist