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Zwischenprüfung Hauswirtschafter*in – Was Sie wissen müssen

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Die Zwischenprüfung ist für Auszubildende eine ideale Möglichkeit ihr Wissen und die gelernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und den Prüfungsablauf kennen zu lernen.

Die Zwischenprüfung ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum*zur Hauswirtschafter*in geregelt. Sie findet in der Regel nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt, folglich nach dem 3. oder zu Beginn des 4. Ausbildungshalbjahres. Geprüft werden sowohl die Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse aus dem Ausbildungsrahmenplan als auch der Lehrstoff der Berufsschule bis zum entsprechenden Zeitpunkt.

Lernen
LernenWolfgang Ehrecke

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend und Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Die Anmeldung findet jeweils bis zum 01. Dezember eines Jahres statt. Auf Informationsveranstaltungen – z.T. auch als online-Veranstaltung – der Ausbildungsberater*innen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird ausführlich über Anmeldung, Ablauf und Durchführung der Zwischenprüfung informiert sowie die genauen Orts- und Zeitangaben bekannt gegeben.

Die Zwischenprüfung konzentriert sich auf den Prüfungsbereich "Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen". Dieser Bereich umfasst verschiedene Aspekte der Hauswirtschaft, einschließlich Ernährung, Hygiene- und Qualitätssicherung, Reinigung und Pflege.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen. Zum einen gibt es eine schriftliche Klausur, die 90 Minuten dauert. Hier werden theoretische Kenntnisse abgefragt, die während der Ausbildung erworben wurden. Die Auszubildenden müssen ihr Wissen in verschiedenen Aufgabenbereichen unter Beweis stellen.

Zum anderen gibt es eine praktische Prüfung, die insgesamt 120 Minuten dauert. Hier müssen die Auszubildenden zwei Arbeitsproben bearbeiten, die typische hauswirtschaftliche Aufgaben darstellen. Dies könnte beispielsweise das Zubereiten einer Mahlzeit oder das Durchführen von Reinigungsarbeiten sein. Im Rahmen der praktischen Prüfung findet außerdem ein situatives Fachgespräch von maximal 10 Minuten statt, bei dem die Auszubildenden ihr Fachwissen anwenden und erklären müssen.

Die Zwischenprüfung bietet den Auszubildenden die Möglichkeit, ihren bisherigen Lernfortschritt zu überprüfen und sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Durch das Ablegen der Zwischenprüfung erhalten die Auszubildenden zudem einen ersten Nachweis über ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Prüfungen werden in der Regel an den Berufsschulstandorten durchgeführt. Das Anmeldeformular sowie weitere Hinweise und Vordrucke finden Sie im Downloadcenter.