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Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter*in (ab 2020)

Webcode: 01012101

Erfolgsmesser Prüfungen - hier können Auszubildende aufzeigen, was sie gelernt haben

Ausbildung in der Hauswirtschaft
Ausbildung in der Hauswirtschaft - © Juliane PegelJuliane Pegel

In der Zwischenprüfung haben die Auszubildenden Gelegenheit, ihren aktuellen Wissensstand zu überprüfen und ihre Fertigkeiten einzuschätzen.

Die Zwischenprüfung findet nach der Hälfte der Ausbildungszeit zur Ermittlung des Leistungsstandes in Theorie und Praxis statt.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung hat der Ausbildungsbetrieb den Prüfling rechtzeitig anzumelden. Anmeldetermin ist jeweils der 1. Dezember eines Jahres.

Auf Informationsveranstaltungen – z.T. auch als online-Veranstaltung - der Ausbildungsberater*innen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird ausführlich über Anmeldung, Ablauf und Durchführung der Zwischenprüfung informiert sowie die genauen Orts- und Zeitangaben gegeben.

Prüfungsteile:

  • schriftliche Prüfungsleistung: Klausur (Dauer: 90 Min.)
  • praktische Prüfungsleistung: zwei Arbeitsproben (Dauer:120 Min.,
    inklusiv situativem Fachgespräch (Dauer: höchstens 10 Min.)

Folgende Hinweise und Vordrucke finden Sie im Downloadcenter:

  • Anmeldeformular
  • Ablaufplan
  • Leitfaden zur Ausarbeitung
  • Hinweise zur Planung und Umsetzung der Arbeitsproben
  • Vordruck: Arbeits- und Zeitplan
  • Kostenermittlung

Prüfungsort:
die Zwischenprüfungen werden in der Regel an den Berufsschulstandorten durchgeführt.

Prüfungsanforderungen:
in der Zwischenprüfung sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie in der Lage sind:

  1. die Bedeutung von hauswirtschaftlicher Versorgung und Betreuung für die Lebensqualität darzustellen,
  2.  Arbeitsabläufe zu strukturieren und Maßnahmen zur Arbeitsorganisation zu ergreifen,
  3. Geräte und Maschinen auszuwählen, einzusetzen und zu reinigen,
  4. hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen,
  5. Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung umzusetzen,
  6. Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu berücksichtigen sowie
  7. fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung zu begründen.

Kontakt: Ausbildungsberaterinnen Hauswirtschaft

Kontakte

Juliane Pegel

Juliane Pegel

Leiterin Sachgebiet Hauswirtschaft

0441 801-218

juliane.pegel~lwk-niedersachsen.de

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