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Fachpraktikerin / Fachpraktiker Hauswirtschaft

Webcode: 01017150

Neue Ausbildungsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen
(bisher Helfer / Helferin in der Hauswirtschaft)

Fachpraktikerin Nicole
Fachpraktikerin Nicole - © PadekenEllen Padeken
Für Menschen, die  - aufgrund der Art und Schwere/Art oder Schwere einer Behinderung - die Anforderungen der Ausbildung zum Hauswirtschafter / zur Hauswirtschafterin nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit zur Qualifizierung als Fachpraktiker / Fachpraktikerin Hauswirtschaft. Mit der Ausbildungsregelung ist in Niedersachsen ein am Arbeitsmarkt orientiertes Berufsbildungsangebot für junge Menschen mit Behinderungen geschaffen worden. Voraussetzung für die Ausbildung ist die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs vom Fachdienst der zuständigen Agentur für Arbeit.

Ausbildungsinhalte

  • Allgemein
    Einrichten von Arbeitsplätzen
    Arbeitsschutz und Unfallverhütung
    Hygiene, Umweltschutz
    Kommunikation und Zusammenarbeit
     
  • Verpflegung und Service
    Vor- und Zubereiten von einfachen Speisen, Getränken, Gebäck
    Lagern und Transport von Lebensmitteln
    Ausgeben von Speisen und Service
     
  • Hausreinigung und Service
    Reinigen und Gestalten von Räumen
    Reinigen von Glas- und Verkehrsflächen
    Hol- und Bringdienste
     
  • Textilreinigung und Service
    Transportieren und Vorbereiten von Schmutzwäsche
    Waschen, Trocknen und Glätten von Wäsche und Kleidung
    Lagern/Einräumen von Wäsche und Kleidung
     
  • Betriebsspezifische Dienstleistungen
    Durchführen von Fachaufgaben in einem betrieblichen Einsatzgebiet

Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Bei gutem Ausbildungsergebnis kann die Ausbildung zum Hauswirtschafter / zur Hauswirtschafterin in einer gekürzten Ausbildungszeit "angeschlossen" werden.

Ausbildungsstätten / Ausbilder
Die Ausbildung erfolgt in besonders dafür anerkannten Betrieben oder in Bildungseinrichtungen, die die Ausbildung in Kooperation mit Betrieben durchführen. Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetriebe können sein z. B.: Großhaushalte jeglicher Art, Senioren- oder Kinderheime, Tagungsstätten, landwirtschaftliche Betriebe mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungsangeboten. Für die 10-monatige, betriebspraktische Ausbildung in einem Einsatzgebiet im 3. Ausbildungsjahr kommen gastronomische Betriebe, gewerbliche Reinigungsunternehmen oder Wäschereien in Betracht.

Die Ausbilder/-innen müssen persönlich und fachlich geeignet sein und eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen. 

Weitere Unterlagen dazu können Sie sich im Downloadcenter unter Hauswirtschafter/in ► Inklusion ►."Zusatzqualifikation Personenbezogene Dienstleistungen in Senioreneinrichtungen" herunterladen.

Berufsschulunterricht
Die Berufsschule ist berufsbegleitend an 1 - 2 Tagen in der Woche zu besuchen. An den berufsbildenden Schulen sind gesonderte Fachklassen einzurichten.

Ausbildungsnachweis
Fachpraktiker/-innen Hauswirtschaft haben einen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes zu führen. Der Ausbildungsbetrieb hat das Berichtsheft kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das Berichtsheft können Sie bei den unten angegebenen Kontaktadressen beziehen.

Prüfungen
Es ist eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung durchzuführen. Die Zwischenprüfung soll bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und umfasst Basisqualifikationen der hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen. Auf Antrag kann ein Teilergebnis bei der Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt und bezieht sich überwiegend auf die im dritten Ausbildungsjahr vermittelten Fachaufgaben in einem betrieblichen Einsatzgebiet.

Beschäftigungsmöglichkeiten
Fachpraktiker/-innen Hauswirtschaft erbringen nach Anleitung selbstständig hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen (hauswirtschaftliche Dienstleistungen). Sie sind vorwiegend in hauswirtschaftlichen Betrieben, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie gewerblichen Dienstleistungsunternehmen tätig.

Rechtliche Regelungen
- § 66 Berufsbildungsgesetz von 2005
- Regelung über die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderungen zum Fachpraktiker / zur
  Fachpraktikerin Hauswirtschaft vom 02.08.2010
- Rahmenregelung des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung für die Ausbildung
  behinderter Menschen vom 17. Dezember 2009

Weitere Unterlagen zur Ausbildung können Sie sich im Downloadcenter unter Hauswirtschafter/in ► Inklusion ►Fachpraktiker/in Hauswirtschaft herunterladen.

Kontakt für die Bestellung von Berichtsheften:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich 3.3, Frau Schulz
Mars-La-Tour-Str. 1 - 3, 26121 Oldenburg
Tel.: 0441/801-229
E-Mail: tanja.schulz@lwk-niedersachsen.de

Kontakte

Juliane Pegel

Juliane Pegel

Leiterin Sachgebiet Berufsbildung für hauswirtschaftliche Berufe

juliane.pegel~lwk-niedersachsen.de

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