Fachpraktikerin / Fachpraktiker Hauswirtschaft
Neue Ausbildungsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen
(bisher Helfer / Helferin in der Hauswirtschaft)
Ausbildungsinhalte
- Allgemein
Einrichten von Arbeitsplätzen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Hygiene, Umweltschutz
Kommunikation und Zusammenarbeit
- Verpflegung und Service
Vor- und Zubereiten von einfachen Speisen, Getränken, Gebäck
Lagern und Transport von Lebensmitteln
Ausgeben von Speisen und Service
- Hausreinigung und Service
Reinigen und Gestalten von Räumen
Reinigen von Glas- und Verkehrsflächen
Hol- und Bringdienste
- Textilreinigung und Service
Transportieren und Vorbereiten von Schmutzwäsche
Waschen, Trocknen und Glätten von Wäsche und Kleidung
Lagern/Einräumen von Wäsche und Kleidung
- Betriebsspezifische Dienstleistungen
Durchführen von Fachaufgaben in einem betrieblichen Einsatzgebiet
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Bei gutem Ausbildungsergebnis kann die Ausbildung zum Hauswirtschafter / zur Hauswirtschafterin in einer gekürzten Ausbildungszeit "angeschlossen" werden.
Ausbildungsstätten / Ausbilder
Die Ausbildung erfolgt in besonders dafür anerkannten Betrieben oder in Bildungseinrichtungen, die die Ausbildung in Kooperation mit Betrieben durchführen. Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetriebe können sein z. B.: Großhaushalte jeglicher Art, Senioren- oder Kinderheime, Tagungsstätten, landwirtschaftliche Betriebe mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungsangeboten. Für die 10-monatige, betriebspraktische Ausbildung in einem Einsatzgebiet im 3. Ausbildungsjahr kommen gastronomische Betriebe, gewerbliche Reinigungsunternehmen oder Wäschereien in Betracht.
Die Ausbilder/-innen müssen persönlich und fachlich geeignet sein und eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen.
Weitere Unterlagen dazu können Sie sich im Downloadcenter unter Hauswirtschafter/in ► Inklusion ►."Zusatzqualifikation Personenbezogene Dienstleistungen in Senioreneinrichtungen" herunterladen.
Berufsschulunterricht
Die Berufsschule ist berufsbegleitend an 1 - 2 Tagen in der Woche zu besuchen. An den berufsbildenden Schulen sind gesonderte Fachklassen einzurichten.
Ausbildungsnachweis
Fachpraktiker/-innen Hauswirtschaft haben einen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes zu führen. Der Ausbildungsbetrieb hat das Berichtsheft kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das Berichtsheft können Sie bei den unten angegebenen Kontaktadressen beziehen.
Prüfungen
Es ist eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung durchzuführen. Die Zwischenprüfung soll bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und umfasst Basisqualifikationen der hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen. Auf Antrag kann ein Teilergebnis bei der Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt und bezieht sich überwiegend auf die im dritten Ausbildungsjahr vermittelten Fachaufgaben in einem betrieblichen Einsatzgebiet.
Beschäftigungsmöglichkeiten
Fachpraktiker/-innen Hauswirtschaft erbringen nach Anleitung selbstständig hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen (hauswirtschaftliche Dienstleistungen). Sie sind vorwiegend in hauswirtschaftlichen Betrieben, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie gewerblichen Dienstleistungsunternehmen tätig.
Rechtliche Regelungen
- § 66 Berufsbildungsgesetz von 2005
- Regelung über die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderungen zum Fachpraktiker / zur
Fachpraktikerin Hauswirtschaft vom 02.08.2010
- Rahmenregelung des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung für die Ausbildung
behinderter Menschen vom 17. Dezember 2009
Weitere Unterlagen zur Ausbildung können Sie sich im Downloadcenter unter Hauswirtschafter/in ► Inklusion ►Fachpraktiker/in Hauswirtschaft herunterladen.
Kontakt für die Bestellung von Berichtsheften:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich 3.3, Frau Schulz
Mars-La-Tour-Str. 1 - 3, 26121 Oldenburg
Tel.: 0441/801-229
E-Mail: tanja.schulz@lwk-niedersachsen.de
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