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ISABEL - Agrarmeteorologisches Informationssystem des DWD

Webcode: 01040386

Im Jahre 2018 konnte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen, die es den Landwirten und Gartenbauern in Niedersachsen ermöglicht, gebührenfrei auf die Wetterdaten des Wetterdienstes zuzugreifen. Unter dem Stichwort ISABEL können alle, die unter die nach stehende Definition fallen, das Angebot des Wetterdienstes nutzen:

Landwirtschaft im Sinne dieses Angebotes ist die mit der Bodenbewirtschaftung verbundene Bodennutzung zum Zweck der Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse und zum Zweck der Tierhaltung, die Forstwirtschaft, der Gartenbau, soweit er nicht in Haus- oder Kleingärten ausgeübt wird, die Binnenfischerei und Aquakultur, die Fischerei in den Küstengewässern, die Kleine Hochseefischerei und die Imkerei. Zur Landwirtschaft gehören Maßnahmen der landwirtschaftlichen Betriebe zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung von Kulturflächen im Gemeininteresse insbesondere zu Zwecken des Umwelt- und Naturschutzes. Landwirtschaftliche Nebenbetriebe sind Betriebe, die in wirtschaftlicher Abhängigkeit von einem landwirtschaftlichen Betrieb durch denselben Unternehmer betrieben werden; sie stehen landwirtschaftlichen Betrieben gleich.“

Das Angebot des Deutschen Wetterdienstes umfasst im Bereich des Agrarwetters Lufttemperaturen, Niederschlag und Verdunstung, Gesamtschneehöhe, eine klimatische Wasserbilanz, die relative Luftfeuchtigkeit, Sonnenscheindauer, Windrichtung, Windgeschwindigkeit sowie einen Wettervorhersage- und Agrarhinweistext.

Zusätzlich gibt das System ergänzende Informationen zu den Themenbereichen Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Grünland, Winterraps, Getreide, Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln, Obstbau, Forstwirtschaft und Tierhaltung.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die vom DWD erstellten Prognosen für z. B. Pflanzenkrankheiten auf rein metereologischen Daten beruhen.  Es wird also lediglich die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von z. B. dem Maiszünsler berechnet. Die vor einem Pflanzenschutzeinsatz immer notwendige Befallserhebung erübrigt sich damit also nicht. Ebenso entbinden die einzelnen Modellergebnisse den Nutzer nicht, die gesetzlichen Vorgaben und Sperrfristen sowie die Veröffentlichungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beachten. Für die Ausbringung von Dünger heißt das zum Beispiel, dass die dargestellten Werte u.a. zum Bodenfrost ebenfalls nur der Orientierung dienen und jeder Einzelschlag getrennt zu beurteilen ist.

Unabhängig davon bietet ISABEL jedoch eine Vielzahl von Informationen, die unsere Hinweise zum Integrierten Pflanzenschutz sinnvoll ergänzen können. In Kombination mit den Angeboten von ISIP, des Internetgestützten Beratungssystems der Bundesländer für eine Integrierte Pflanzenproduktion, in dem Prognose- und Entscheidungshilfen für viele Pflanzenkrankheiten und Schaderreger bereit gestellt werden, und der telefonischen und VorOrt- Beratung durch die jeweiligen Fachleute bzw. die Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entsteht so ein ganzheitliches Beratungssystem mit dem Ziel einer umweltgerechten und nachhaltigen Landwirtschaft.
 

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