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Qualitätsergebnisse der Landessortenversuche Öko-Winterweizen 2023

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Die diesjährige anhaltend, regnerische Witterung ab etwa der letzten Juli-Dekade verzögerte die Weizenernte deutlich. Häufig konnte erst ab Mitte August mit der Ernte begonnen werden, die zudem teilweise durch Lager und Auswuchs behindert wurde. Die Fallzahlen waren in vielen Beständen bereits auf ein niedriges Niveau abgerutscht. Backfähige Partien dürften deshalb in diesem Jahr in geringeren Mengen zur Verfügung stehen. In den Öko-Landessortenversuchen zeigen sich aber auch deutliche regionale und sortenbedingte Unterschiede bei den Fallzahlergebnissen. Die Feuchtkleber- und Rohproteinwerte fallen gegenüber den Vorjahren nur tendenziell schwächer aus. Die Erträge sind in der Praxis und auch in den Versuchen überwiegend noch zufriedenstellend bis gut ausgefallen.

In Niedersachsen nimmt der Öko-Winterweizen unter den Getreidearten die höchste Anbaufläche ein und ist im Anbaujahr 2022/2023 um rund 30 Prozent auf 10.443 ha ausgedehnt worden. Das ist damit zu begründen, dass zahlreiche Betriebe wegen des eingebrochenen Dinkelmarktes auf andere Getreidearten wie Weizen und Roggen ausgewichen sind. Das ist an den Flächenentwicklungen dieser Kulturen auch gut erkennbar. Die Öko-Dinkelfläche ist im Jahr 2022/2023 um 56 Prozent auf 1869 ha deutlich zusammengeschrumpft.

Im Ökolandbau sind Back- und Futterweizen gefragt. Wobei in diesem Jahr ein deutlicher Überhang an Futterweizen vorliegen und die Preise drücken dürfte. Backfähige Partien werden dagegen knapp sein und von den Erlösen stabiler ausfallen.

Zu den Qualitäten und Erträgen der Landessortenversuche Öko-Winterweizen 2023 gelangen Sie über folgenden Webcode: 01041996

 

Bei Winterweizen ist nur noch Saatgut aus ökologischer Erzeugung zulässig!

Der Winterweizen ist seit dem 1. April 2021 beim Saatgutbezug der Kategorie I zugeordnet. Das bedeutet: Für Arten bzw. Sortengruppen, die in die Kategorie I eingestuft sind, gilt grundsätzlich, dass keine Einzelgenehmigung zur Verwendung von konventionell, erzeugtem ungebeizten Saatgut, gem. Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1 der VO (EU) 2018/848 oder allgemeine Genehmigung gem. Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.7 der VO (EU) 2018/848 erteilt werden kann. Eine aktuelle Übersicht im Handel erhältlicher biologisch erzeugter Saatgutpartien ist unter www.organicXseeds.de zu entnehmen.

Aktuelle Ausnahme laut organicxseeds:  der Winterweizen ist im Moment aufgrund eines Lieferengpasses auf Einzelgenehmigung eingestellt.(Stand: Oktober 2023).

Grundsätzlich gilt: Für diese Sortengruppe ist die Verwendung von ökologisch vermehrtem Saatgut die Regel! Die Verwendung des angebotenen ökologisch vermehrten Saatgutes ist grundsätzlich geboten.

Sie können aber einen Antrag auf Genehmigung zur Verwendung von konventionellem, nicht-chemisch gebeiztem Saatgut stellen, wenn Sie begründen können, dass keine der angebotenen ökologisch vermehrten Sorten für ihren Betrieb geeignet ist.

Der Antrag kann nur gestellt werden, sofern die gewünschte Sorte nicht ökologisch vermehrt verfügbar ist.