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Haushaltssatzung 2024

Webcode: 01042685

Amtliche Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die 22. Kammerversammlung hat am 30. November 2023 gem. § 5 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen i.V. mit § 21 Abs.1 der Hauptsatzung die

Satzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2024 (HAUSHALTSSATZUNG 2024)

beschlossen:
 

§ 1    

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird

  1. im Ergebnisplan mit
    dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                     576.453.251 €
    dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       222.897.167 €
  1. im Finanzhaushalt mit
    dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                         224.894.611 €
    dem Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                        227.017.980 €

festgesetzt.


§ 2

Der Beitragssatz für das Jahr 2024 beträgt für

a) die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 9,5 v.T. der Bemessungsgrundlage nach § 27 Abs.2 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachen und

b) die Betriebe der Küsten- und Kleinen Hochseefischerei 5,28 Euro je Meter der Bemessungsgrundlage nach § 27 Abs.3 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachen

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Haushaltssatzung und den Beitragssatz gem. § 3 Abs. 2 LwKG genehmigt.

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

Gem. § 26 der Hauptsatzung der Landwirtschaftskammer erfolgt die Bekanntmachung der gesamten Haushaltssatzung (§ 1-10) mit Genehmigung des Vorstandes durch Auslegung in der Hauptverwaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg, Mars-la-Tour-Str. 2, Zimmer 106. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat und beginnt am Tage nach der Veröffentlichung.

Oldenburg, 23.01.2024

gez. Schwetje
Präsident