Freiwillige Vereinbarungen sind finanziell geförderte Vertragsleistungen der Landwirte zum Grundwasserschutz.
Die Vereinbarungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen, werden zwischen dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen und dem Landwirt geschlossen.
Die Förderungen für Freiwillige Vereinbarungen werden gewährt um wirtschaftliche Nachteile durch die Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarungen auszugleichen.
- Notwendigkeit und Ansprüche an die Trinkwasserqualität
- Gegebenheiten des WGG
- Möglichkeiten und Bereitschaft der landwirtschaftlichen Betriebe im WGG
Fragen Sie den Berater in Ihrem Gebiet!
Beispiele für einjährige freiwillige Vereinbarungen
Stickstoffkonservierung
- Zwischenfruchtbau
- Untersaaten z.B. in Mais
- reduzierte Bodenbearbeitung / Direktsaatverfahren
Optimierte Nährstoffausnutzung
- Exakt-Miststreuer / Schleppschlauchtechnik für Gülle
- Variation der Bestandesdichte z.B. Engsaat in Mais
- Reihendüngung
Stickstoffreduzierung
- verringerte N-Düngungshöhe in Ackerkulturen
- Extensivierung von Grünland
Beispiele für langjährige freiwillige Vereinbarungen
- Getreidebau statt Kartoffeln und / oder Mais
- Anbau einer Sommerung nach Raps
- Feldgrasanbau – statt Ackernutzung
- Erhalt und Förderung von Dauerbrachen