Grundwasserhaushalt - wie funktioniert das eigentlich?
Erläutert am Beispiel des Landkreis Uelzen
Im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Beregnung aus Grundwasser stellt sich schnell die Frage nach den Auswirkungen. Wegen der meist leichten Böden und der umfangreichen Niederschläge sind die alljährlich neu gebildeten Grundwassermengen erheblich. Wenn das Sickerwasser die durchwurzelte Bodenschicht verlässt und mit Hilfe der Schwerkraft versickert, wird es als Grundwasser bezeichnet.
Mit der Ausbreitung der Beregnung wurde bereits in den 70´er Jahren behördlicherseits festgelegt, dass von den jährlich durchschnittlich neu gebildeten Grundwassermengen höchstens rund 25% entnommen werden dürfen. Dieser Anhaltswert wurde inzwischen durch den niedersächsischen Grundwassermengenerlass für jeden sogenannten Grundwasserkörper konkretisiert. Das Ziel war und ist, den eigentlichen Vorrat an Grundwasser sicher zu stellen. Im niedersächsischen Wasserrecht ist auch der absolute Vorrang der Trinkwasserversorgung festgelegt.
Die Neubildung von Grundwasser findet im Wesentlichen während der vegetationsfreien und verdunstungsarmen Wintermonate statt. Im Landkreis Uelzen liegen die natürlichen Niederschläge bei etwa 600 mm pro Jahr (=6.000 m³/Hektar und Jahr). Der Anteil davon, der als Neubildung in das Grundwasser versickert, liegt je nach Bewuchs zwischen 300 mm (sandiger Acker) und fast Null (vergraster Kiefernwald). Der Rest wird durch die Vegetation verbraucht. In der Landwirtschaft wird Acker -sehr selten Grünland- beregnet, die Wasserentnahme dafür ist begrenzt auf typischerweise 70 – 80 mm p.a. im Durchschnitt von 10 Jahren. Die hiesige Feldberegnung ist also – besonders im globalen Vergleich - höchst effizient! Mit vergleichsweise geringen Zusatzwassergaben werden in Dürrephasen dramatische Verluste verhindert.
Niedersachsen ist unterteilt in etwa 150 Grundwasserkörper. Zwei davon liegen auch im Landkreis Uelzen: „Ilmenau Lockergestein links“ und „rechts“. Innerhalb dieser befinden sich Teilkörper, die durch Grundwasserscheiden abgegrenzt sind. Denn wie an der Oberfläche, gibt es auch im Untergrund (Grund-)Wasserscheiden, (Grundwasser-)Gefälle und Hauptfließrichtungen. Grob vereinfacht kann man sich mit der Vorstellung helfen, dass die Grundwassereinzugsgebiete den oberirdischen Einzugsgebieten der wichtigsten Bäche im Landkreis Uelzen etwa entsprechen. Das Grundwasser fließt quasi seitwärts- abwärts auf wenig durchlässigen geologischen Schichten (Grundwasserhemmer / Aquitard) von den Grundwasserhochlagen (Speisungsgebiete) zu den Bächen / Vorflutern oder Seen / Mooren mit Grundwasseranschluss (Entlastungsgebiete) sowie zu den vorhandenen Brunnen. In die Bäche tritt das Grundwasser insbesondere durch die Seitenräume ein.
Werden die langen unterirdischen Fließzeiten berücksichtigt, so halten sich letztendlich die „Speisung“ der Grundwasserkörper (durch Niederschlagsversickerung) und die „Entlastung“ (durch Abfluss oder Verdunstung oder kontrollierte Förderung) die Waage (Wasserbilanz). Dabei fehlt das durch Brunnen geförderte Wasser den natürlichen Entlastungsorten. Als Besonderheit sind die so genannten schwebenden bzw. lokalen Grundwasserleiter zu nennen. Es handelt sich um örtlich begrenzte Grundwasservorkommen. Diese Vorkommen reagieren unabhängig von den Hauptgrundwasserleitern (Aquifer), manchmal speisen sie (bis zu ihrer periodischen Entleerung) lokale Biotope. Andererseits existieren sowohl lokale sogenannte hydraulische Fenster als auch großräumig sogenannte Rinnen in den Grundwasserhemmern, durch welche die oberen und unteren Hauptgrundwasserleiter in Kontakt stehen. Je mächtiger (Höhe) und ausgedehnter ein Grundwasserleiter ist, desto größer ist sein Puffervermögen gegenüber Schwankungen der (jährlichen) Niederschläge sowie gegenüber Grundwasserförderung.

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