Bezirksstelle Uelzen

Ausbildungsverträge in der Landwirtschaft - Das müssen Sie wissen.

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Am 1. August startete das neue Ausbildungsjahr. Vielen Dank, viele Verträge sind schon bei uns angekommen. Es gibt einige Dinge zu beachten, auf die wir Sie an dieser Stelle aufmerksam machen möchten. 

Absprachen im Büro erleichtert die Teamarbeit
Keine Ausbildung ohne Vertrag.analogicus / pixabay.com
Alle Berufsausbildungsverträge („Landwirt/in“ und „Werker/in in der Landwirtschaft“) sind nur noch digital verfügbar. Sie müssen ausgedruckt in dreifacher Ausfertigung bei uns eingereicht werden. 

Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zum Ausbildungsvertrag. 
Hier können Sie den Vertrag, die Anlagen, Merkblätter etc. herunterladen.

 

Was uns bei der Bearbeitung der Verträge aufgefallen ist:

  • Wie vorher auch benötigen wir den Vertrag im Original. Dazu müssen Sie die Seiten selber ausdrucken und per Post zu uns schicken. Zurzeit sind es oft noch zu viele oder zu wenige Seiten, die uns erreichen. Wir benötigen die Seiten 3-11.
     
  • Beim Aufhebungsvertrag ist es vollkommen ausreichend, wenn sie uns nur eine Ausfertigung zukommen lassen. Dieser darf auch per Mail an Judith Saar-Illgner geschickt werden.
     
  • In der neuen Vorlage dürfen Sie unter dem Punkt B ankreuzen, ob die Vergütung in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt oder nicht. Wir weisen darauf hin, dass dies erst der Fall ist, wenn beide Vertragspartner tariflich organisiert sind (IG Bau bzw. Arbeitgeberverband).
     
  • Und bitte denken Sie daran, bei den Überstunden den Ausgleich in Vergütung und/oder Freizeit anzukreuzen.
     
  • Wir brauchen nach wie vor verschiedene Anlage (z.B. Zeugnisse, ärztliche Atteste). Bitte denken Sie auch daran. 

 

 

Eingänge Ausbildungsverträge (Stand: Kalenderwoche 30)

  • CE + HK         51
  • UE + DAN      61
  • LG + WL         39