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Erneut geänderte BEG-Förderrichtlinien sind seit dem 01.01.2023 in Kraft!

Webcode: 01041559

Lesen Sie hier wichtige Informationen. 

Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erst im vergangenen Sommer umfassend geändert wurde, sind zum Jahreswechsel weitere Änderungen in Kraft getreten. Von den umfangreichen Maßnahmen soll hier nur auf die Förderung von „Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) insbesondere für Biomasseanlagen und Wärmepumpen eingegangen werden.

Biomasseheizungen können künftig nur noch gefördert werden, wenn Sie mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten.
Der maximale Feinstaubausstoß wird auf 2,5 mg/m³ Rauchgas begrenzt, was elektrostatische Filtersysteme erforderlich macht. Der bisherige Innovationsbonus wird gestrichen. Ferner wird gefordert, dass Biomasseheizungen nun einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81% aufweisen (heute: 78%).

Änderungen bei Wärmepumpen
Ab 01.01.2024 gelten für Luft-Wasser-Wärmepumpen Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts (Verdampfer).
Auch Anlagen mit natürlichen Kältemitteln erhalten nun den Bonus von 5 Prozentpunkten (s. Tabelle). Ab Anfang 2028 sollen dann nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert werden.
Die Mindestarbeitszahl geförderter Geräte muss rechnerisch einen Wert von mindestens 2,7 erreichen. Ab dem 01.01.2024 muss diese mindestens 3,0 betragen.
Die Anforderungen an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von geförderten Wärmepumpen werden zum 01.01.2024 verschärft.

Änderungen bei Gebäude- und Wärmenetzen
Bei Gebäudenetzen mit max. 25% Biomasse für die Spitzenlast bleibt der Fördersatz bei 25 %, für Gebäudenetze mit max. 75% Biomasse wird der Fördersatz auf 20% reduziert.
Geförderte Gebäudenetze müssen zu mind. 65% mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden.
Biomasseanlagen in Gebäudenetzen sind nur bivalent in Zusammenhang mit anderen erneuerbaren Energien förderfähig, deren Wärmemengen- Anteil mindestens 25% beträgt.
Der Anschluss an ein Gebäudenetz wird weiterhin mit 25% bezuschusst.
Für den Anschluss an ein Wärmenetz bestehen keine technischen Anforderungen an einen erneuerbare Energien-Anteil oder an den Primärenergiefaktor mehr. Zudem wird der Fördersatz für den Anschluss an ein Wärmenetz von 25% auf 30% angehoben.
Bei einer Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizung (auch in Ergänzung zu einer bestehenden oder neuen fossilen Heizung) muss das zu versorgende Gebäude nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65% durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Bei der Förderung von Wärmeerzeugungsanlagen ist grundsätzlich eine Heizlastberechnung und ein hydraulischer Abgleich erforderlich.
Bei fossilen Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, wird keine Heizungsoptimierung mehr gefördert.

Die aufgeführten Maßnahmen stellen nur einen Ausschnitt der zu fördernden Maßnahmen dar. Außerdem können z.B. Maßnahmen die die "Gebäudehülle" oder "Anlagentechnik (außer Heizung)" betreffen, bezuschusst werden.
Weitere Informationen zum Programm sowie Antragstellung über www.bafa.de.

Lesen Sie hier die Fördersätze für eine Auswahl an Einzelmaßnahmen ab dem 01.01.2023

 

Zuschuss

Heizungs-

tausch

Wärme-pumpe

Fördersatz maximal

Biomasseheizungen

10%

10%

-

20%

Solarkollektoranlagen

25%

10%

-

35%

Wärmepumpen

25%

10%

5%

40%

Brennstoffzellen

25%

10%

-

35%

Innovative Heiztechnik, Basis erneuerbare Energie

25%

10%

-

35%

Errichtung Gebäudenetz
max. 25% Biomasse

25%

-

-

25%

Errichtung Gebäudenetz
max. 75% Biomasse

20%

-

-

20%

Anschluss an ein Gebäudenetz

25%

10%

-

35%

Anschluss an ein Wärmenetz

30%

10%

-

40%

 

Feuerungen für Biobrennstoffe müssen Staubgrenzwerte einhalten, die langfristig wohl nur über elektrostatische Filter zu erreichen sind.

Feuerungen für Biobrennstoffe müssen Staubgrenzwerte einhalten, die langfristig wohl nur über elektrostatische Filter zu erreichen sind.
Feuerungen für Biobrennstoffe müssen Staubgrenzwerte einhalten, die langfristig wohl nur über elektrostatische Filter zu erreichen sind.Gerold Tammen

Kontakte

Gerold Tammen
B.Sc. agr.
Gerold Tammen

Berater Energietechnik, Erneuerbare Energien, Wärmebereitstellung, Wärmeerzeugung, Biomassefeuerungen, Heizen mit Holz

gerold.tammen~lwk-niedersachsen.de

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