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Gänseschäden - Honorierung von Gänserastspitzen auf Ackerland

Webcode: 01041566
Stand: 01.01.2025

Das Land Niedersachsen gewährt Beihilfen zur Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch außergewöhnlich hohe Rastereignisse (Rastspitzen) durch geschützte nordische Gastvögel auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen. Durch das anteilige Ausgleichen der hohen Ertragsverluste soll die Akzeptanz der weit überdurchschnittlich großen Aufkommen von Gänsen in den betroffenen Gebieten verbessert werden.

Gänsefraßschäden auf Acker
Gänsefraßschäden auf AckerWiebke Hoting

Das Rastspitzenprogramm ist unabhängig von AUKM-Maßnahmen (NG A/GL/1/2/3/4) und kann somit auch ohne Teilnahme an diesen beantragt werden.

Die Anträge für diese Billigkeitsleistungen müssen bei der Bewilligungsstelle Aurich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Es gibt für Acker- und Grünlandflächen einheitliche Antragsformulare, die auf der Seite der Bewilligungsstelle Aurich (Webcode: 01042394) oder unter diesem Beitrag heruntergeladen werden können:

Billigkeitsleistung "Nordische Gastvögel" auf Acker- und Grünlandflächen : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (agrarfoerderung-niedersachsen.de)

Voraussetzungen für den Erhalt von Billigkeitsleistungen (Stand: 10.10.24):

  • Fläche liegt im Vogelschutzgebiet V01, V02, V03, V04, V06, V09, V10, V11, V16, V18, V27, V35, V37, V39, V42, V63, V64 oder V65 (Umweltkarten Rastspitzenkulisse)
  • Kultur: Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Wintertriticale und Dinkel
  • Meldung spätestens 14 Tage nach dem Schadensereignis
  • Fläche nicht im öffentlichen Eigentum

Ablauf nach dem Schadensereignis: Ackerflächen

  • Antrag spätestens 14 Tage nach dem Schadensereignis an Bewilligungsstelle Aurich senden (Frist: 15.05.)
    • Adresse: Bewilligungsstelle Aurich, Am Pferdemarkt 1, 26603 Aurich
    • E-Mail: bwst.aurich@lwk-niedersachsen.de
  • Bei erneuten großen Fraßereignissen oder weiteren Flächen Anlange F des Antrages erneut senden
  • Zeitnahe Besichtigung der Flächen durch die LWK und den NLWKN
  • Biomasseschätzungen im Frühjahr und kurz vor der Ernte (falls nicht umgebrochen wurde) durch die LWK
  • Bei Umbruch bitte Vergewissern, ob die Biomasseschätzung bereits stattgefunden hat
  • Berechnung und Bewilligung der Leistungssumme durch die LWK und die Bewilligungsstelle

 

Gänsefraßschäden auf Acker
Gänsefraßschäden auf AckerWiebke Hoting
Die Billigkeitsleistungen sind freiwillige Zahlungen des Landes Niedersachsen. Auf Acker und Grünland können Leistungen von bis zu 50.000 € pro antragstellende Person pro Jahr gewährt werden (für eine Auszahlung aber mindestens 500 € pro Person). Reichen vorhandene Haushaltsmittel nicht für die Bewilligung aller Flächen werden die Leistungen für die Antragsteller in gleicher Höhe gekürzt. Dies war in all den Jahren aber noch nie der Fall.