Richtsätze zur Ermittlung von Aufwuchsschäden zum Ausgleich kleinerer Schäden im Erntejahr 2023 (Stand: 01.09.2023)
Kleine Schäden bis ca. 2.000 € Schadenssumme an landwirtschaftlichen Kulturen infolge von Baumaßnahmen, Manövern, Verkehrsunfällen, Wildschäden oder anderen Ereignissen treten in jedem landwirtschaftlichen Betrieb öfter auf. Mit Hilfe von Richtsätzen lässt sich die ungefähre Schadenshöhe schnell feststellen, um zwischen den Beteiligten eine für beide Seiten zufrieden stellende unbürokratische Einigung zu erzielen.
Ist aufgrund von Lage und/oder Umfang der geschädigten Fläche keine Kosteneinsparung zu erwarten, erfolgt die Ermittlung der Richtsätze für die Aufwuchsschäden über den erwarteten Ertrag (dt/ha) oder bei Grundfutter (teilweise) über die Nährstoffmenge (z. B. MJ NEL/ha) multipliziert mit dem Preis (€/dt oder €/MJ NEL). Die ggf. einsparbaren Aufwendungen sollten erst bei größeren Schadensflächen Berücksichtigung finden.
Bei den Marktfrüchten werden die (zum Teil noch vorläufigen / geschätzten) Erzeugerpreise (ohne 9,0% Umsatzsteuer) zur Ernte 2023 (€/dt) und bei der Grünlandnutzung die Herstellungskosten inklusive Umsatzsteuer (€/MJ NEL) aus den Richtwert-Deckungsbeiträgen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zugrunde gelegt. Diese Preise dienen als Richtwerte. Liegen „eigene“ Preise vor, ist deren Anwendung sinnvoller. Bei wenig volatilen Preisen können diese Werte auch für zeitnahe finale Regulierung von Schäden an der nächsten Ernte genutzt werden. Bei stark volatilen Preisen kann entweder mit Abschlägen und finaler Abrechnung nach Vorliegen der „neuen“ Werte oder in Anlehnung an Terminmarkt-Notierungen für die neue Ernte (z. B. MATIF Sep. 202… oder Dez. 202… für Weizen und Raps mit 10-20 €/t Lieferkostenzu- bzw. -abschlägen) gearbeitet werden.
Drei Beispiele für die Ermittlung der Schadenssumme:
1. Wird z.B. ein Futterweizenbestand von Baufahrzeugen auf einer Fläche von 1.000 m² zerstört, stehen einem Landwirt bei einem geschätzten Ertrag von 90 dt/ha (Ertragsstufe 5) 0,18 €/m² zu (siehe Übersicht 1). Die Aufwuchsentschädigung ist um den Prämienanteil der Fläche zu erhöhen, wenn es aufgrund des Schadens, wie in diesem Fall angenommen, zu einer Korrektur des Flächenantrages kommt. Bei einer Weizenfläche erhöht sich der Wert damit um 0,03 €/m² auf 0,21 €/m². Die Aufwuchsentschädigung für diese Teilfläche beträgt somit, sofern keine weiteren Bewirtschaftungserschwernisse finanziell auszugleichen sind, weil der Verursacher die Wiederherstellung übernahm, insgesamt 330 €.
2. Sind z.B. wegen Grabenarbeiten 2.000 m² einer Grünlandfläche über die gesamte Vegetationsperiode nicht zu bewirtschaften, so beträgt der Schaden bei einer Wiese (Schnittnutzung als Silage) mit 65.000 MJ NEL/ha Ertrag (Ertragsstufe 5) 0,14 €/m². Die reine Schadenssumme beträgt 280 € und ist hier um den entgangenen Prämienanspruch für Grünland von 0,03 €/m2, also 60 €, auf 340 € zu erhöhen.
Entsteht darüber hinaus Wiederherstellungsaufwand, so sind bei Schäden, die Einebnen, Nachsäen und Anwalzen erfordern, auf kleinen Flächen durchaus 0,65 €/m² und bei Schäden, die auch „Erde aufbringen“ erfordern, ca. 1,00 €/m² als angemessener zusätzlicher Ausgleich ansetzbar. Dies erhöht den Ausgleich um 1.300 bzw. 2.000 € (ein Mehrfaches des Aufwuchsschadens) und erreicht die Grenze des Anwendungsbereiches.
3. Haben Wildschweine eine Spur durch einen Silomaisbestand gezogen und dabei insgesamt 1.500 m2 „platt“ gemacht, so kann dieser Schaden mittels des Pauschalwertes von 0,19 €-Cent/m2 (Ertragsstufe 5 mit 550 dt/ha) ausgeglichen werden. Daraus ergibt sich somit ein Ausgleichsbetrag von 285 €. Dieser Wert ist gegebenenfalls um den entgehenden Prämienanspruch (0,03 €/m2 bzw. hier 45 €) auf 330 € zu erhöhen.
Ist aufgrund der Struktur des Schadens davon auszugehen, dass keine Kosten einsparbar sind (direkt vor der Ernte oder bei mäandrierendem Verlauf durch den Gesamtbestand), können auch Schadensflächen, die oberhalb der Grenze von 5.000 m2 liegen, nach dieser Methode ausgeglichen werden, sofern keine Schadenminderungsmöglichkeiten durch Kosteneinsparungen gegeben sind.
Weitere Informationen und Kenndaten für eine schnelle Bewertung von Aufwuchsschäden enthält die Broschüre „Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen und Grundstücken“, die vom Ausschuss für landwirtschaftliches Sachverständigenwesen im Verband der Landwirtschaftskammern e.V. (info@vlk-agrar.de) veröffentlicht wird.
Die Tabellen mit den Entschädigungssätzen der letzten Erntejahre finden Sie ebenfalls im Anhang.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Wirtschaftsberater*innen.
Downloads
Kontakte

Richtwert-Deckungsbeiträge 2022 erscheinen am 24.Februar 2023
Die Broschüre „Richtwert-Deckungsbeiträge 2022“ der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird am 24. Februar 2023 erscheinen. Aus praxisorientierten Daten zu Produkt- und Betriebsmittelpreisen sowie Saatgut-, Düngemittel- …
Mehr lesen...
Testbetriebsstatistik des WJ 2021/22
Buchführungsstatistik des Wirtschaftsjahres 2021/2022 veröffentlicht Ergebnisse des niedersächsischen Testbetriebsnetz stehen erstmals digital zur Verfügung
Mehr lesen...
Richtwert-Deckungsbeiträge für den ökologischen Landbau
Die Broschüre „Richtwert-Deckungsbeiträge im Ökologischen Landbau 2020“ ist erschienen. Aus einer Vielzahl an produktionstechnischen und ökonomischen Daten werden für 30 pflanzenbauliche und 10 tierische …
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen

Kooperationen in der Landwirtschaft
01.02.2024
Kooperationen in der Landwirtschaft – welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus? Viele arbeiten bereits mit Berufskollegen zusammen z.B. in Form von Maschinenbruchteilsgemeinschaften, um die Arbeitserledigungskosten zu senken oder sich …
Mehr lesen...
Ökonomie von Ackerkulturen
08.03.2024
Wie steht es unter den aktuellen Rahmenbedingungen um die Wirtschaftlichkeit unserer Feldfrüchte? Im ersten Teil des Seminars betrachten wir auf der Basis von Teil- und Vollkostenrechnungen die Wirtschaftlichkeit verschiedener Ackerfrü…
Mehr lesen...Drittmittelprojekte

Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...
ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...
AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...
AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...
Biotopverbund Grasland
Ausgangslage Hintergrund dieses Projektes ist der starke Rückgang artenreichen Grünlands und seine zunehmende Verinselung in landwirtschaftlich intensiv genutzten Räumen einerseits und der starke Flä…
Mehr lesen...
BTB
Ausgangslage Landwirte und Imker sind aufeinander angewiesen: Die Landwirte haben Vorteile durch die Bestäubung Ihrer Kulturpflanzen durch die Honigbienen. Die Imker benötigen Blühpflanzen zur Versorgung Ihrer Bienen und zur …
Mehr lesen...