Das Land Niedersachsen fördert die besonders tiergerechte Haltung von Ferkeln und Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen (Ringelschwanz) sowie die besonders tiergerechte Haltung von Sauen mit freier Abferkelung. Der Maßnahmenbeginn für den nächste Verpflichtungszeitraum startet am 1. Dezember 2023. Ab diesem Zeitpunkt starten auch die Vor-Ort-Kontrollen. Die Bewilligungsbescheide sollen in Kürze an alle Antragsteller versendet werden.
Zu den umfangreichen Fördervoraussetzungen gehört, dass alle Antragsteller, die zum ersten Mal die Förderung in Anspruch nehmen wollen, vor dem Start des Verpflichtungszeitraumes an einem sogenannten Starterseminar teilnehmen. Eine Anmeldung zu den Terminen ist ab sofort möglich. HIER geht es zu den Terminen.
Termine:
- 12.10.2023 LBZ Echem
Zur Anmeldung klicken sie auf den Webcode 33009329
- 16.10.2023 Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen
Zur Veranstaltung klicken sie hier: Webcode 33009330
- 08.11.2023 Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen
Zur Anmeldung klicken sie auf den Webcode: 33009331
- 15.11.2023 Versuchsstation für Schweinehaltung Wehnen
Zur Anmeldung klicken sie auf den Webcode: 33009332
Achtung!
Neu teilnehmende Mast- (T2) und Ferkelaufzuchtbetriebe (T4) müssen zusätzlich zu den Seminaren vor Beginn des Verpflichtungszeitraums eine anerkannte individuelle Beratung auf dem Betrieb erhalten. Für die Maßnahme T3 (Sauenhaltung) besteht eine solche Verpflichtung nicht.
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Freiwillige Informationsveranstaltung für langjährige Antragsteller:
Für alle langjährigen Antragsteller, die keine Verpflichtung zur Teilnahme an den Starterseminaren mehr haben, bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine online Informationsveranstaltung zu den aktuellen Grundsätzen der Fördermaßnahmen an. Schwerpunkt der Veranstaltung werden die formalen Fördervoraussetzungen und deren praktische Umsetzung sein.
Termin:
- 28.09.2023 online
Zur Anmeldung klicken sie auf den Webcode: 33009374
Anmeldeschluss: 25. September 2023
Hinweis:
Die Teilnahme an dieser online Veranstaltung ersetzt NICHT die Pflicht zur Teilnahme am Starterseminar!



















