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Sachkundelehrgang - Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel

Webcode: 33009514
Datum/Uhrzeit:
10.09.2024 bis 11.09.2024
Weitere Termine
Anmeldeschluss:
10.08.2024

Eine Anmeldung ist aktuell noch nicht möglich. Diese wird ab dem 11.06.2024 auf dieser Seite freigeschaltet.


Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für Geflügel am LBZ Echem an.

Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung* und deren Bewertung
  • Einhängen nach der Betäubung
  • Entbluten

*Dies beinhaltet folgende Betäubungsformen: Kopfschlag, Bolzenschuss und manuelle elektrische Durchströmung. Die Betäubungsform Wasserbad wird nicht geschult


Am ersten Tag erfolgen Schulung, schriftliche und mündliche Prüfung. Am zweiten Tag wird das sachkundige Betäuben und Töten praktisch geprüft. Außerdem werden die weiteren Prozessschritte Brühen, Rupfen und Ausnehmen demonstriert und es besteht Gelegenheit zum Üben.


Wichtige Hinweise:

  1. Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens die Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und entbluten. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
  2. Die mündliche Prüfung und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
  3. Wir empfehlen ausdrücklich Personen, die das Betäuben und Töten lebender Tiere noch nicht nicht beherrschen, im Vorfeld zum Sachkundelehrgang unter Anleitung einer sachkundigen Person zu üben (insbesondere den Kopfschlag).
  4. Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.

Mitzubringen:

  • Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel) 
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Schreibzeug

Kosten

Gebühren
450,00 Euro
Verpflegung
53,50 Euro
Gesamtgebühr
503,50 Euro
    Zusätzlich bei Bedarf:
Übernachtung im Einzelzimmer
inkl. Frühstück
69,00 Euro
Übernachtung im Doppelzimmer
inkl. Frühstück
49,00 Euro
Anreise am Vortag mit zusätzlicher Übernachtung im EZ
inkl. Frühstück
69,00 Euro
Anreise am Vortag mit zusätzlicher Übernachtung im DZ
inkl. Frühstück
49,00 Euro
Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung

Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem
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Anmeldung

Anmeldeinformationen s. Veranstaltungsbeschreibung.