Verlängerung, Lösung und Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses
Ausbildungsverträge können verlängert, einvernehmlich aufgelöst und unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig gekündigt werden.
Die Verlängerung eines Ausbildungsvertrages kann auf Wunsch des Auszubildenden in begründeten Fällen erfolgen und ist grundsätzlich in schriftlicher Form zu beantragen. Die Verlängerung kann beispielsweise erforderlich werden, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder um bei Lernschwierigkeiten bzw. nach einer längeren Krankheit des Auszubildenden die Ausbildungsziele noch erreichen zu können.
Bei der Auflösung oder Kündigung von Ausbildungsverträgen sind die rechtlichen Bestimmungen der §§ 20-23 des Berufsbildungsgesetzes besonders zu beachten.
Innerhalb der Probezeit (1-4 Monate) können sowohl Auszubildende als auch Ausbildende das Lehrverhältnis ohne nähere Angabe von Gründen kündigen.
Nach der Probezeit ist eine Kündigung möglich:
- aus wichtigem Grund fristlos
- durch den/die Auszubildende mit einer Frist von 4 Wochen, wenn die Berufausbildung in dem Beruf beendet werden soll
Eine Auflösung des Ausbildungsvertrages im beiderseitigen Einvernehmen ist jederzeit schriftlich möglich. Hierzu ist die Unterschrift beider Vertragspartner auf dem Aufhebungsvertrag erforderlich.
Die Kündigung eines Ausbildungsvertrages muss ebenso schriftlich erfolgen. Dazu haben die Vertragspartner eine gesonderte Vereinbarung zu schließen, in der die gegenseitigen Ansprüche (z. B. Resturlaub, Überstundenvergütung) dargestellt sind. Die Löschung des Ausbildungsverhältnisses ist über den dafür vorgesehenen Vordruck anzuzeigen.
Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist in jedem Fall sofort der zuständigen Ausbildungsberatung der Landwirtschaftskammer schriftlich mitzuteilen.
Nähere Informationen zum Thema sind auch dem Merkblatt "Beendigung, Kündigung und Verlängerung der Ausbildung" zu entnehmen.
Kontakte
Larissa Trutwig
Fachreferentin Aus- und Fortbildung für die Berufe Landwirt/-in, Pferdewirt/-in, Tierwirt/-in
Minderjährige: Ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei jugendlichen Auszubildenden ist vor dem Ausbildungs- oder Beschäftigungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung gemäß §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Die Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung geh&…
Mehr lesen...Teilzeitausbildung
Nach § 7 a BBiG ist eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich, z.B. für Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung.
Mehr lesen...Fischwirt: Ausbildungsvertrag, Verordnung, wichtige Unterlagen ...
Alle für den Abschluss des Ausbildungsvertrages notwendigen Unterlagen und die aktuellen Ausbildungsvergütungen, Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeit können Sie einfach im Downloadcenter finden und herunterladen.
Mehr lesen...Landwirt/in: Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Keine Ausbildung ohne Vertrag: Ein eingetragener Ausbildungsvertrag ist die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausbildung.
Mehr lesen...Vergütung und Urlaub
Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch.
Mehr lesen...Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung
Die Inhalte der Berufsausbildung in den agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Neben diesen Bestimmungen, die jeweils für den gewählten Beruf gelten, gibt es weitere berufs&…
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Drittmittelprojekte
Digitalisierung Überbetriebliche Lehrwerkstätten Rind und Schwein
Ausgangslage Sowohl bei der Produktion pflanzlicher Produkte als auch in der modernen Tierhaltung stehen den Landwirt*innen heute zunehmend digitalisierte Anwendungen zur Verfügung. Diese können helfen, die immer komplexer werdenden …
Mehr lesen...LBZ-JX
Ziel des Verbundprojektes ist die Unterstützung örtlicher Partner bei der Gründung und dem schrittweisen Aufbau eines landwirtschaftlichen Berufsbildungszentrums in der chinesischen Provinz Jiangxi nach dem Vorbild deutscher …
Mehr lesen...ValiKom Transfer
Ausgangslage Viele Menschen eignen sich berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse während ihres Arbeitslebens an. Doch Personen ohne Berufsabschluss oder berufliche Quereinsteiger können bei einem anstehenden Arbeitsplatzwechsel ihre …
Mehr lesen...Willkommenslotsen
Ausgangslage Bedingt duch die hohe Annzahl geflüchteter Menschen in den Jahren 2015 und 2016, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Projekt Willkommenslotzen initiiert. Willkommenslotzen kü…
Mehr lesen...