GAP 2023: Ausnahmen zur Stilllegung und zum Fruchtwechsel
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und dessen Auswirkungen auf die weltweite Ernährungssicherheit gibt es Ausnahmeregelungen zur verpflichtenden 4-prozentigen Stilllegung und zum Fruchtwechsel für das Antragsjahr 2023. Da die Ausnahmen durch entsprechende Vorraussetzungen begrenzt werden und eine langfriste Anbauplanung notwendig machen, gibt es diesbezüglich bereits einiges bei der ANDI-Antragstellung 2023 zu beachten.
Wesentlich für die Anbauplanung ist die Konditionalität mit 9 Standards für den guten landiwrtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ), also die Bedingungen, die jeder einhalten muss, um die Einkommensgrundstützung (ca.156 €/ha) und der Umverteilungsstützung (ca. 69 € für die ersten 40 ha; ca. 42 Euro für den 41. – 60. Hektar) zu erhalten.
Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7)
Mit dem 31.12.2022 endet die bisherige Anbaudiversifizierung. Die Vorgaben zum schlagbezogenen Fruchtwechsel werden für 2023 ausgesetzt.
Ab 2024 sind drei Vorgaben zum Fruchtwechsel einzuhalten:
- Auf mind. 33% der Ackerfläche eines Betriebes ist ein jährlicher Wechsel der Hauptkultur im Vergleich zum Vorjahr sicherzustellen.
- Auf mind. weiteren 33 % der Ackerfläche ist ebenfalls ein jährlicher Fruchtwechsel oder der Anbau einer Zwischenfrucht/ Unterssat vorzunehmen.
- Jedoch spätestens im 3. Jahr (Bezugsjahre 2022 und 2023) ist die Kultur zu wechseln. Eine schlagbezogene Betrachtung ist notwendig.
ACHTUNG: Die Vorgaben ab 2024 machen eine langfristige Anbauplanung erforderlich. Doch nicht nur die dritte Vorgabe ist dafür maßgeblich, auch die Möglichkeit durch den Anbau einer Zwischenfrucht oder Untersaat, um die insgesamt 66 % (Vorgabe 1 und 2) Fruchtwechsel zu erfüllen ist bereits in diesem Jahr zu durchdenken. Denn die Zwischenfrucht und Untersaat, die in 2024 zu den 66 % beitragen soll, muss bereits in 2023 angebaut und im Antrag codiert werden.
Flächenstilllegung (GLÖZ 8)
Auf die verpflichtende 4 %ige Stilllegung (GLÖZ 8) können 2023 neben Landschaftselementen an Ackerflächen auch Flächen angerechnet werden, die für die Erzeugung von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (ohne Soja) genutzt werden. Die Wahl der Ausnahmeregelung ist freiwillig. Entscheidet sich ein Antragsteller für die Ausnahmeregelung, gilt es zwei Voraussetzungen zu prüfen und einzuhalten:
- Die Beantragung einer freiwilligen zusätzlichen Stilllegung im Rahmen der Öko-Regelungen 1a und 1b ist nicht möglich.
- Flächen, die in den Antragsjahren 2021 und 2022 als Brache codiert wurden, gelten als "schützenswerte Brachen", dürfen nicht umgebrochen werden und müssen auch in 2023 wieder als Brache codiert werden. Das gilt für alle Brachecodierungen. Einzige Ausnahme sind AUKM-Brachen.
Eine weitergehende Beschreibung der GAP 2023 und der neuen grünen Architektur finden Sie in unserem Artikel Die neue GAP ab 2023.
Für Hilfestellungen bei der Agrarförderung stehen Ihnen unsere Wirtschaftsberater*innen gerne zur Verfügung.
Downloads
Kontakte
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
GLÖZ 5 – Vorgaben zur Begrenzung von Wasser- und Winderosion
Seit 2023 gibt es die neue, grüne Architektur der GAP. Jeder gezahlte Euro erfordert Umweltleistungen der Landwirtschaft. Das ist definiert über die so genannte Konditionalität mit ihren neun Standards für den guten …
Mehr lesen...GAP 2024 – Ein praktisches Beispiel
Die GAP-Antragsphase 2024 hat am 14.03.2024 begonnen. Anträge können bis zum 15.05.2024 über die Webanwendung ANDI gestellt werden. Welche Grundanforderungen sind 2024 einzuhalten, um die Flächenprämie zu bekommen? Der …
Mehr lesen...GAP 2024 - Anträge jetzt stellen!
Die GAP-Antragsphase ist am 14.03.2024 gestartet. Anträge können bis zum 15.05.2024 über die Webanwendung ANDI gestellt werden. Haben Sie Fragen zu den Vorgaben oder benötigen Sie Hilfe beim ausfüllen das Antrags, …
Mehr lesen...FAQ-Videos zur GAP 2024
Seit 2023 gibt es die neue, grüne Architektur der GAP. Jeder gezahlte Euro erfordert Umweltleistungen der Landwirtschaft. Das ist definiert über die so genannte Konditionalität. Zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft f…
Mehr lesen...Ergebnisse statt Auflagen
Förderung von Kennarten im Dauergrünland Vor wenigen Wochen haben wir die aktuellen Ökoregelungen (ÖR) der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Dauergrünland vorgestellt. Von diesem Förderprogramm mit einjä…
Mehr lesen...GAP 2023-2027 - Kulturlisten
In der Vielzahl an Rechtsgrundlagen zur GAP 2023-2027 werden verschiedene Kulturlisten beschrieben. Eine Übersicht finden Sie hier:
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Artenreiches Grünland: Kennarten sicher bestimmen
16.05.2024
Mit der GAP-Förderung kann man Fördermaßnahmen für das Vorhandensein verschiedener Kennarten im extensiv bewirtschafteten Grünland beantragen. Bei den Kennarten handelt es sich um Pflanzen, die durch ihr …
Mehr lesen...Artenreiches Grünland: Kennarten sicher bestimmen
23.05.2024
Mit der GAP-Förderung kann man Fördermaßnahmen für das Vorhandensein verschiedener Kennarten im extensiv bewirtschafteten Grünland beantragen. Bei den Kennarten handelt es sich um Pflanzen, die durch ihr …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Fördermöglichkeiten in der Landwirtschaft
Sie suchen eine kompetente Beratung zu Fördermöglichkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben.
Mehr lesen...Antrag auf Agrarförderung (ANDI)
Sie suchen einen kompetenten Dienstleister, der Sie durch den Sammelantrag navigiert und Sie bis zu einem fehlerfreien Flächenantrag – inklusive Tipps – führt? Dann nutzen Sie unsere Kompetenz!
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
5G Smart Country
Ausgangslage Weltbevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und schwieriger werdende klimatische Bedingungen machen es erforderlich, noch mehr Nahrung zu produzieren. Laut Prognosen muss die landwirtschaftliche Erzeugung mind. um 50% erhö…
Mehr lesen...Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...Biotopverbund Grasland
Ausgangslage Hintergrund dieses Projektes ist der starke Rückgang artenreichen Grünlands und seine zunehmende Verinselung in landwirtschaftlich intensiv genutzten Räumen einerseits und der starke Flä…
Mehr lesen...