Bezirksstelle Nienburg

Auf aktuelle Bodenproben achten

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Schon lange bevor die Düngeverordnung genaue Regeln und Vorgehensweise zur Ermittlung des N- und P-Düngebedarfs festgesetzt hat, waren die Ergebnisse der Grundnährstoffuntersuchungen der bewirtschafteten Flächen elementarer Bestandteil einer bedarfsgerechten und effizienten Düngung. Die Wichtigkeit der Kenntnis der Grundnährstoffgehalte in den Böden nimmt dabei immer weiter zu. Zum einen erfordert die gesetzlich vorgeschriebene Düngebedarfsermittlung eine Beprobung zu düngender Flächen >1ha auf den P2O5-Gehalt, zum anderen erfordern Einschränkungen beim Pflanzenschutz und höhere Anforderungen an die Nährstoffeffizienz eine optimale Versorgung der Kultur, um N-Aufnahme und Stressresistenz zu fördern. Nicht zuletzt machen deutlich gestiegene Düngemittelpreise eine gute Kenntnis der Nährstoffversorgung im Boden besonders wichtig.

Nmin Probenahme Vegetationsbeginn
Nmin Probenahme VegetationsbeginnGerald Burgdorf
 Rechtlich schreibt die Düngeverordnung für jeden zu düngenden Schlag größer als 1ha eine Bodenuntersuchung vor, die zum Zeitpunkt der Düngebedarfsermittlung nicht älter als sechs Jahre ist. Vor dem Hintergrund der ausgeweiteten Meldepflichten in ENNI bietet es sich also noch einmal mehr an, den Bestand an Bodenproben auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen. Hier ist es zumeist wenig hilfreich, zum Zeitpunkt der Meldung festzustellen, dass die vorhandenen Bodenproben im vergangenen Frühjahr bereits nicht mehr aktuell oder vorhanden waren! Besonderes Augenmerk gilt auch den Tauschflächen und Flächen, die in diesem Jahr erstmalig in die Bewirtschaftung genommen werden.

Sind aktuelle Bodenproben vorhanden, können bei der Düngebedarfsermittlung und der Eingabe in ENNI trotzdem noch fragen auftreten. Wie ist etwa mit Schlägen kleiner als 1ha zu verfahren? Hier ist es ausreichend, eine Bodenprobe eines vergleichbaren Schlages zu hinterlegen, der gleich bewirtschaftet wird. Dennoch ist eine regelmäßige Beprobung auch bei diesen kleinen Flächen zu empfehlen, um einen effektiven Pflanzenbau zu ermöglichen! Eine engmaschige und an die Verhältnisse der bewirtschafteten Schläge angepasste Beprobung kann jedoch ihrerseits wieder Probleme erzeugen. Liegen für einen Schlag in ENNI mehrere Bodenuntersuchungen gleichen Datums vor, sollte per Hand eine entsprechende Mittelwertprobe im System hinterlegt werden. Zwar besteht die Möglichkeit, den Schlag in ENNI weiter zu unterteilen und die passenden Einzelproben zu hinterlegen, doch reduziert dieses Vorgehen deutlich die Übersicht und birgt ein größeres Fehlerpotenzial. 
Nutzen Sie daher nun die Zeit und prüfen die vorliegenden Unterlagen auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Aus pflanzenbaulicher Sicht ist es empfehlenswert, in geringeren Abständen Bodenproben zu ziehen (z.B. alle drei Jahre). Hierbei ist nicht zu vergessen, dass sich die Pflicht der Bodenbeprobung nicht nur auf Acker, sondern auch auf Grünland bezieht! 
Sollten Sie nun noch Bodenuntersuchungen benötigen, können Sie diese selbst mit dem passenden Besteck ziehen. Untersuchungsaufträge für die Analyse bei der Lufa Nord-West finden Sie hier: Untersuchungsaufträge Boden LUFA