Am 07.07.2023 wurde die neue bzw. überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A – Landwirtschaftliche Primärproduktion vom 28.06.2023 veröffentlicht. In diesem Bereich können ab sofort wieder Anträge auf Förderung gestellt werden. Besonders interessant sind hier die sogenannten förderfähigen Einzelmaßnahmen Teil A im Förderbereich 3.1. Hier beträgt der Fördersatz bis zu 30% des Nettoinvestitionsvolumens.
1. Kleine Verbraucher im direkten Austausch
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Ventilatoren
- Kompressoren
2. Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen
- Energiespeicher
- Energieschirme
- Festinstallierte Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern
- Vorkühler in Milchkühlanlagen
- Wärmetauscher
3. Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung
- Reifendruckregelanlagen
4. Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung
- elektrisch betriebene Landmaschinen (Traktoren, Futtermischwagen, Hoflader etc. )
- biokraftstoffbetriebene Landmaschinen (Traktoren, Futtermischwagen, Hoflader etc.)
- autonom arbeitende Roboter in der Innenwirtschaft (z. B. Futter- oder Mistschieber)
Sie interessieren sich für diese förderfähigen Einzelmaßnahmen oder benötigen Untersützung bei der Erstellung der Anträge? Sprechen Sie uns gerne an!