Jeder Auszubildende hat im Laufe seiner Ausbildung eine Zwischen- und Abschlussprüfung abzulegen. Die Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden rechtzeitig zu den Prüfungen anmelden. Anmeldungen erfolgen über die Landwirtschaftskammer.

Zur Zwischenprüfung ist das Berichtsheft vorzulegen, das einer Zwischenkontrolle unterzogen wird. Das Anmeldeformular zur Zwischenprüfung finden Sie im Downloadcenter
Für die Abschlussprüfung wird laut Prüfungsordnung derjenige zugelassen
- der die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- der an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie
- das Berichtsheft geführt hat,
- dessen Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen worden ist.
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will (§ 45 Abs. 2 BBiG).
Das Anmeldeformular zur Abschlussprüfung finden Sie im Downloadcenter.