Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

BauernMarkt - Das Kontrollzeichen für Bauernmärkte in Niedersachsen

Webcode: 01014476

Der Bauernmarkt als Absatzweg ist entdeckt. Doch längst ist nicht mehr alles Bauernmarkt, wo Bauernmarkt dran steht. Da der Direktverkauf ein positives Image bei Verbrauchern hat, versucht eine Vielzahl von Personen - vom Autohändler bis zum Flohmarktveranstalter - Direktvermarkter in ihre Freiluftveranstaltungen einzubinden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Wenn jedoch mit dem Begriff „Bauernmarkt“ für  Schauen geworben wird, auf denen Händler überwiegend Handelsware anbieten, kann es zum Nachteil für die echten landwirtschaftlichen Märkte werden.

 

Bauernmarkt in Hannover
Bauernmarkt in HannoverSabine Hoppe
Vor fast 20 Jahren wurde von der Landwirtschaftskammer gemeinsam mit Direktvermarktern ein Zeichen entwickelt, das deutliche Zeichen setzt. Von der Landwirtschaftskammer vergeben und regelmäßig kontrolliert, macht es die Verbraucher auf echte Bauernmärkte aufmerksam.  Bewusst in Farben gesetzt, die Frische signalisieren, lädt sozusagen der mit landwirtschaftlichen Produkten prall gefüllte Korb mit dem freundlichen dynamischen Schriftzug „Bauernmarkt in ...“ zum Einkaufen ein.

Kriterien für die Zeichenvergaben an Bauernmärkte:

Der Bauernmarktverein bzw. Erzeugerzusammenschluss hat zum Ziel, einen regelmäßig stattfindenden Bauernmarkt einzurichten, zu organisieren und durchzuführen. Aktive Mitglieder des Zusammenschlusses dürfen nur landwirtschaftliche Direktvermarkter sein. Die Marktteilnahme ist nur den aktiven Mitgliedern/Gesellschaftern des Zusammenschlusses vorbehalten. Ausnahme: Informationsstände der Landwirtschaftskammer, des Landvolkes, der Landfrauen, der Verbraucherberatung etc..

Gegenstände des Marktverkehrs müssen aus eigener landwirtschaftlicher Urproduktion stammen. Erzeugnisse anderer land­wirtschaftlicher Betriebe dürfen weiterver­kauft werden, sofern die jeweiligen Betriebsleiter dem Marktbeschicker persönlich bekannt sind. Der Zukauf von diesen anderen regionalen landwirtschaftlichen Betrieben darf 30 Prozent des Marktumsatzes nicht überschreiten.

Standorte und Marktzeiten aller anerkannten Bauernmärkte mit dem Logo der Landwirtschaftskammer finden Sie unter www.service-vom-hof.de sowie unter 

Logo BauernMarkt
Logo BauernMarktSabine Hoppe
www.bauernmarkt-hannover.de.