Im Rahmen der Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges hat der NLWKN den Auftrag erhalten, die Erfassungen der nach § 24 Abs. 2 NNatSchG zusätzlich gesetzlich geschützten Biotope „Mesophiles Grünland“, „Sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland“ sowie „Obstbaumwiesen und -weiden“ durchzuführen. Diese Erfassungen bilden die Grundlage für die Gewährung des neu eingeführten erweiterten Erschwernisausgleichs.

Die aufgenommenen Kartierungsdaten des NLWKN werden nach Fertigstellung den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) übermittelt, die die geschützten Biotope in das Verzeichnis gemäß § 30 Abs. 7 BNatSchG aufnehmen und die Benachrichtigungen gemäß § 24 NNatSchG vornehmen.
Mit der Benachrichtigung über die gesetzlich geschützten Biotope sind Vorgaben für die weitere Bewirtschaftung und gegebenenfalls Nutzungseinschränkungen sowie Grünlandumbruchverbote verbunden. Dafür wird ein erweiterter Erschwernisausgleich gemäß § 42 Abs. 5 NNatSchG gewährt. Meldungen weiterer Flächen zur Aufnahme in die Gebietskulisse des erweiterten Erschwernisausgleichs sind möglich. Informationen werden auf der Internetseite www.nlwkn.niedersachsen.de/grundstuecksbetretung-naturschutz bekanntgegeben. Diese Internetseite enthält einen Link zur interaktiven Niedersächsischen Umweltkarte mit den Untersuchungsflächen.
Bei Fragen zu den Kartierungen wenden Sie sich bitte über die angegebene Internetseite direkt an den NLWKN.