Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Erzeugnisse oder Bedarfsgüter werden heute üblicherweise von lof Betrieben unterschiedlicher rechtlicher und steuerlicher Ausgestaltung (klassische lof Betriebe, gewerbliche Biogasanlagen, gewerbliche Tierhaltung, etc.) oder in deren Auftrag z. B. durch Lohnunternehmer transportiert. Bei den Transporten sind eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen und für die Land- oder Forstwirtschaft gibt es zahlreiche Ausnahmen.
