Die wirtschaftliche Situation vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist schwierig bis besorgniserregend. Psychische Belastungen sind eine häufige Folgeerscheinung. Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht einen Anstieg an psychischen Erkrankungen unter ihren Versicherten.
Förderfähige Beratungsleistung:
• Ungeklärte Hofnachfolge
• Generationen- und Familienkonflikte
• Finanzielle Unsicherheiten
• Unklare Rollenverteilungen / Aufgaben im Betrieb
… und daraus resultierend:
Burnout, Depression, Schlaflosigkeit, Alkoholismus
Ziel der geförderten Beratung:
• Reduktion von außergewöhnlichen Belastungen und damit eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands
• gesunde Arbeitsstrukturen für zukunftsfähige Betriebe
• Erhalt der Arbeitsfähigkeit bis zur Verrentung
Voraussetzungen und Ablauf:
• Antragsteller*in ist in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert
• und hat eine entsprechende gesundheitliche Einschränkung / Belastung
Der Antrag inklusive Fallbeschreibung wird über die sozioökonomischen Berater der LWK gestellt. Nach Bewilligung des Antrags
durch die SVLFG kann die Beratung beginnen. Die Abrechnung der Beratung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der LWK und
der SVLFG. Die Fahrkosten trägt der Versicherte selbst.
Leistungen der SVLFG:
• Kostenübernahme der sozioökonomischen Beratung mit einem Umfang von max. 10 Stunden
• Kostenübernahme für eine Mediation mit einem Umfang von max. 10 Stunden