Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Einzug des Kammerbeitrags: Hier gibt's alle Infos
Ab diesem Jahr zieht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen den Kammerbeitrag direkt von Besitzerinnen und Besitzern landwirtschaftlich bewerteter Flächen ein. Die Bescheide sind inzwischen versandt worden. Hintergründe der Änderung sind die Neuordnung der Grundsteuer sowie die jüngste Novelle des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. In unserem Infoportal zum Kammerbeitrag finden Sie alle nötigen Informationen.

Informationstag Grünland: Update direkt vom Feld
Beim Informationstag Grünland kamen sehr unterschiedliche Themen zur Sprache. Im Kern ging es um eine nachhaltige Grünlandbewirtschaftung aus Sicht des Klimawandels, der Artenvielfalt, der Futter- und Düngungseffizienz, des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und den Pflegearbeiten.

Hofübergabe: Kammer bietet landesweit Seminare an
Der Generationswechsel auf landwirtschaftlichen Betrieben stellt viele Familien vor komplexe Herausforderungen. Um diesen Prozess rechtssicher und fair zu gestalten, bieten wir in mehreren Regionen Seminare zu diesem Thema an. So erläutert Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen am 23. Oktober in Oldenburg die rechtlichen Grundlagen der Hofübergabe.
Veranstaltungen

Heimischer Ackerbau zwischen Top und Flop
Steigende Erträge, sinkende Preise: Wir ziehen Bilanz für das Erntejahr 2025 in Niedersachsen. Das extrem trockene Frühjahr hat die meisten Kulturen nicht so stark geschädigt wie zunächst befürchtet. Die Aussichten für die laufende Maisernte sind insgesamt gut.

Gewässerrandstreifen: Zahlungen beantragen mit DigiGRaS
Dass Betriebe Ausgleichszahlungen für eingeschränkt bewirtschaftete Gewässerrandstreifen beantragen können, ist Bestandteil des Niedersächsischen Weges. Das Programm DigiGRaS ermöglicht Ihnen eine digitale, anwenderfreundliche Möglichkeit, Gewässerrandstreifen lagegenau mit entsprechenden Maßen anzugeben. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Ihnen das Programm bietet.

Verschiebung der Düngesperrfrist auf Grünland nur eingeschränkt möglich
Die Sperrfrist für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau im grünen Gebiet beginnt am 01. November. Wie bereits in den vergangenen Jahren bietet die Düngeverordnung den Landwirten die Möglichkeit, die Sperrfrist zu verschieben, wenn die Belange des Boden- und Gewässerschutzes dem nicht entgegenstehen. Eine Sperrfristverschiebung auf Ackerland ist grundsätzlich nicht möglich. Der Antrag ist spätestens bis zum 13. Oktober zu stellen. Eine Verschiebung der Sperrfrist in roten und gelben Gebieten ist nicht zulässig.