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Unterkünfte für Mitarbeiter: Brandschutz

Webcode: 01037174

Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden, z.B. Saisonarbeitskräften, Unterkünfte zur Verfügung, sind Sie auch für den Brandschutz verantwortlich.

 

Baulicher Brandschutz
In den jeweiligen Landesbauordnungen (z. B. NBauO) und Brandschutzgesetzen (Niedersächsisches Brandschutzgesetz) sind die Anforderungen an die Baugestaltung, die Bauausführung und an die verwendbaren Bauprodukte beschrieben.
Der Zweck dieser brandschutztechnischen Auflagen in Baugenehmigungen ist, mittels technischer Maßnahmen Entstehungsbränden sowie der Feuer- und Rauchausbreitung wirksam vorzubeugen, sodass im Brandfall ein Gebäude nicht für Mensch und Tier zur Todesfalle wird und wirksame Löscharbeiten möglich sind.


Hierzu gibt es für bauliche Anlagen und andere Einrichtungen Auflagen, die sich auf:

  • die Brennbarkeit der Baustoffe,
  • die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile (ausgedrückt in Feuerwiderstandsklassen z.B. F 30 oder F 90, d.h. widersteht Feuer 30 min, bzw. 90 min.),
  • die Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen („rauchdichte Türen“, Brandschutzklappen)
  • und die Anordnung von Rettungswegen beziehen.

Verfügt das Gebäude über Aufenthaltsräume, so ist ein zweiter Rettungsweg erforderlich. Das heißt, egal wo sich eine Person im Gebäude aufhält, zur Selbstrettung braucht sie immer mindestens zwei Optionen.
Der zweite Rettungsweg kann je nach Gebäudehöhe und Nutzung entweder über Rettungsgeräte der Feuerwehr oder durch weitere Treppen sichergestellt werden. Die zulässigen Rettungsweglängen ergeben sich aus den Landesbauordnungen und entsprechenden Richtlinien und Verordnungen

 

Anlagentechnischer Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz bedeutet außerdem, mithilfe technischer Anlagen Brände und Brandschäden frühzeitig zu erkennen, die Anzahl der Brände zu minimieren und bestenfalls auszuschließen. Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören:
Feuerlöschsysteme, Feuerlöscher, Wandhydranten, Systeme zur Brandfrüherkennung und Teile der technischen Gebäudeausrüstung wie Aufzüge, Feuerungs-, Leitungs- und Lüftungsanlagen oder auch Blitzschutzanlagen.
Sachkundige müssen alle Anlagen regelmäßig nach bestimmten Fristen überprüfen; Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse prüfen sie z.B. mindestens jährlich.

 

Betrieblich-organisatorischer Brandschutz
Der betrieblich-organisatorische Brandschutz beruht auf der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, auf einem Konzept zur sicheren und schnellen Gebäuderäumung im Gefahrenfall und auf Kontrollaufgaben jeglicher Art im vorbeugenden Brandschutz.
Von besonderer Bedeutung ist hier die Ausbildung von Mitarbeitern als Brandschutz- und Räumungshelfer.
Eine Übersicht zu wesentlichen Anforderungen an die 3 Säulen des vorbeugenden Brandschutzes gibt die Checkliste im Anhang.


Weitere Informationen zur Betreiberverantwortung sowie zu Sicherheitseinrichtungen und Beschaffenheit der Unterkünfte finden Sie in folgenden Artikeln:

Unterkünfte für Mitarbeiter: Ihre Verantwortung als Betreiber

Unterkünfte für Mitarbeiter: Arbeitsstättenregel

Sammelunterkünfte in Zeiten von Covid-19  

Kontakte

Gabriele Ritterhoff

Gabriele Ritterhoff

Beraterin Arbeitnehmerberatung, Sicherheitstechnische Betreuung

0441 801-348

gabriele.ritterhoff~lwk-niedersachsen.de

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