In den vergangenen Jahren hat sich die ITW weit im Markt verbreitet, sodass sie aktuell als Deutschlands größtes Tierwohlprogramm gilt. An der 3. Programmphase 2021 – 2023 haben sich über 13.000 Landwirte beteiligt. D.h. von den in Deutschland gehaltenen Tieren profitieren rund 50 % aller Mastschweine und ca. 90 % aller Masthähnchen und -puten von den Vorgaben der ITW. Daher geht es nach 2023 auch trotz beschlossener staatlicher Tierwohlkennzeichnung mit der ITW weiter.
Die ITW ist ein branchenübergreifendes Bündnis von Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Ziel ist das Landwirte das Tierwohl noch stärker berücksichtigen können, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes beeinträchtigt wird. Die Teilnehmer verpflichten sich tierwohlfördernde Haltungskriterien umzusetzen und erhalten dafür ein Tierwohlentgelt.
Hauptziel der 4. Programmphase ist die Nämlichkeit im Bereich Schwein zu erreichen. Das bedeutet, dass ein Schwein von der Geburt bis zur Schlachtung nach ITW-Vorgaben gehalten wird. Im Bereich Geflügel konnte dieses Ziel bereits in den letzten Programmphasen erreicht werden. In 2024 bleiben die Vorgaben für die Ferkelerzeugung, Schweine- und Putenmast unverändert. Nur in der Hähnchenmast werden Anforderungen ergänzt. Abhängig von den politischen Entscheidungen zur gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung im Bereich Schwein und zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Putenhaltung sollen die Vorgaben der ITW 2025 überarbeitet und angepasst werden.

Eine erhebliche Änderung der ITW ab 2024 betrifft die Finanzierung, da für die Schweine-, Hähnchen- und Putenmast nur noch unverbindliche Preisvorschläge gelten, die der Landwirt selber durch Verträge mit seinem Abnehmer fixieren muss. Nur im Bereich Ferkelerzeugung wird das Tierwohlentgelt weiterhin durch das Fondsmodell ausgezahlt.
Ferkelerzeugung
Wie bisher gelten Sauenhalter und Ferkelaufzüchter weiterhin als eine Einheit und werden zum Bereich Ferkelerzeugung zusammengefasst. Das Tierwohlentgelt wird an den Ferkelaufzüchter ausgezahlt, der einen Teil an den Sauenhalter durchreichen muss. Trotz der Einheit erfolgt die Anmeldung der Sauenhalter und Ferkelaufzüchter weiterhin getrennt voneinander. In der Ferkelaufzucht wird zwischen „Bestands-Ferkelaufzüchter“ (= Betriebe, die bereits seit Beginn der 3. Programmphase an der ITW teilnehmen) und „Nämliche Ferkelaufzüchter“ (= Betriebe, die seit November 2022 an der ITW teilnehmen und die Ferkel daher bereits an ITW-Mäster liefern) unterschieden.
Bestands-Ferkelaufzüchter erhalten bis zum 30.06.2024 ein Tierwohlentgelt in Höhe von 3,57 € je Ferkel. Im Anschluss bemisst sich die Höhe des Entgelts daran, ob die Ferkel an einen ITW-Mäster gehen oder nicht. Werden die Ferkel an einen ITW-Mäster geliefert, erhält der Ferkelaufzüchter ein Entgelt von 4,00 € je Ferkel. Erfolgt die Mast nicht nach ITW-Vorgaben, erhält der Ferkelaufzüchter nur 3,00 € je Ferkel.
Nämliche Ferkelaufzüchter erhalten nach Ende der 3. Programmphase (ab 01.07.2024) ein Tierwohlentgelt in Höhe von 4,00 € je Ferkel.
1,80 € je Ferkel hat der Ferkelaufzüchter an den Sauenhalter weiterzugeben. Die Höhe der Beträge wird regelmäßig von der ITW geprüft und bei Bedarf angepasst.
Schweinemast
Die Empfehlung der ITW zum Preisaufschlag in der Schweinemast liegt bei 5,28 € je Mastschwein ist jedoch von jedem Landwirt frühzeitig selber mit dem Vermarkter zu vereinbaren.
Kriterienkatalog Schwein
Sauenhaltung |
Ferkelaufzucht |
Schweinemast |
Basiskriterien QS |
Basiskriterien QS |
Basiskriterien QS |
QS-Antibiotika-Monitoring |
QS-Antibiotika-Monitoring |
QS-Antibiotika-Monitoring |
Gesundheitsplan |
Gesundheitsplan |
QS-Schlachtbefund-auswertung |
Stallklimacheck |
Stallklimacheck |
Stallklimacheck |
Tränkwassercheck |
Tränkwassercheck |
Tränkwassercheck |
Fortbildung |
Fortbildung |
Fortbildung |
Tageslicht |
Tageslicht |
Tageslicht |
10 % mehr Platzangebot |
Bezug von ITW Ferkeln |
10 % mehr Platzangebot |
Raufutter |
Raufutter |
Raufutter |
Vermarktung an ITW-Mäster* (angepasst) |
*einzuhalten von Bestands-Ferkelaufzüchtern ab 01.07.2024
Geflügelmast
Wie in der Schweinmast muss der Tierwohlbonus auch in der Geflügelmast direkt zwischen Landwirt und Vermarkter verhandelt und vertraglich fixiert werden. Die ITW empfiehlt einen Preisaufschlag von 2,75 ct je kg LG bei Hähnchen, 3,25 ct je kg LG bei Putenhennen und 4,00 ct je kg LG bei Putenhähnen. Diese Preisvorschläge gelten ab dem 01.04.2024.
Kriterienkatalog Geflügel
Putenmast |
Hähnchenmast |
Basiskriterien QS |
Basiskriterien QS |
Bezug Eintagsküken über QS-lieferbrechtigte Brütereien |
Bezug Eintagsküken über QS-lieferbrechtigte Brütereien |
Maßnahmen zur Verbesserung der Fußballengesundheit |
Maßnahmen zur Verbesserung der Fußballengesundheit |
Stallklimacheck |
Stallklimacheck |
Tränkwassercheck |
Tränkwassercheck |
Fortbildung |
Fortbildung |
Vorgaben zum Verladen |
Vorgaben zum Verladen |
Befunddaten-Monitoring |
Befunddaten-Monitoring (angepasst) |
Zusätzlich Beschäftigungsmöglichkeiten |
Zusätzlich Beschäftigungsmöglichkeiten (angepasst) |
Vergrößertes Platzangebot |
Vergrößertes Platzangebot |
Dämmerlichphase (neu) |
Registrierung zur 4. Programmphase
Geflügel- und Schweinehalter können sich ab dem 01.09.2023 zur 4. Programmphase der ITW registrieren. Alle Mäster, sowie Sauenhalter können sich dann jederzeit über einen Bündler anmelden. Dazu sind eine Teilnahmeerklärung und entsprechende Anlagen auszufüllen sowie ein Umsetzungszeitpunkt, ab wann die Vorgaben eingehalten werden können, festzulegen. Ausschließlich für die Ferkalaufzüchter gibt es eine vorgegebene Antragsphase. Die Anmeldung für Ferkelaufzüchter ist vom 2. - 30. Mai 2024 wieder über den Bündler möglich! Achtung. je nach Bündler kann die Antragsphase früher enden.
Teilnahmelaufzeit
Nach dem Start ins neue Programm gibt es keine zeitliche Begrenzung der Teilnahmedauer mehr. Das bedeutet, die Teilnahme verlängert sich automatisch, solange diese nicht gekündigt und alle Audis bestanden werden.
Audits und Kontrollen
In der 4. Programmphase wird pro Kalenderjahr ein Programmaudit und ein Bestandscheck bei jedem teilnehmenden Betrieb vorgenommen. Für bereits teilnehmende Betriebe kann das letzte Bestätigungsaudit der 3. Programmphase und das erste Programmaudit der 4. Programmphase gleichzeitig erfolgen. Dazu ist der Umsetzungszeitpunkt 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit im alten Programm zu wählen. Bereits teilnehmende Sauenhalter und Mäster können den Umsetzungszeitpunkt ab dem 01.10.2023, Ferkelaufzüchter erst ab dem 12.10.2023 wählen.
Soll das letzte Bestandsaudit der 3. Programmphase getrennt vom 1. Programmaudit der 4. Programmphase erfolgen, ist der Umsetzungszeitpunkt nach Ende der alten Laufzeit zu wählen. Daraus resultiert jedoch in jedem Fall eine Teilnahmelücke zwischen den Programmphasen.
Neu teilnehmende Sauenhalter und Mäster können den Umsetzungszeitpunkt ab dem 01.04.2024 frei wählen.
Werden im Audit leichte Abweichungen erkannt, ist die Vereinbarung einer Korrekturmaßnahme (C-Bewertung) möglich. Dadurch wird der Betrieb bis zur Umsetzung und Freigabe in der Datenbank gesperrt und ist nicht berechtigt Tierwohlentgelte zu erhalten.