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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Webcode: 01012561

Um eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Wer wird gefördert?

Jugendliche haben einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei Aufnahme einer betrieblichen Erstausbildung, wenn sie auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind.

 Was wird gefördert?

Die Berufsausbildungsbeihilfe dient zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Fahrtkosten und der sonstigen Kosten (u. a. für Arbeitskleidung). Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens 1 Kind können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

 Wie viel Berufsausbildungsbeihilfe wird gezahlt?

Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen des Auszubildenden sowie das Jahreseinkommen der Eltern und der Ehegatten bzw. Lebenspartner, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt, wird angerechnet.

 Wer zahlt die Berufsausbildungsbeihilfe?

Zuständig für die Antragstellung und Bewilligung einer Berufsausbildungsbeihilfe ist die Agentur für Arbeit. Gezahlt wird für die Dauer der Ausbildung. Wichtig ist dabei, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Ausbildung bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird. Wird die BAB nach Beginn der Ausbildung beantragt, wird sie rückwirkend von Beginn des Monates angeleitet, in dem die Leistung beantragt worden ist.

Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten Sie hier.