Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Teilzeitausbildung

Webcode: 01037030

Nach § 7 a BBiG ist eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich, wenn z. B. ein eigenes Kind zu betreuen ist. Eine Teilzeit-Ausbildung ermöglicht jedem und damit auch jungen Müttern und Vätern Familienarbeit und Ausbildung zu vereinbaren. 


Wie funktioniert eine Ausbildung in Teilzeit? Was ist bei den Arbeits- und Ausbildungszeiten zu beachten?

Mit der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 12.12.2019 haben sich Änderungen zur Stärkung der Berufsausbildung in Teilzeit ergeben. Nach § 7a des BBIG kann die gesamte Ausbildungsdauer oder auch nur ein bestimmter Zeitraum der Ausbildung in Teilzeit absolviert werden. Das Vorliegen einer Begründung für einen Teilzeitwunsch wird nicht mehr gefordert, entscheidend sind die gemeinsamen vertraglichen Absprachen zwischen Ausbildenden und Auszubildenden.
 

Wie verläuft eine Ausbildung in Teilzeit?

Es wird eine wöchentliche oder tägliche Reduzierung der Ausbildungszeit im Betrieb vereinbart, die Kürzung darf jedoch nicht mehr als 50% der regulären Ausbildungszeit betragen. Es somit möglich, täglich z.B. nur 4 (oder auch 6 oder 7) Stunden im Betrieb zu arbeiten oder einzelne Wochentage freizuhalten.

Verlängert sich durch die Teilzeitausbildung die Ausbildungsdauer?

Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum 1,5-fachen einer regulären Ausbildung in Vollzeit (Verlängerung also auf maximal 4,5 Jahre Ausbildungsdauer bei einer Vereinbarung auf Halbierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit).
Die Teilzeitausbildungsdauer ist auf ganze Monate zu runden.

Die Berechnung der Verlängerung erfolgt nach dem Verhältnis
Wochenausbildungszeit in Vollzeit (VZ) : Wochenausbildungszeit in Teilzeit (TZ).


Beispiel 1:

40 Std. (VZ): 30 Std. (TZ) =  1,333

Ausbildungszeit 36 Monate (VZ) x 1,333 = 47,988 Monate, gerundet 48 Monate (TZ).

Bei einer dauerhaft um 25% reduzierten Wochenausbildungszeit (= 30 Std.) erhöht sich die Ausbildungszeit von 36 Monaten (in Vollzeit) auf 48 Monate (in Teilzeit).

Beispiel 2:

40 Std. (VZ): 24 Std. (TZ) =  1,67

Ausbildungszeit 36 Monate (VZ) x 1,67 = 60,12 Monate, gerundet 60 Monate (TZ).

Bei einer dauerhaft um 40% reduzierten Wochenausbildungszeit (= 24 Std.) würde sich die Ausbildungszeit von 36 Monaten (in Vollzeit) normalerweise auf 60 Monate (in Teilzeit) erhöhen. Die Ausbildungszeit wird jedoch gesetzlich auf das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit (= 54 Monate) begrenzt.



Gibt es Ausnahmen?

Auf Verlangen des/der Auszubildenden kann die Höchstdauer der Teilzeitberufsausbildung auch über die 4,5 Jahre hinaus bis zur Teilnahme an der nächst möglichen Abschlussprüfung verlängert werden. Die Möglichkeiten eines Antrages auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildung nach § 8 (1) + (2) BBIG sind außerdem unberührt. Auszubildende in Teilzeit, z.B. mit Abitur oder sehr guten Leistungen, können also die Teilzeitausbildungsdauer reduzieren, ebenso kann bei Leistungsproblemen z. B. nach einer sehr schwachen Zwischenprüfung oder Krankheitsausfällen die Ausbildungsdauer verlängert werden.
 

Wie läuft es mit der Berufsschule?

Der Berufsschulunterricht und die überbetrieblichen Lehrgänge erfolgen in Vollzeit. Dieses ist bei der Vereinbarung der Arbeitszeiten einzurechnen und zu beachten. Die Berufsschule sollte jedoch über die Teilzeitausbildung informiert werden, und für die Verlängerungszeit müssen individuelle Absprachen zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule für den Schulbesuch getätigt werden.

Was ist bei der Vergütung und bei der Vertragsgestaltung zu beachten?

Die Vergütung sollte prozentual an die zeitliche Verkürzung der Arbeitszeit angepasst werden (darf aber natürlich auch aufgestockt werden) und wird dann gestreckt über die gesamte Ausbildungsdauer gezahlt. In diesem Fall darf die monatliche Auszahlungshöhe der Vergütung auch unterhalb des Mindestlohns liegen.

Den Antrag auf Teilzeitausbildung stellen Betrieb und Auszubildende gemeinsam bei der Landwirtschaftskammer, wenn der Ausbildungsvertrag eingereicht wird.

  • Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie weitere Details sind im Ausbildungsvertrag unter Punkt „D“ anzukreuzen und in die gesonderte Anlage „Teilzeitausbildung“ (erhältlich im Downloadcenter der Internetseite der Landwirtschaftskammer) einzutragen.
  • Der Urlaubsanspruch entspricht dem von Vollzeitauszubildenden, wenn nur die tägliche Ausbildungszeit reduziert wird. Bei einer Reduzierung der Zahl der betrieblichen Ausbildungstage pro Woche fällt auch der Urlaubsanspruch in der Regel anteilig aus.
  • Der Ausbildungsplan ist an die Teilzeitausbildung anzupassen. Da es sich bei Teilzeitausbildungen immer um Einzelfälle handelt, wird bei der Erstellung des Ausbildungsplans eine Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer empfohlen.

Welche Unterstützung ist möglich?

Folgende Unterstützungsmöglichkeiten können von Auszubildenden, die finanziellen oder sonstigen Förderbedarf haben, in Anspruch genommen werden:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • eigenes Kindergeld, Kindergeld für das Kind sowie Elterngeld
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld und Kosten für die Unterkunft sowie Leistungen für Bildung, Teilhabe und Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • Unterhaltsleistungen bzw. Unterhaltsvorschuss sowie Leistungen der Eltern
  • Wohngeld
  • steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
  • ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Grundsätzlich sollten die Anträge möglichst zeitnah gestellt werden. Die wichtigste Grundlage für eine Bewilligung finanzieller Unterstützung ist der Ausbildungsvertrag.
 

Vorteile einer Teilzeitausbildung für die Auszubildenden

Menschen in besonderen Lebenssituationen (junge Eltern, Pflegende, Flüchtlinge mit Deutschkursen oder weitere Personenkreise mit besonderem Zeitbedarf) haben dadurch die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erlangen oder fortzusetzen, und so die spätere finanzielle Existenz zu sichern.
 

Vorteile einer Teilzeitausbildung für Unternehmen

Da eine Vollzeitausbildung, die z.B. durch Mutterschutz oder die Elternzeit unterbrochen wurde, in einer Teilzeitausbildung fortgesetzt werden kann, besteht hierdurch die Möglichkeit, die Ausbildung mit einem vollwertigen Berufsabschluss zu beenden. Die Erfahrung zeigt, dass Auszubildende, die zeitliche Verpflichtungen und Ausbildung miteinander vereinbaren können, in einer Teilzeitausbildung hochmotiviert sind und eine starke Bindung an den Betrieb haben. 

 

Da es sich um individuelle Regelungen und Einzelfälle handelt, nehmen Sie gern die Beratung der Ausbildungsberatung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Anspruch. Auch die Teilzeitausbildungsverträge und alle Anträge z. B. auf Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungsdauer werden von der Landwirtschaftskammer als zuständiger Stelle geprüft und eingetragen bzw. entschieden.

Kontakte

Rudolf Fuchs
Dipl.-Ing.
Rudolf Fuchs

Leiter Fachbereich Aus- und Fortbildung, Landjugend

rudolf.fuchs~lwk-niedersachsen.de

Mehr zum Thema

Berufsausbildung in der Hauswirtschaft

Anerkennung als Ausbilder*in in der Hauswirtschaft

Wer sich als Ausbilder*in in den Berufen Hauswirtschafter*in und Fachpraktiker*in Hauswirtschaft anerkennen lassen möchte, muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

Mehr lesen...
Ausbildungsberaterinnen und Berater der LWK Niedersachsen

Ansprechpartner für die Ausbildung

Die Landwirtschaftskammer ist zuständige Stelle für die Organisation, Betreuung und Überwachung der Aus- und Fortbildung. Ansprechpartner in den verschiedenen Regionen Niedersachsens sind die Ausbildungsberater und Bildungsbeauftragten…

Mehr lesen...

Berufsbildung: Gesetz zur Modernisierung der beruflichen Bildung

Wichtige Änderungen seit dem 1. Januar 2020 für die Aus- und Fortbildung

Mehr lesen...

Modifizierte Verbundausbildung – eine alternative Möglichkeit zum Vertragsabschluss

Aufgrund einer Genehmigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es möglich, den Ausbildungsvertrag unter bestimmten Bedingungen auf bis zu drei Ausbildungsbetriebe aufzuteilen. Dies wird als modifizierte …

Mehr lesen...

Ausbildungsvertrag, Verordnung, wichtige Unterlagen ...

Alle für den Abschluss des Ausbildungsvertrages notwendigen Unterlagen und die aktuellen Ausbildungsvergütungen, Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeit können Sie einfach im Downloadcenter finden und herunterladen.

Mehr lesen...

Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung

Die Inhalte der Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice sind in einer bundesweit geltenden Verordnung geregelt. Daneben gelten weitere berufsübergreifende Regelungen wie z. B. zum Jugendarbeitsschutz oder zur organisierten Durchführung …

Mehr lesen...

Drittmittelprojekte

AMS-Stall, Meisterbüro, Kälberstall

Digitalisierung Überbetriebliche Lehrwerkstätten Rind und Schwein

Ausgangslage Sowohl bei der Produktion pflanzlicher Produkte als auch in der modernen Tierhaltung stehen den Landwirt*innen heute zunehmend digitalisierte Anwendungen zur Verfügung. Diese können helfen, die immer komplexer werdenden …

Mehr lesen...
SPD-Fraktion zu Besuch in Echem 30.01.2018

LBZ-JX

Ziel des Verbundprojektes ist die Unterstützung örtlicher Partner bei der Gründung und dem schrittweisen Aufbau eines landwirtschaftlichen Berufsbildungszentrums in der chinesischen Provinz Jiangxi nach dem Vorbild deutscher …

Mehr lesen...
Zielgruppe Valikom Transfer

ValiKom Transfer

Ausgangslage Viele Menschen eignen sich berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse während ihres Arbeitslebens an. Doch Personen ohne Berufsabschluss oder berufliche Quereinsteiger können bei einem anstehenden Arbeitsplatzwechsel ihre …

Mehr lesen...
Zuständigkeitsregionen der Willkommenslotsinnen

Willkommenslotsen

Zielsetzung Seit dem Frühjahr 2017 beraten und unterstützen "Willkommenslots*innen“ der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der „grünen Berufe“ bei der Integration von gefl&…

Mehr lesen...