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Informationen und Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Bildungsabschlüsse (BQFG)

Webcode: 01036521

Worum geht es? 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) ist ab 1.1.2025 bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe gem. § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG). 

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten Berufsabschluss können beantragen, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss (= Referenzberuf) verglichen wird.

Für Betriebe wird damit transparent, welche Qualifikationen Bewerber*innen aufweisen. Damit können ihnen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Für Personen aus sogenannten Drittsaaten (= Staaten außerhalb der EU) ist eine Beschäftigung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen ist hierbei keine Voraussetzung, allerdings bringt sie einige aufenthaltsrechtliche Vorteile mit sich.


Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) können alle Personen stellen, die im Ausland einen staatlich anerkannten Beruf erlernt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus gestellt werden.

Hier erfahren Sie für welche Ausbildungsberufe wir zuständig sind.
 

Wie läuft das Verfahren ab ?

Hierfür muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung  gestellt werden. Nach Eingang des Antrages und aller erforderlichen Dokumente wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischen und einem deutschen Berufs- oder Fortbildungsabschluss wie z. B. einer Meisterprüfung bestehen. Hauptkriterium für den Vergleich sind Ausbildungsdauer und -inhalte sowie nachgewiesene Berufspraxis in dem Referenzberuf. Sofern Dokumente nicht oder nur unvollständig vorhanden sind, können weitere Angaben in einem ergänzenden Fragebogen erfolgen. Nach der Prüfung wird ein formaler Bescheid erstellt, welcher Auskunft gibt, ob ein ausländischer Berufsabschluss einem deutschen Referenzberuf ganz, teilweise oder nicht entspricht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache (Lebenslauf)
  • Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses mit deutscher Übersetzung
  • Nachweis über sonstige erworbene Befähigungsnachweise mit deutscher Übersetzung
  • Nachweise über die aufgeführte einschlägige Berufserfahrung mit deutscher Übersetzung


Welche Kosten entstehen?

Der Gebührenrahmen ist im Gebührenverzeichnis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen festgelegt. Für die Feststellung von Gleichwertigkeiten (nach BQFG) wird eine Gebühr von 450,- € erhoben. Diese ist vor der Erstellung des Bescheids zu entrichten und kann bei deutlichem Mehraufwand der Bearbeitung (z.B. bei Täuschungsversuchen) bis zu 600,- € betragen.

Bilaterale Vereinbarungen: Abschlüsse aus Frankreich, Österreich und der Schweiz

Mit der Schweiz, Österreich und Frankreich hat Deutschland bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen der beruflichen Bildung getroffen. Gemeinsame Ziele der Abkommen sind: die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu vereinfachen, Fachkräften mit entsprechender Qualifikation die Berufsausübung und Weiterbildung im jeweils anderen Land zu erleichtern sowie die grenzüberschreitende Mobilität mit den Nachbarstaaten zu erhöhen.
Das Verfahren zur Anerkennung nach diesem Abkommen ersetzt die individuelle Prüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) bzw. der Handwerksordnung (HwO). Das Verfahren wird in Deutschland bei den Kammern beantragt und durchgeführt, die auch für die Anerkennung nach BQFG und HwO zuständig sind.
Soweit die Berufe nicht nach dem vereinfachten Verfahren als gleichwertig angesehen werden, sieht das Abkommen eine Prüfung nach den regulär geltenden nationalen Verfahren vor. (BQFG)
Für die Überprüfung sind die gleichen Unterlagen wie im BQFG Verfahren einzureichen. 

Wie sind wir zu erreichen?

Für Fragen rund um die Anerkennung ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns täglich unter folgender Mailadresse:

bqfg@lwk-niedersachsen.de

Außerdem sind wir telefonisch in der Zeit von 9:00–12:00 und von 13:00-15:00 Uhr zu erreichen:

montags und mittwochs:

04141 5198-23 (Frau Dorothee Peiper)

dienstags und donnerstags:

0441 801-629 (Frau Lisa Higgen-Adamla)

Wo finden Sie weitere Informationen?

 

Für welche Ausbildungen und Fortbildungen  sind wir zuständig?
Ausbildungsberufe
Fachkraft Agrarservice
Gärtner-/in
    Garten-und Landschaftsbau
    Gemüsebau
    Obstbau
    Baumschule
    Staudengärtnerei
    Zierpflanzenbau
    Friedhofsgärtnerei
Pferdewirt/-in
    Spezialreitwesen
    Haltung und Service
    Pferdezucht 
    Pferderennen
Tierwirt/-in
    Rinderhaltung
    Schweinehaltung
    Geflügel
    Schäferei
    Imkerei
Landwirt/-in
Milchtechnologe, Milchtechnologin
Hauswirtschafter/-in
Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in
Forstwirt/-in
Revierjäger/-in
Fischwirt/-in
Aquakultur und Binnenfischerei
Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei
Pflanzentechnologe, Pflanzentechnologin
Winzer/-in
Hufbeschlagschmied
Fortbildungen zum Meister/in
Landwirtschaftsmeister/-in
Tierwirtschaftsmeister/-in Imkerei
Molkereimeister/-in
Agrarservicemeister/-in
Fischwirtschaftsmeister/in 
Forstwirtschaftsmeister/in
Geprüfte/r Forstmaschinenführer/in
Gärtnermeister/in
Hauswirtschaftsmeister/in
Milchwirtschaftliche/r Labormeister/in
Molkereimeister/in 
Pferdewirtschaftsmeister/in
Pflanzentechnologiemeister/in 
Revierjägermeister/in
Tierwirtschaftsmeister
Winzermeister/in 
weitere Fortbildungen
Fachagrarwirt/-in Besamungswesen 
Staatlich geprüfte/-r Wirtschafter/-in Landwirtschaft
Fachagrarwirt/in Baumpflege
 Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in
Geprüfte/r Greenkeeper/in – Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege 
Geprüfte/r Greenkeeper/in - Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Sportstätten-Freianlagen
 Geprüfte/r Headgreenkeeper/in – Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfanlagen
Geprüfte/r Headgreenkeeper/in – Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Sportstätten-Freianlagen
Fachagrarwirt/in Klauenpflege
Geprüfte/r Kundenberater/in (Gartenbau)
Fachhauswirtschafter/in 
Forstmaschinenführer/in
Fachagrarwirt/in Herdenmanagement
Geprüfte/r Berufsspezialist/in für ökologischen Landbau
Fachagrarwirt/in für ökologischen Landbau - Bachelor Professional im ökologischen Landbau
Berufe nach §66 BBIG
Fachpraktiker/in Landwirtschaft 
Fachpraktiker/in Gartenbau
Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
Helfer/in in der Pferdewirtschaft
Helfer/in im Weinbau
Fachpraktiker / Fachpraktikerin für personale Dienstleistungen
Werker/in Gartenbau
Werker/in in der Landwirtschaft
Tierwirtschaftshelfer/in
Forstwirtschaftshelfer/in